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Ist das so: Größe des Leihwagens abhängig vom Alter meines Fahrzeugs?

Themenstarteram 7. September 2008 um 21:19

Moin alle,

jemand erzählte mir folgendes:

Wenn ich während der Reparatur meines (unverschuldet) unfallbeschädigten Fahrzeugs einen Leihwagen in Anspruch nehme, wird mir die gegnerische Versicherung ggf. nur ein deutlich kleineres Fahrzeug bezahlen, in Abhängigkeit davon, wie alt mein Fahrzeug ist. Also: Habe ich einen Mittelklasse-Kombi, der schon zwölf Jahre alt ist, habe ich nur Anspruch auf einen Kompaktwagen. Ist mein Auto dagegen neu, bekomme ich dieselbe Fahrzeugklasse (Mittelklasse) als Leihwagen.

Stimmt das? Wenn ja, nach welcher Berechnungsformel wird das ermittelt?

Begreifen tue ich das allerdings nicht. Es würde ja bedeuten, daß man einen Leihwagen von vergleichbaren WERT gestellt bekommt anstatt von vergleichbarem GEBRAUCHSWERT.

Ich stelle es mir gerade vor: Am verlängerten Wochenende fährt meine Familie vergnügt mit fünf Personen im Golf in den Kurzurlaub. Wir freuen uns dann ganz doll über den hohen Wert dieses schönen neuen Mietfahrzeugs, ist ja wirklich viel besser als unser oller Volvo-Kombi, nur die Koffer auf dem Schoß stören etwas ...

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9 Antworten

Hallo Erwachsener,

 

die Sache ist kompliziert:

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Ersatz eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Sprich: der Mietwagen darf nicht einer höheren Mietwagen-Gruppe angehören als diejenige, der Dein eigener Wagen zugeordnet ist.

 

Das ist aber nicht alles:

Während Dein Wagen in der Werkstatt steht und Du einen Mietwagen fährst, ersparst Du eigene Aufwendungen. Dein Wagen wird quasi auf Kosten des Mietwagens "geschont" (Wertverlust usw). Solche Vorteile sind aber nach deutschem Schadensrecht nicht vom Schädiger zu tragen, da Du durch den Unfalll nicht besser gestelllt werden darfst als ohne den Unfall.

 

Dieser rechnerische Vorteil wird in der Praxis dadurch ausgeglichen, dass von der Mietwagenrechnung ein gewisser Prozentsatz (in der Regel 10%) abgezogen wird. Um das Verfahren zu vereinfachen und nicht jedesmal ausrechnen zu müssen, wie hoch der Abzug genau ausfallen muss, ist allgemein anerkannt, dass der Vorteilsausgleich auch dadurch vorgenommen werden kann, dass Du ein um eine Klasse kleineres Fahrzeug anmietest.

 

Der Abzug erhöht sich, je älter Dein Wagen ist, denn Deine Ersparnis wächst mit zunehmendem Alter des Wagens (Wertverlust nimmt ab usw).

Ergebnis: je älter Dein Wagen desto höher der Abzug oder eben desto kleiner der Mietwagen.

 

Gleiches gilt übrigens auch bein Nutzungsausfall:

Bis 5 Jahre--> Kein Abzug

5-10 Jahre--> Eine Klasse geringer

über 10--> Zwei Klassen geringer

 

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

die fahrzeuge sind in klassen gestaffelt.

meines wissens ohne direkten altersabzug.

im regelfall ist die klasse drunter schon ok, da du ja in der zeit auch keinen verschleiss an deinem fahrzeug hast (da nicht in nutzung).

du kannst sicher auch aufpreis bezahlen, wenn du den platz benoetigst.

Harry

PS

ok hafi war schneller ...

Themenstarteram 8. September 2008 um 11:28

OK, danke. Das ist grundsätzlich einzusehen.

Was nicht stimmt, ist allerdings die Wertverlustsache: Der Wertverlust pro Zeiteinheit oder auch pro km ist bei einem alten Auto geringer als bei einem neuen.

