ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ist ein CoC erforderlich für die erneute Zulassung in D?

Ist ein CoC erforderlich für die erneute Zulassung in D?

Themenstarteram 18. November 2023 um 7:57

Hallo miteinander.

Ich möchte ein gebrauchtes 125er Motorrad Bj. 2015 aus 2. Hand kaufen. Dies war zuletzt in Deutschland angemeldet, ist aktuell aber abgemeldet. Laut Verkäufer liegt ihm die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vor (ich denke mal, dass Teil I bei der Abmeldung entsprechend entwertet wurde). Ein CoC hat der Verkäufer aber leider nicht.

Nun habe ich schon gegoogelt, aber widersprüchliche Infos gefunden. Da der Kauf am jetzigen Wochenende stattfinden soll, kann ich leider nicht auf der Behörde anfragen.

Weiß jemand mit Sicherheit, ob ich für die erneute Zulassung in Deutschland unbedingt das CoC oder genügt die ZulassungsbescheinigungTeil II (das was ich sonst noch dazu benötige ist mir bekannt)?

Ähnliche Themen
14 Antworten

Brauchst kein CoC zur erneuten Zulassung.

Daten aus der ZUB 1 liegen ja vor, daher benötigst du kein COC. Die brauch man nur wenn man die Daten nicht hat wie bei einer Erteilung der ZUB bei Erstanmeldung usw.

Themenstarteram 18. November 2023 um 8:59

Jedoch kann man folgende Infos z.B. auf Mobile.de lesen:

Zulassung ohne CoC-Papiere – geht das?

Du willst Dein neues oder gebrauchtes Fahrzeug anmelden, hast aber keine Herstellerbescheinigung.

Da stellt sich die Frage: Ist die Zulassung auch ohne CoC-Papiere möglich?

Die Antwort lautet: ja.

Allerdings geht das nur, wenn das Fahrzeug in der Vergangenheit schon mal in einem EU-Land angemeldet war und eine EU-Typgenehmigung vorliegt. Kann die EU-Typgenehmigung nicht per CoC-Papier nachgewiesen werden, kann eine sogenannte Einzelgenehmigung helfen. Das ist ein Bericht eines anerkannten Sachverständigen oder Gutachters. Wichtig ist, dass dieser detaillierte technische Informationen über das Fahrzeug enthält – und zwar auf dem Niveau von Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II), so die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Tipp: Bestehe beim Gebrauchtfahrzeugauf auf die CoC-Papiere, denn in den meisten Fällen verlangt sie die Zulassungsbehörde bei der Autoanmeldung. Am besten regelt Ihr die Angelegenheit vorab – und haltet schriftlich fest, dass die Herstellerbescheinigung beim Kauf übergeben wird.

 

Daher meine Bedenken.....

Wenn du das alles richtig gelesen und verstanden hättest, hättest die Frage hier nicht stellen müssen.

War dein Auto schon mal zugelassen? Ja

War es in EU zugelassen? Ja.

Liegt die Typgenehmigung vor? Ja, steht in der ZUB unter Ziffer???? Grad keine Ahnung da ich zu faul bin nachzuschauen.

Also nein, du brauchst kein COC.

Brauchst kein COC. Wie beschrieben hatte ich auch im Kopf, dass es nur für eine ERSTANMELDUNG erforderlich ist. Für Verkauf ins Ausland wäre es eher relevant.

am 18. November 2023 um 9:16

Selbst wenn ich das CoC nicht sofort benötige, würde ich es dennoch beim Verkäufer bemängeln. Zumindest bei Pkw kommt es vor, dass man es später doch braucht - nur als Beispiel wegen der dort vollständig aufgeführten Reifen-Alternativen. In dem Fall muß man es dann nachträglich für teures Geld neu ausstellen lassen. Ein fehlendes CoC ist also wertmindernd beim Gebrauchtkauf.

Mein gebraucht gekauftes Auto war auch ursprünglich ein Reimport aus Belgien. Zulassungsstelle wollte COC (was ich habe) nicht sehen.

Themenstarteram 18. November 2023 um 10:15

Ich habe auf der Homepage der Zulassungsstelle mittlerweile auch gefunden, dass es sich dabei offenbar um eine "oder"-Bestimmung handelt.

Dort wird geschrieben:

"...bei Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit vorherigem deutschen Kennzeichen:

- Eigentümernachweis der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters, wenn sich dieser nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt (also wohl der Kaufvertrag)

- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

oder

-alter Fahrzeugschein beziehungsweise Abmeldebescheinigung und Fahrzeugbrief

oder

- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

oder

- Datenbestätigung

oder

- Bescheinigung über die Einzelgenehmigung

Ist keines dieser Papiere vorhanden, ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich.

Du hast die ZB 1 und die ZB 2 ?

Damit hast Du alles was Du brauchst.

Musst nur noch von einer Versicherung eine EVB Nummer beibringen, selbst volljährig sein (ansonsten Vollmacht-Erlaubnis der Eltern!) einen Ausweis und Geld mitbringen. Das wars!

Zitat:

@motor_talking schrieb am 18. November 2023 um 10:16:04 Uhr:

Selbst wenn ich das CoC nicht sofort benötige, würde ich es dennoch beim Verkäufer bemängeln. Zumindest bei Pkw kommt es vor, dass man es später doch braucht - nur als Beispiel wegen der dort vollständig aufgeführten Reifen-Alternativen. In dem Fall muß man es dann nachträglich für teures Geld neu ausstellen lassen. Ein fehlendes CoC ist also wertmindernd beim Gebrauchtkauf.

Jeipp, da stimme ich zu. Besser ist sie ist dabei.

Gehört bei jungen Gebrauchten auch bei mir zum must have.

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 18. November 2023 um 11:03:01 Uhr:

Mein gebraucht gekauftes Auto war auch ursprünglich ein Reimport aus Belgien. Zulassungsstelle wollte COC (was ich habe) nicht sehen.

In EU zugelassenes FZG, also COC uninteressant für die Zulassung.

Hier geht es übrigens um ein 125 ccm LKR. Nicht um ein Auto.

Nur als Info falls das übersehen wurde.

Wichtig oder erheblich für den Fall?

Denke nicht.

Naja, nur ein wenig.

 

Oftmals haben die Leichtkrafträder nur COC und es wird eine ZB I ausgestellt.

(Zulassungsfrei)

 

Hier in dem Fall scheint es Zul. Bescheinigung Teil I und II zu geben, was auf jeden Fall ausreichend ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ist ein CoC erforderlich für die erneute Zulassung in D?