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Ist die StVO zu schwammig ausgelegt?

Themenstarteram 22. August 2007 um 9:25

Ist die StVO zeitweise zu schwammig ausgelegt? Ich frage mich das letztendlich, weil dieser Thread zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat! Das soll diesen Threat nicht wieder aufleben lassen, also nicht darauf versteifen. ES IST NUR EIN BEISPIEL!!!!!!!!!!!!

Manche Punkte aus der StVO sind nur wenige Fahrer im Strassenverkehr bekannt! Sollte man dort nicht mal Wissen bei älteren Kraftfahrern vermitteln? Weil sich ja man Sachen ändern oder in Vergessenheit geraten sind!!!

Bitte gifte euch nicht mit der Schulbildung an oder andere persönliche Dinge die hier nichts zu suchen haben!

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30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Ist die StVO zeitweise zu schwammig ausgelegt?

definitv nicht...

sie beruht auf dem grundsatz:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

und darin liegt das problem....da scheitert es am "faktor mensch"

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Manche Punkte aus der StVO sind nur wenige Fahrer im Strassenverkehr bekannt!

in soziemlich jedem sozialkundeprüfungsbogen in abschlussprüfungen, wird die frage gestellt "was sichert die berufliche zukunft" die richtige antwort ist "ständige aus-fort und weiterbildung" dieses müsste man darauf auch übertragen....

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Sollte man dort nicht mal Wissen bei älteren Kraftfahrern vermitteln? Weil sich ja man Sachen ändern oder in Vergessenheit geraten sind!!!

jemanden der 50jahre lang nach seinem erlernten gefahren ist, den wirst du nicht mehr zum umdenken bringen...

das beste beispiel hierfür habe ich im nachbarort....früher war dort eine kreuzung, mit einer vorfahrtberechtigten und einer "vorfahrt gewähren" straße....dies ist aufgrund der umänderung in eine tempo 30 zone zu einer rechts-vor-links kreunzung geändert worden....alle 2 wochen wird in der lokalen zeitung draufhingewiesen, es stehen schilder mit "vorfahrt geändert" usw.....und fast jede woche (der umbau ist schon 4jahre her) kracht dort einer der "ich fahr seit über 40jahren unfallfrei"-fraktion in ein anderes auto, weil er die vorfahrt missachtet hat...mit der begründung "ich fuhr hier schon immer so"...

am 22. August 2007 um 11:20

Die StVO ist nicht zu schwammig ausgelegt, es gibt nur zu viele Möchtegern-Spezialisten, die meinen sie interpretieren statt anwenden zu müssen. Ist aber mit allen gesetzn so; solange man sie nutzt um die eigenen Grenzen zu kennen sind sie gut; sobald man hingeht und sie mit egal wie blöden Begründungen "hinbiegt" um andere zu belehren wird es Krampf.

Naja, grundsätzlich gesehen hat die Eingangsfrage schon ihre Berechtigung.

Die Gesetze (jetzt mal losgelöst von der StVO) bilden die rechtliche Grundlage unseres Daseins und Umgangs in /mit der Gemeinschaft. Vom Grundgedanken her sollte man meinen, dass in Gesetzen alles geregelt werden kann und soll. Das kann aber nur dann funktionieren wenn rechtlich gesehen jeder Fall mit "Ja" oder "Nein" bzw. "Schwarz" oder "Weiß" im Schlusssatz beantwortet werden kann. Dass dem nicht so ist und es weitaus mehr "Grauzonen" gibt ist aber hinreichend bekannt, sonst gäbe es auch keine rechtliche Analogie.

 

Die Gesetze müssen einen Freiraum für Interpretation, Rechtssprechung und allgemeine Anwendbarkeit haben, da kein Gesetz nur einen Einzelfall regeln darf (Verbot der Einzelfallgesetze). Zeitgleich müssen sie jedoch so "eng gestrickt" sein, damit Fälle und Sachverhalte subsumiert werden können. Deswegen gibts ja auch die Judikative, sprich die rechtsprechende Gewalt, welche von der Legislative (gesetzgebende Gewalt) losgelöst ist.

 

Für einen Laien mag es schon sein, dass man den Eindruck hat, dass Nachholbedarf in der Rechtssprechung besteht. Für denjenigen, der weiß wie damit umzugehen ist, stellt das grundsätzlich kein Problem dar, da er für sich entsprechende Kommentare, Rechtssprechungen und dgl. in Anspruch nehmen kann. Zudem ist die "Gesetzessprache" für jemanden, der damit nichts am Hut hat oft nicht unbedingt leicht verständlich. Auch stecken hinter vielen Formulierungen (welche gerne überlesen werden) ganze Tatbestandsvoraussetzungen samt Rechtsfolgen.

 

Also vom Prinzip passt das schon so.