Aber mal vielleicht ein Extremfall: Geschädigter ist Baubetrieb, beschädigt wurde sein zwölf Jahre alter T4-Transporter, mit dem er acht Leute zur Baustelle fährt. Als Leihwagen kriegt er maximal einen PKW, muß also 14 Tage lang ein zweites Auto dazu mieten oder (Schadenminderungspflicht) einen seiner Leute privat fahren lassen gegen km-Geld. Es entsteht also ein ERHEBLICHER Mehraufwand. Die Versicherung des Schädigers weigert sich mit Verweis auf o. g. Regelungsgrundsätze, das auszugleichen.

Wäre hier eine direkte privatrechtliche Schadenersatzforderung an den Unfallverursacher denkbar?

Oder hat der Geschädigte in einem solchen Fall einfach die A****karte gezogen?

Und der pro km auch. Aber mich wird das demnächst auch betreffen, wenn mein roter Mazda repariert wird. Heißt das dann ein Leihwagen wird ne Nummer kleiner als ein Smart? Sehr praktisch für drei Personen...

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

 

Was nicht stimmt, ist allerdings die Wertverlustsache: Der Wertverlust pro Zeiteinheit oder auch pro km ist bei einem alten Auto geringer als bei einem neuen.

Was genau meinst Du damit? Dass es so stimmt oder dass das  nicht richtig ist?

Aber mal vielleicht ein Extremfall: Geschädigter ist Baubetrieb, beschädigt wurde sein zwölf Jahre alter T4-Transporter, mit dem er acht Leute zur Baustelle fährt. Als Leihwagen kriegt er maximal einen PKW, muß also 14 Tage lang ein zweites Auto dazu mieten oder (Schadenminderungspflicht) einen seiner Leute privat fahren lassen gegen km-Geld. Es entsteht also ein ERHEBLICHER Mehraufwand. Die Versicherung des Schädigers weigert sich mit Verweis auf o. g. Regelungsgrundsätze, das auszugleichen.

Das hat viel damit zu tun, wie sich der Geschädigte vor der Anmietung informiert. Greift er zum Hörer und ruft drei oder vier Vermieter an, wird er garantiert einen finden, der einen Transporter klassenkleiner vermietet. Ggf. hilft auch das Gespräch mit dem Versicherer. Wer allerdings beim nächstbesten Vermieter einen Transporter nimmt  und sich um den Preis nicht kümmert, riskiert, auf einen Teil der Rechnung sitzen zu bleiben.  Und das kann schnell mal ein ordentlicher Betrag werden...

 

 

Wäre hier eine direkte privatrechtliche Schadenersatzforderung an den Unfallverursacher denkbar?

Gegen den Schädiger persönlich bestehen nie andere Ansprüche als gegen den Versicherer, weil der Versicherer ausschließlich dazu da ist, den Schädiger von berechtigeten Ansprüchen freizustellen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dazu ist er aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet.

 

Wer dies umgeht, indem er die Unwissenheit des Schädigers ausnutzt, zockt ab.

Gruß

 

Hafi

Themenstarteram 9. September 2008 um 6:12

Zitat:

Gegen den Schädiger persönlich bestehen nie andere Ansprüche als gegen den Versicherer, weil der Versicherer ausschließlich dazu da ist, den Schädiger von berechtigeten Ansprüchen freizustellen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dazu ist er aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet.

Danke.

am 9. September 2008 um 9:39

Also ich fahr ja nen Ollen Audi 80 und hatte nen unverschuldeten Unfall. Während der Reparatur hatte ich einen Audi A4 2,5 TDI.

Den hat die Versicherung anstandslos bezahlt gehabt. Beides Audi Mittelklasse Wagen.

Nur das Problem welche sauftauchte, war das ich den Audi A4 nicht mehr abgeben wollte :-) hihi.

 

Du hättest auch nen A8 fahren können. Es kommt nicht drauf an, was du für einen Mietwagen bekommst, sondern welche Klasse und welcher Tarif auf der Rechnung steht.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

...

Der Abzug erhöht sich, je älter Dein Wagen ist, denn Deine Ersparnis wächst mit zunehmendem Alter des Wagens (Wertverlust nimmt ab usw).

...

 

Gruß

Hafi

Hallo Hafi,

 

könnetst Du mir diese Aussage bitte etwas erläutern? Das Ergebnis leuchtet mir ein, aber der Weg dorthin würde mich noch interssieren.

Danke und Gruß

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