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Ist ein E oder EG Prüfzeichen das selbe wie eine ABE

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 19:33

Ist ein E oder EG Prüfzeichen gleichzusetzen mit einer ABE d.h wenn ein Sportauspuff ein E oder EG Prüfzeichen hat kann ich den Legal an meine Karre bauen.......

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20 Antworten

Ich glaub dann muss man den noch eintragen lassen.Bin mir aber nicht sicher.

dann müsste man miniblinker mit e-zeichen ja auch eintragen lassen....!?! also ich denke mal, dass das reicht!

Dafür ist das Prüfzeichen ja da drauf... Damit man weiß, dass er geprüft und zugelassen ist für den straßenverkehr.

ööööööööö??????

kein plan.

aber ich denke das der e-pass wenn vorhanden genau so past wie ne abe bei ner kontrolle.

am 1. November 2004 um 8:17

bei ner abe haste immer noch einen zettel, wo drauf steht für welches modell und so.

das gibts beim e-pass net, da steht die nummer ja auf den jeweiligen teil drauf.

also e-pass ist moderner, könnte man sagen

Bei E und EG musst du es abnehmen lassen und bei ABE kannsu anbauen und nicht extra zum Tüv!

MFG

Schueddi

falsch, ein teil mit abe musst du eintragen lassen (z.b. sportauspuff), ein teil mit e-prüfzeichen darfst du motorradunabhängig anbauen, ohne zum tüv zu müssen, z.b. miniblinker, spiegel, etc.

mfg, survivor

Ein Teil mit ABE muss man eintragen lassen?!

wäre mir neu

Man KANN ein Teil mit ABE eintragen lassen, MUSS aber auf jeden Fall die ABE immer dabeihaben, wenn es nicht eingetragen ist.

Mit der Eintragung erspart man es sich nur, immer den Wisch mithaben zu müssen.

eigentlich musst du ein teil mit abe schon eintragen lassen, der polizei ist das aber nicht immer wichtig.

mein bruder wurde z.b. schon öfters von der polizei bemängelt, dass er seinen auspuff (mit abe) nicht eingetragen hat.

mfg, survivor

am 1. November 2004 um 16:15

...dann lass se halt mängeln. mit abe und ohne eintragung reicht auch - nur dass einige "polizeibeamte" vom fach technik nicht nicht die allermeiste ahnung haben.

fakt ist: abe dabei haben oder eintragen lassen (spart manchmal dumme diskussionen mit den herren in grün). sofern jedoch eingetragen kannst du es nich einfach wieder abbauen, was du ohne eintragung natürlich darfst ;)

...und ein auspuff mit prüfnummer ohne abe muss zur abnahme (da die prüfnummer nix über bestimmte fahrzeugtypen aussagt). die prüfnummer bestätigt nur, dass das teil im allgemeinen für den öffentlichen verkehr zugelassen ist, was im speziellen jedoch von tüv/dekra bestätigt werden muss (also an deinem möp).

Also letztendlich siehts meines wissens so aus, mit abe ist keine abnehmung durch den TÜV erforderlich, steht auch bei Louis im Kathalog mit dabei so in etwa "alle Blinker die wir bei Louis verkaufen besitzen eine ABE, daher ist keine abnehmung durch den TÜV erforderlich" (stimmt glaub ich nicht wörtlich aber inhaltlich auf jeden Fall) Nen E-Prüfzeichen haben alle teile mit ABE auch, weil das is die Voraussetzung dafür das mans überhaubt im Straßenverkehr benutzen darf (oder nicht, weil gibt ja auch noch einzelanvertiegungen die sowas nicht haben) Mit E-Prüfzeichen kann man sich zumindest relativ sicher sein das mans beim TÜV eingetragen bekommt, vorausgesetzt natürlich es ist richtig angebracht und es gibt keine anderen einwände, was weiß ich Kiste wird zu schwer oder sonst irgendwas (wobei mir da nichts einfällt was das sein könnte wo die zu schwer wird). Ohne E-Prüfzeichen wirds zumindest schwer TÜV zu kriegen

am 2. November 2004 um 7:36

Zitat:

Mit E-Prüfzeichen kann man sich zumindest relativ sicher sein das mans beim TÜV eingetragen bekommt

laut deiner aussage müsste ich mir ja dann meine miniblinker, die ein e-prüfzeichen haben eintragen lassen, ich bin mir aber 100% sicher, dass ich das nciht muss, also stimmt da irgenwas nicht.

mfg, survivor

am 2. November 2004 um 9:19

bei beleuchtungseinrichtungen ist das ne etwas komische sache. auf der seite vom tüv-süd gibts ne broschüren zum thema beleuchtung am zweirad. dort heißt es, dass für die beleuchtung ein e-prüfzeichen reicht. als ich allerdings mit meinem auto beim tüv war meinte der prüfer ich bräuchte für meine nicht originalen rücklicher ne abe (trotz e-prüfzeichen) und er ließ sich auch nich davon abbringen (lmaa sag ich da nur - originalen wieder ran und nochmal hin). die herren in grün meinten jedoch mal bei ner kontrolle untereinander sowas wie "ne lass mal, ne abe brauch er dafür nich".

is also ne etwas verzwickte angelegenheit. daraus lässt sich vielleicht schließen, dass für dinge, die nichts am sicherheits-, abgas- oder geräuschverhalten des fahrzeugs ändern ne e-prüfnummer reichen sollten.

da aber sicher keiner hier ein experte auf dem gebiet ist, wäre wohl die sicherste lösung einfach mal bei der nächstgelegenen tüv/dekra stelle vorbei zu fahren und dort nen prüfer drauf ansprechen.

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