 

Gruß

Börny

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

und darin liegt das problem....da scheitert es am "faktor mensch"

Eben, denn allein schon dieser Satz ist zu kompliziert für viele und wird gern mal falsch ausgelegt, getreu dem Motto, ich bin schwächer, ich hab Vorfahrt, auch wenn 'nen 3eck mit Spitze unten da steht...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Eben, denn allein schon dieser Satz ist zu kompliziert für viele und wird gern mal falsch ausgelegt, getreu dem Motto, ich bin schwächer, ich hab Vorfahrt, auch wenn 'nen 3eck mit Spitze unten da steht...

Klar, dass du sofort wieder polarisieren musst, noch dazu mit einem unpassenden Beispiel, das auf Übertreten der StVO beruht - hier Missachten der Vorfahrt.

Die ursprüngliche Frage ist doch viel subtiler: Wer soll auf wen Rücksicht nehmen innerhalb der StVO? Wenn z.B. einer 10 km/h langsamer fährt als zugelassen, muss er auf den Hintermann Rücksicht nehmen oder der auf den Langsamen, weil es der nicht so eilig hat?

Die Frage ist philosophisch, da ist jede Antwort richtig oder falsch... und es ist nicht wirklich eindeutig geregelt.

Das Problem tritt doch auch bei klarer Rechtslage auf: A parkt seinen 7,5-Tonner an der Straße und B will keinen LKW vor seinem Haus. Soll der LKW-Fahrer Rücksicht nehmen? Oder der andere Anwohner? Welche Antwort kann von sich in Anspruch nehmen, die einzig wahre zu sein?

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

 

Die ursprüngliche Frage ist doch viel subtiler: Wer soll auf wen Rücksicht nehmen innerhalb der StVO? Wenn z.B. einer 10 km/h langsamer fährt als zugelassen, muss er auf den Hintermann Rücksicht nehmen oder der auf den Langsamen, weil es der nicht so eilig hat?

Die Frage ist philosophisch, da ist jede Antwort richtig oder falsch... und es ist nicht wirklich eindeutig geregelt.

 

Das Problem tritt doch auch bei klarer Rechtslage auf: A parkt seinen 7,5-Tonner an der Straße und B will keinen LKW vor seinem Haus. Soll der LKW-Fahrer Rücksicht nehmen? Oder der andere Anwohner? Welche Antwort kann von sich in Anspruch nehmen, die einzig wahre zu sein?

 

Und genau das ist die sog. Grauzone, welche durch die folgende Aussage der StVO ...

 

"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

 

... geregelt wird. Beide haben recht und doch wieder nicht. Im Einzelfall wären also die genauen und tatsächlichen Umstände abzuwägen und dann das schützenswertere Rechtsgut zu bevorzugen.

 

In der StVO wie in anderen Gesetzen auch (freilich nicht in allen) gibt es eben nicht immer ein absolutes subjektives Recht, worauf sich ein einzelner berufen kann.

 

Gruß

Börny

am 22. August 2007 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Wer soll auf wen Rücksicht nehmen innerhalb der StVO? Wenn z.B. einer 10 km/h langsamer fährt als zugelassen, muss er auf den Hintermann Rücksicht nehmen oder der auf den Langsamen, weil es der nicht so eilig hat?

Die Frage ist philosophisch, da ist jede Antwort richtig oder falsch... und es ist nicht wirklich eindeutig geregelt.

die einzig "richtige" antwort kann sein, dass beide rücksicht nehmen müssen auf den jeweils anderen. die stvo ist ja auch extra so ausgelegt und nur selten hat jemand volles recht und der andere nur unrecht. oftmals liegen recht und unrecht irgendwo in der grauzone zwischen beiden.

am 22. August 2007 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Wer soll auf wen Rücksicht nehmen innerhalb der StVO? Wenn z.B. einer 10 km/h langsamer fährt als zugelassen, muss er auf den Hintermann Rücksicht nehmen oder der auf den Langsamen, weil es der nicht so eilig hat?

Die Frage ist philosophisch, da ist jede Antwort richtig oder falsch... und es ist nicht wirklich eindeutig geregelt.

die einzig "richtige" antwort kann sein, dass beide rücksicht nehmen müssen auf den jeweils anderen. die stvo ist ja auch extra so ausgelegt und nur selten hat jemand volles recht und der andere nur unrecht. oftmals liegen recht und unrecht irgendwo in der grauzone zwischen beiden.

Gegenseitige RÜcksichnahme - das ist doch primär damit rechnen, daß andere auch Fehler machen könnten. Das umgesetzt erledigt sich der Rest von alleine.

