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  6. ist das wirklich so schlimm bei der Rückgabe des Leasingautos,

ist das wirklich so schlimm bei der Rückgabe des Leasingautos,

Volvo
Themenstarteram 22. August 2010 um 15:57

also wenn ich euch so schreiben sehe, dann wird mir Himmelangst wenn ich an den Tag der Rückgabe denke und ich fange schon mal an zu sparen. Ist es wirklich so schlimm, ich meine ein 4 Jahre altes Auto kann doch nicht wie ein Neuwagen aussehen, ich hab doch für die Nutzung bezahlt und z.b. Steinschläge bleiben doch nun mal nicht aus bzw. lassen sich nicht vermeiden, ich habe Angst und frag mich ob es so richtig war von mir zu leasen.

P.S. bei uns kommt ein Gutachter, eher schlecht, oder gut?

Danke

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich hatte bei den letzten ca. 20-22 Leasingverträgen bei verschiedenen Händlern in 14 Jahren nie Probleme.

Schönen Gruß

Jürgen

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Keine Panik, wir sind alle nur Menschen. Du darfst beim Leasing eben nie vergessen, dass es sich um einen Mietwagen handelt, der zunächst der Leasinggesellschaft und mit der Rückgabe dem Händler gehört. Dementsprechend solltest Du ihm den Wagen in einem entsprechenden Zustand "verkaufen" (respektive zurückgeben). Ich hatte bei drei Leasingverträgen nie Probleme...

Hi,

ich hatte bei den letzten ca. 20-22 Leasingverträgen bei verschiedenen Händlern in 14 Jahren nie Probleme.

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 22. August 2010 um 16:33

gibt es eigentlich eine Art Katalog was sein darf und was nicht, oder bin ich der Willkür des Gutachters ausgeliefert?

Zitat:

Original geschrieben von laberlaber

gibt es eigentlich eine Art Katalog was sein darf und was nicht, oder bin ich der Willkür des Gutachters ausgeliefert?

Steht alles im Leasingvertrag!

am 22. August 2010 um 17:20

Bei der Rückgabe meines V70II vor einigen Wochen, hat man sich das Fahrzeug nicht einmal angesehen oder den Kilimeterstand kontrolliert. Meinem :) teilte ich mit, dass ich das Auto noch gewaschen und innen sauber gemacht habe. "Hätten sie gar nicht tun müssen", meinte nur.

Ob es an meinem eloquenten Auftreten lag:D:D:D:confused::confused::confused:

Gruß,

Michael

am 22. August 2010 um 17:21

Reparaturkosten:

Gemäß den im Leasingvertrag festgeschriebenen Leasingbedingungen kann der Leasinggeber nur dann zusätzlichen Reparaturkostenersatz verlangen, wenn das Fahrzeug bei Rückgabe Schäden hatte, die nicht aufgrund normalen Verschleißes entstanden sind, sondern im Rahmen vertragswidriger

Verwendung des Fahrzeuges zustande kamen.

Wertminderung:

Der Leasinggeber kann für das geleaste Fahrzeug nur dann Schadensersatz bezüglich

des Minderwertes verlangen, wenn die Schäden über die normalen Abnutzungs- und

Gebrauchsspuren hinausgehen und es sich nicht um normale Gebrauchs- und

Abnutzungsspuren während der Leasingzeit handelt.

Was vertragswidrig und nicht normal ist, steht wie schon bemerkt, im Leasingvertrag.

WICHTIG:

Übergabe-/Abnahmeprotokoll mit Unterschriften von LG und LN erstellen lassen.

Wenn du dich entsprechend deinen vertraglichen Verpflichtungen verhalten hast, kannst du dich also ganz entspannt zurücklehnen ;)

Selbst wenn es möglicherweise einmal nicht so war:

Im Zweifel trägt der Leasinggeber immer die Beweislast, dir ein Fehlverhalten nachzuweisen.

Bloße Worte reichen da nicht aus.

 

Gruß,

Maxe

Es ist generell auch so, dass wenn der Leasingnehmer weitere Verträge beim Leasinggeber abschließt, dieser sehr viel großzügiger ist, wie Besipielsweise bei Mercedes.

Sollte sich dein Leasinggeber querstellen, dann befolge die Ratschläge der Vorredner.

Gruß

bt

Ich wollte mit dem Beitrag im anderen Thread keine Panik verbreiten. Bei uns hat der ehem. :) gesucht und jedes kleinste Problemchen bemäkelt. Wir sind eben nicht im Guten von dem Händler weg, sodass er sich ein wenig revanchieren wollte. Unser Wagen hatte abenfalls normale Abnutzungen, Steinschläge in der Front und der Scheibe, drei Dellen in den Türen/hinteren Kotflügeln, einen Kratzer auf der rechten Seite und ein paar Macken im Kofferraum und eine im Leder. Ohne diesen :( wären wir ohne Probleme aus dem Leasing herausgekommen. Die einzige Nachzahlung betraf die 10.000 zu viel gefahrenen Kilometer. ;)

Themenstarteram 22. August 2010 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von blacktech

Es ist generell auch so, dass wenn der Leasingnehmer weitere Verträge beim Leasinggeber abschließt, dieser sehr viel großzügiger ist, wie Besipielsweise bei Mercedes.

bt

das soll ebend nicht so sein, sagt mein Verkäufer, deshalb der Gutachter, sagt mein Verkäufer.

Zitat:

das soll ebend nicht so sein, sagt mein Verkäufer, deshalb der Gutachter, sagt mein Verkäufer.

Wenn das so ist, dann wäre das wirklich gut. Da hat Volvo den anderen Herstellern einiges voraus.;)

 

Zitat:

Original geschrieben von laberlaber

gibt es eigentlich eine Art Katalog was sein darf und was nicht, oder bin ich der Willkür des Gutachters ausgeliefert?

Es gibt wirklich einen Katalog, mit Bildern.

Grüße

am 22. August 2010 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von laberlaber

Zitat:

Original geschrieben von blacktech

Es ist generell auch so, dass wenn der Leasingnehmer weitere Verträge beim Leasinggeber abschließt, dieser sehr viel großzügiger ist, wie Besipielsweise bei Mercedes.

bt

das soll ebend nicht so sein, sagt mein Verkäufer, deshalb der Gutachter, sagt mein Verkäufer.

So ist es aber - zumindest wiederholt bei meinem Freundlichen.

Als der Leasingvolvo durch einen neuen Volvo ersetzt wurden, waren 10000 Mehrkilometer und diverse Schrammen egal. Als kein neuer Volvo gekauft wurde, wurden die Mehrkilometer abgerechnet und auch der Hagelschaden kalkuliert. Trotzdem: Absolut korrekt und fair.

Themenstarteram 23. August 2010 um 16:57

na gut, dann danke ich, bin ein bissl beruhigter und werde in 4 Jahren berichten.:D

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