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Ist dieser Fall innerhalb der Gewährleistung? (defekte Steuerkette, Ölpumpe, Ölfiltergehäuse)
Sehr geehrte Forummitglieder,
ich möchte euch im Folgenden meine Situation schildern.
Ich habe im Oktober 2023 einen Opel Astra J (Bj. 2011/140PS Benziner/140.000km/Steuerkette vom Händler gewechselt) bei einem gewerblichen Autohändler gekauft . Als ich vor ca einem Monat (Mitte Mai 2024) die Meldung auf dem Display bekam „Öldruck zu niedrig“ bin ich in eine mir bekannte Werkstatt gefahren, um den Wagen überprüfen zu lassen. Dort wurde mir gesagt, dass die Steuerkette nicht richtig aufgesetzt wurde, die Ölpumpe und das Ölfiltergehäuse kaputt ist. Dies habe ich dann so an den Autohändler rangetragen, der das Auto dann auch zur eigenen Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung entgegen nahm.
Nach einer Woche rief mich der Autohändler an, dass nicht die Ölpumpe kaputt ist, sondern der Turbolader Öl zieht, daher die Meldung. Laut ihm war er dazu in 3 verschiedenen Werkstätten und hat dies überprüfen lassen. Zudem sei auch niemandem etwas zur Steuerkette aufgefallen, das Ölfiltergehäuse hat er repariert. Er hat mich dann auch darauf hingewiesen, dass ich ja bereits ca 20.000km gefahren bin und währenddessen keinen Ölwechsel gemacht habe, daher sei ich Schuld am kaputten Turbolader und es wäre somit kein Gewährleistungsfall. Als ich dann auf den Kaufvertrag geschaut habe, habe ich gesehen, dass ich das Auto mit 140.000km gekauft habe, aber mit Sicherheit keine 20.000km drauf gefahren habe, maximal 12.000 (wenn überhaupt), da ich keine regelmäßigen Arbeitsstrecken fahre, sondern von Zuhause aus arbeite und auch ansonsten keine langen Reisen gemacht habe. Leider habe ich meinen Kilometerstand und den letzten Ölwechsel des Autos nichtmehr im Kopf und habe sie mir auch nicht notiert. Das Auto steht momentan noch beim Händler und ich bin mir nicht sicher wie ich weiter handeln soll, die ganze Situation kommt mir sehr komisch vor.
Ich habe ihm gesagt er solle mir bitte den aktuellen Kilometerstand und den letzten Ölwechsel durchgeben.
Wie würdet ihr in meiner Situation handeln und stimmt es tatsächlich das der Turbolader nun nichtmehr in der Gewährleistung liegt und ich die Kosten tragen muss?
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29 Antworten
Wenn in deinem Kaufvertrag drinsteht, dass du das Auto mit 140.000km gekauft hast und jetzt nicht mehr wie 152.000km auf dem Tacho steht, ist die Sache doch klar. Der Händler kann sich drehen und wenden wie er will, aus der Gewährleistung kommt er meiner Meinung nach nicht raus. Wenn die vor dem Verkauf an dich den Ölwechsel gemacht haben, mit dem entsprechenden von Opel vorgegebenen Öl, sind die auch für die Schäden haftbar. Ist das ein freier Händler oder ein Opelhändler? Wenn es ein freier Händler ist, kann man nur hoffen, dass der jetzt nicht, im nachhinein, den Tacho manipuliert, wenn es denn bei Opel möglich ist das zu machen, dass weiß ich aber nicht. Notfalls über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung einen Anwalt kontaktieren und sich da beraten lassen.
@hayabusa1902
Zum Thema Steuerkette wurde schon vieles geschrieben.
Tatsache ist, beim erneuern der Steuerkette muss die Ölwanne runter.
Ist das nicht der Fall, geht irgendwann die Ölpumpe Schrott.
Wenn die Steuerkette falsch aufgesetzt wurde, hättest du schon längst Probleme gehabt wegen der verstellten Steuerzeiten.