Zu meinen, aus gegenseitiger Rücksichtnahme ein Recht auf freie Fahrt ableiten zu können und vorbildliches, fehlerfreies Verhalten voraussetzen zu können ist zwar weitverbreitet aber leider kein Beitrag zur Verkehrssicherheit.

am 22. August 2007 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Zu meinen, aus gegenseitiger Rücksichtnahme ein Recht auf freie Fahrt ableiten zu können und vorbildliches, fehlerfreies Verhalten voraussetzen zu können ist zwar weitverbreitet aber leider kein Beitrag zur Verkehrssicherheit.

ich frage mich zwar gerade wie du das aus meinem post rauslesen kannst, aber gut :D

am 22. August 2007 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Zu meinen, aus gegenseitiger Rücksichtnahme ein Recht auf freie Fahrt ableiten zu können und vorbildliches, fehlerfreies Verhalten voraussetzen zu können ist zwar weitverbreitet aber leider kein Beitrag zur Verkehrssicherheit.

ich frage mich zwar gerade wie du das aus meinem post rauslesen kannst, aber gut :D

Darf man eine Gedanken nicht mal aufgreien und weiterführen? Muß man immer dagegen sein? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Die StVO ist nicht zu schwammig ausgelegt, es gibt nur zu viele Möchtegern-Spezialisten, die meinen sie interpretieren statt anwenden zu müssen.

Ja, das kann man hier auf MT des öfteren eindrucksvoll beobachten...:D

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81

...

Die Gesetze müssen einen Freiraum für Interpretation, Rechtssprechung und allgemeine Anwendbarkeit haben, da kein Gesetz nur einen Einzelfall regeln darf (Verbot der Einzelfallgesetze). Zeitgleich müssen sie jedoch so "eng gestrickt" sein, damit Fälle und Sachverhalte subsumiert werden können. Deswegen gibts ja auch die Judikative, sprich die rechtsprechende Gewalt, welche von der Legislative (gesetzgebende Gewalt) losgelöst ist.

 ..

Im Prinzip richtig, nur, daß das Verbot der Einzelfallgesetze nur für die Einschränkung von Grundrechten gilt.

(§19 GG oder so...)

Die Maßstäbe sind dann allerdings hoch (Lex Stendahl - oder bei mir in der Nähe: Lex Blankensee).

Im Bereich der StVO hingegen ? "Herr Müller darf auf der Autobahn nicht unter 130 fahren"? Wird es nicht geben, auch wenn man das dürfte.

Die StVO ist so konkret wie möglich und nötig. Nicht mehr, nicht weniger.

 

am 22. August 2007 um 22:13

@ magirusdeutsulm

ich beobachte oft, das du immer die passenden § parat hast, du sagst das die stvo nicht zu schwammig ausgelegt ist. du kennst doch bestimmt diese mail wie man auf der autobahn geld spart, (drängeln 300 euro, rechts überholen 200, standstreifen 150) da ich mich wahrscheinlich nicht so gut auskenne, aber behaupten mag, das diese § nicht wirklich gut gelungen sind. das schreit ja förmlich weiter rechts zu überholen, als links auf dem vordermann ranzufahren, und womöglich den sicherheitsabstand nicht einzuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Zu meinen, aus gegenseitiger Rücksichtnahme ein Recht auf freie Fahrt ableiten zu können und vorbildliches, fehlerfreies Verhalten voraussetzen zu können ist zwar weitverbreitet aber leider kein Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Es gibt das Recht, nicht unbegründet daran gehindert zu werden, im Rahmen der Vorschriften zu fahren.

Das heißt: Wenn jemand (wo erlaubt und gefahrlos möglich) 200 fährt, hat er das Recht, nicht aus "Spaß" von einem Menschen mit Gehirnpiercing zur Vollbremsung gezwungen zu werden, weil dieser ohne Grund auf die linke Spur zieht, oder wenn der Grund darin besteht, den schnellen am schnell fahren zu hindern. Das ist zwar auch in der StVO geregelt, an sich handelt es sich aber bei Vorsatz fast schon um §315b StGB - hier mal googlen nach dem Begriff "Verkehrsfeindlichkeit". Oder Nötigung ? :)

Wenn allerdings der Fahrer des Fahrzeuges, was da mit 100 über die Autobahn zuckelt, beispielsweise einen Schlaganfall erleidet, die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und nach links 'rüberzieht, der schnellere dann auffährt, wäre das nicht angepaßte Geschwindigkeit, oder ? :)

Aber genau dafür haben wir drei Sachen:

1) Gesunden Menschenverstand, nach dem wir mit Katastrophen, irrationalem Verhalten, technischem Versagen und so weiter rechnen müssen. (Mit wachsender Fahrpaxis wächst dann meistens die Erfahrung - fast niemand fährt vorbildlich und fehlerfrei...)

2) Die StVO, die die wesentlichen Punkte regelt (und denen ohne gesunden Menschenverstand das vorschreibt, was sie mit gesundem Menschenverstand von sich aus täten...)

3) Gerichte, die den Einzelfall regeln, wenn nicht wieder überlastet (und denjenigen, die nicht mit eigenem oder geborgtem Verstand arbeiten, gute Grünge gibt, das Ganze nicht zu wiederholen...)

Aus meiner Sicht sind die Strafen teilweise zu niedrig (Alkoholfahrten, Verkehrsgefährdung etc.), aber auch Politiker fahren Auto, was anscheinend als Grundrecht, nciht als Privileg angesehen wird.

 

Ergänzung: Es gibt auch irre Fußgänger:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs041231.html

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