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Ist das Parken hier erlaubt/verboten bzw. kann der Eigentümer abschleppen lassen?
Die Frage steht ja schon im Titel.
Die Situation ist wie auf dem Bild. Es ist nichts abgezäunt, gibt kein Tor und kein Schild. Weder Privatparkplatz oder Privatgrundstück.
Laut Eigentümer sagen Polizei und Ordnungsamt ja. Ich bezweifle das ja.
Gibt es dazu eindeutige Urteile?
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57 Antworten
Die "Einfahrt" ist als Sperrfläche markiert. Da darf man nicht drüber. Von daher braucht es keinen Zaun und kein Schild. Der Eigentümer darf somit sofort umsetzen lassen. Es scheint von der Lage her eine Feuerwehraufstellfläche zu sein. Eine deutlichere Kennzeichnung wäre zwar nett, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Laut den Google Bildern scheint man es da aber generell nicht so genau zu nehmen, was das Parken betrifft.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2021 um 18:54:12 Uhr:
Die "Einfahrt" ist als Sperrfläche markiert. Da darf man nicht drüber. Von daher braucht es keinen Zaun und kein Schild. Der Eigentümer darf somit sofort umsetzen lassen. Es scheint von der Lage her eine Feuerwehraufstellfläche zu sein. Eine deutlichere Kennzeichnung wäre zwar nett, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Links ist kein Sperrfläche und somit kann man dort drum rum fahren. Außerdem bedeutet die Sperrfläche ja nicht automatisch ein Durchfahrverbot, sondern ein Parkverbot? Und da will er ja nicht parken, sondern dahinter. Allerdings sehe ich das auch nicht als Parkplatz an. Ist ein Privatgrundstück und der Eigentümer kann bestimmen wofür die Fläche ist.
Nein, es ist wie Paul schon schrieb!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 19:30:44 Uhr:
Nein, es ist wie Paul schon schrieb!
Schaue dir das rechte Bild an. Du kannst um die Sperrfläche drum rum fahren.
Zitat:
@tino27 schrieb am 25. Januar 2021 um 18:26:28 Uhr:
Laut Eigentümer sagen Polizei und Ordnungsamt ja. Ich bezweifle das ja.
Wozu sagen Polizei bzw Ordnungsamt "ja"? Erlaubt, verboten oder abschleppen legal?
Ich würde sagen:
Die Fläche ist deutlich als Privatgrundstück zu erkennen und es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese für die öffentliche Nutzung bestimmt ist.
Wie sollte man da jetzt auf die Idee kommen, dieses fremde Eigentum einfach so für eigene Zwecke benutzen zu dürfen?
Man fährt ja auch sein Auto nicht einfach so in die Garage vom Nachbarn, wenn das Tor offen steht und kein Schild "Privatgarage" dran hängt...
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 25. Januar 2021 um 19:33:59 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Januar 2021 um 19:30:44 Uhr:
Nein, es ist wie Paul schon schrieb!
Schaue dir das rechte Bild an. Du kannst um die Sperrfläche drum rum fahren.
Können und dürfen sind 2 unterschiedliche Sachen!
Meine Antwort dazu ist folgende:
Auf der gekreuzten Fläche darf nicht geparkt werden, damit die Zufahrt zur dahinter liegenden Parkbucht (ich glaube auf dem Bild eine Markierung zu sehen) an der Hecke ermöglicht werden kann. Anderweitig kommt der Nutzer der Parkfläche sonst nicht dorthin. Das wäre meine Sichtweise dazu.
Also meiner Einschätzung nach sind Graffitis, Bauwerke, Schilder, Wege und Büsche egal.
Für das Abschleppen von Privatgrundstücken (Zivilrecht, also nicht StVO) gibt es Millionen Urteile. Man suche sich das Passende raus, schleppe ab und im Zweifel berufe man sich darauf.
Doch Vorsicht: rein empirisch festgestellt behaupte ich, dass Urteile gegen Abschleppen häufiger sind, und ich behaupte weiter, dass zu jedem Abschleppurteil mindestens je ein Nichtabschleppurteil ziemlich genau passt.
Als Eigentümer steht man immer als Loser da: entweder haben Dritte beliebigen Zugriff, oder man macht sich schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn man diese Dritte entfernt.
Meine Antwort auf die Frage ist also: mit einem guten Anwalt darf man das - wahrscheinlicher als Ohne.
Meine Privatmeinung: ich würde etwas tun. Poller Montieren zum Beispiel, oder abschleppen, oder Beides.
Hallo, Tino27,
diese Fläche ist sogar für einen Laien als Privatgrundstück erkennbar.
Der Eigentümer kann es sich hier ganz einfach machen und einen Anwalt beauftragen, der den Fahrer (wenn bekannt) oder den Halter oder sogar beide kostenpflichtig (im dreistelligen Bereich) abmahnt.
Für viele Anwälte ist dies schon ein lukrativer Geschäftszweig geworden.
Viele Grüße,
Uhu110
Was daran nicht als Privatgrundstück und als Einfahrt zu erkennen ist, erschliesst sich mir nicht.
Wie wäre es damit, den Eigentümer zu fragen, ob man dort parken darf? Vorzugsweise schriftlich.
Und selbstverständlich hat der Eigentümer das Recht jegliches dort abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen, sofern er es nicht erlaubt.
Die Sperrfläche sieht mir nach Einfahrt aus, dort darf nicht geparkt werden ohne Einverständnis des Eigentümers. Links ist ein Fußweg... als Eigentümer würde ich ggf. sogar Schäden am Weg geltend machen, wenn sich dort einer drauf stellt (Fußwege haben andere Belastungsgrenzen, für die sie gebaut sind).
Wahrscheinlich steckt da eine größere Wohnungsverwaltung hinter, welche sich eher nicht dafür interessiert, wenn dort einer steht.. bis sich jemand beschwert.