Ölpumpe und Ölfiltergehäuse haben jetzt aber hier überhaupt keinen Zusammenhang.
Bist du mit zu wenig Öl rumgefahren und hast den Ölstand nicht kontrolliert?
Wegen der Meldung Öldruck zu niedrig!!
Hier wird der Schuldige hin und her geschoben.
Wurd der Turbolader denn schon erneuert?
Autohändler kann man eben nicht vertrauen . Lügen ist ihr hobby ! Er soll 3 werstätte besucht haben . Da glaube ich aber doch lieber an den weihnachtsmann . Sowohl die steuerkette story als der defekte turbolader scheinen mir bei deinem fall nicht plausibel zu sein . Der öldrucksensor oder einige stecker dahin kämen meiner meinung eher in frage .
@TUTUTATA
Die Steuerkette wurde aber schon erneuert vorher.
Nun ist die Frage, wurde die Ölwanne demontiert beim Zusammenbau.
Oder ist der TE mit zu wenig Öl gefahren?
Wäre nicht der erste, der den Ölstand zwischendurch nicht kontrolliert und einfach 15.000 km fährt bis die Öldrucklampe leuchtet.
Zitat:
@hwd63 schrieb am 10. Juni 2024 um 17:56:51 Uhr:
@TUTUTATA
Die Steuerkette wurde aber schon erneuert vorher.
Nun ist die Frage, wurde die Ölwanne demontiert beim Zusammenbau.
Oder ist der TE mit zu wenig Öl gefahren?
Wäre nicht der erste, der den Ölstand zwischendurch nicht kontrolliert und einfach 15.000 km fährt bis die Öldrucklampe leuchtet.
Das leuchtet ein . Zu wenig öl führt früher oder später dazu dass die rote lämpchen leuchtet .
Wäre es den fall hier hätte die erste werkstatt es direkt bemängelt . Soweit noch erinnerung muss die ölwanne nicht runter .Und wäre ein fehler bei montage der steuerkette passiert , würde das auto keine 12.000 lang ohne murks fahren .
Grundsätzlich MUß der Händler auf das Fahrzeug 1 Jahr Gewährleistung geben. Und darauf würde ich mich berufen.
Nicht mit irgendwelchen Garantie Blabla abspeisen lassen.
Gewährleistung ist gesetzlich.
Laut Service Heft alle 30tkm nicht alle 20tkm ist ein Ölwechsel fällig
Für das Laufleistungs- und Zeitintervall (15tlm / 1 jahr) ist nicht das Kaufdatum relevant sondern wann die letzte Wartung wirklich war. Allerdings sollte der Astra dir anzeigen wann das Intervall überschritten ist.
Eigentlich sagt Opel 30tkm, nicht 15, und die Vorgabe ist relevant
Rechtsschutz vorhanden? Dann ab zum Anwalt, ggfs. klärt ein Gutachter was nun defekt ist/ war. Den zahlt dir auch die Rechtsschutzversicherung.
Die gefahrenen Kilometer seit Übergabe lassen sich ja problemlos prüfen. Wenn du eine Wartungsvorschrift verletzt hast könnte es schwierig werden, wobei ein Gutachter auch hier klären kann ob das die Ursache für den Defekt ist. Wenn nicht änderts auch nichts an der Haftung des Verkäufers.
Die Wartungsvorschriften stehen im Übrigen klar im Handbuch des Fahrzeugs.
Wenn du keine Versicherung hast wird's wahrscheinlich schwierig werden Ansprüche durchzusetzen.
Es gibt noch die Schiedsstelle KFZ. An die kannst du dich noch wenden.
Zitat:
@Patricck schrieb am 10. Juni 2024 um 20:29:48 Uhr:
Eigentlich sagt Opel 30tkm, nicht 15, und die Vorgabe ist relevant
@Patricck
Die 30.000 km vergiß mal ganz schnell.
Für einen Diesel auf Langstrecke eventuell, aber auch nicht empfehlenswert.
Und 30.000 km für einen kleinen 1.4 Turbo, damit macht dir keine Freude auf Dauer.
Zitat:
@TUTUTATA schrieb am 10. Juni 2024 um 18:08:53 Uhr:
Soweit noch erinnerung muss die ölwanne nicht runter .Und wäre ein fehler bei montage der steuerkette passiert , würde das auto keine 12.000 lang ohne murks fahren .
@TUTUTATA
Da täuschen dich aber deine Erinnerungen.
Auch bei den Motoren mit verstellbarer Nockenwelle und Flügelzellen Ölpumpe, muss die Ölwanne runter.
Zitat:
@hwd63 schrieb am 10. Juni 2024 um 20:37:55 Uhr:
Zitat:
@Patricck schrieb am 10. Juni 2024 um 20:29:48 Uhr:
Eigentlich sagt Opel 30tkm, nicht 15, und die Vorgabe ist relevant
@Patricck
Die 30.000 km vergiß mal ganz schnell.
Für einen Diesel auf Langstrecke eventuell, aber auch nicht empfehlenswert.
Und 30.000 km für einen kleinen 1.4 Turbo, damit macht dir keine Freude auf Dauer.
Wenn es um Gewährleistung frage geht, zählt dieVorgabe von Opel, ob das Sinnvoll ist oder nicht dahin gestellt. Opel gibt 30tkm vor. Daher ist die Aussage 20 tkm wäre überzogener Ölwechsel ist falsch, Opel sagt 1 mal im Jahr/ 30tkm
Zitat:
@hayabusa1902
.... im Oktober 2023 einen Opel Astra J (Bj. 2011/140PS Benziner/140.000km/Steuerkette vom Händler gewechselt) bei einem gewerblichen Autohändler gekauft ..... ca einem Monat (Mitte Mai 2024) die Meldung auf dem Display bekam „Öldruck zu niedrig“ bin ich in eine mir bekannte Werkstatt gefahren, um den Wagen überprüfen zu lassen. Dort ,,,,
Der Überprüfungsauftrag ist doch sicherlich mit Kilometerstand dokumentiert. Das ist somit auch das relevante Datum des Auftretens des Mangels.
Ein Ölpumpenschaden, bzw -Bruch hat sicherlich extremere Folgen, wie nur geringer Öldruck. Beim Kettenwechsel mit abgebauter Ölwanne wäre bestimmt auch ein versetztes Ansaugsieb aufgefallen.
Für das für den Motortyp in Mitteleuropa vorgeschriebene Öl gilt 30tkm oder 1 Jahr, jenachdem was zuerst eintritt, als maximales Intervall.
Du, oder ein Anwalt muss dem Händler erst mal eine Frist setzen, zur Behebung des Mangels. SCHRIFTLICH und ne, eine whatsapp oder Email is Schrott!!!
Nach verstrichener Frist(en), kann dann bei Gericht ein Antrag auf Beweissicherung gestellt werden. So ein Gutachten kostet um die 5.000 € und ist ohne Kostendeckungszusage einer Rechtsschutzversicherung eher selten machbar, bei einem Auto mit einem vermutlichem Kaufwert von 5.000 €. Der Motor wird dann quasi komplett zerlegt. Das Auto wird dann in etwa 2-3 Wochen weg sein, fürs Gutachten.
Es kann dann (also nach Gutachten) auf Behebung des Mangels geklagt werden, läuft dann auf eine Kaufpreisminderung hinaus.
Oder es wird auf Zug um Zug Rücktausch geklagt. Reperaturen, Instandhaltungskosten, event. Mehrkosten zur Ersatzautobeschaffung werden beim Händler eingeklagt, abzüglich einer (Ab)Nutzungsgebühr, für die Zeit, die du das Auto in Benutzung hattest.
Das sind die gangbaren Varianten.