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Ist ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil oder nicht?

Opel Vectra B
Themenstarteram 8. Juli 2007 um 12:48

Hallo,

habe mal ne Frage:

Mein Lenkgetriebe ist im Eimer und die Werkstatt baut nächste Woche ein neues ein und will aber wohl eine Rechnung an mich ausstellen.

Der Schaden trat aber bereits nach 8 Wochen nach Fahrzeugübergabe auf.

Ich bin also noch in der Gewährleistungszeit und denke der Händler muß für den Schaden aufkommen.

Frage deshalb : Ist das Lenkgetriebe ein Verschleißteil???

Wenn ja: Dann zahlt der Händler nicht? Oder???

Also ich bin mir fast sicher das ein Lenkgetriebe kein Verschleißteil wie eine Bremse oder ähnliches ist.....??!?!?!

Mein Vectra Caravan 2,2 DTI hat 100.000 km und ist 6,5 Jahre alt.

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61 Antworten
am 8. Juli 2007 um 12:50

langt dir den ein thread dafür net ??

am 8. Juli 2007 um 13:18

Ich meine auch, ein Thread täts auch...

Dennoch, schau mal hier: klick mich

Erster Treffer der Googlesuche "Lenkgetriebe Verschleißteil"

Ich würde sagen, versuch das Beste aus der Sache heraus zu holen, nimm das Angebot der Werkstatt an, die Hälfte Deiner 40% Beteiligung an den Materialkosten zu übernehmen und den Rest über die Garantieversicherung abzuwickeln. Besser kommst Du wohl kaum weg und wo bekommt man ein Original-Lenkgetriebe schon für 280 EUR eingebaut?

 

Viele Grüße

Marco

Re: Ist ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil oder nicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112

Frage deshalb : Ist das Lenkgetriebe ein Verschleißteil???

Zeig mir ein bewegliches Teil am Auto, was kein Verschleißteil ist. ;)

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 16:04

Aber warum kaufe ich denn ein Auto beim Händler????

Auf Grund der Gewährleistung.......

Da bezahl ich doch nicht noch 20% des Restbetrages selber.....

Mein Konto ist schon dauernd in den roten Zahlen.

Zu verschenken hab ich nix......!!!!

Kann ja nicht sein , dass ich den Wagen 8 Wochen und 2.000 km fahre und das Lenkgetribe im Eimer ist und ich das noch mitbezahlen soll.

Was wäre denn, wenn ich keine externe Garantieversicherung häötte.???

Dann hätte ich ja wohl ca. 1000 - 1200 Euro selbst zahlen müssen....?!?!?---Trotz Gewährleistung?

ein auto kostet auch geld, das müssen manche früher oder später meistens auch einsehen ;)

wenn es dir doch nicht passt, was manche schreiben, dann sag deinem händler doch deine meinung und zahle nix.

ich würde auch nix zahlen wollen, weil ich nix zu verschenken habe und würde stress schieben, aber dort und nicht hier, wo die leute dir hilfe anbieten, aber man es dir anscheinend nicht recht machen kann.

übrigens wenn du immer rote zahlen hast, dann wäre

1. vielleicht ein noch "billigere" wagen die richtige wahl gewesen und

2. das auto vielleicht doch von pribat günstiger gewesen als vom händler.

denn wie man mittlerweile auch oft hier lesen kann, ist es nicht immer gerade hilfreich unbedingt beim händler zu kaufen, denn den stress hat man dann auch noch.

ich hab unseren letzten von privat mit macken gekauft, hab dadurch ca.3000,- gespart, weil die reparaturen auch relativ günstig waren, da dieses auto so schnell keine werkstatt sehen wird.

also entweder du gehst jetzt bitte mal zu einem der nen "echten plan" von der materie hat und lässt dich von dem beraten oder du gehst unvorbereitet zum händler, denn wir werden dir das teil wohl nicht tauschen ( kostenlos jedenfalls :D )

cu frosti

am 8. Juli 2007 um 18:24

Hi,

natürlich ist das Lenkgetriebe ein Verschleissteil wie Kupplung und Getriebe.

Dass der Händler allerdings nach 6,5 Jahren und 100 tkm noch Gewährleistung für ein Lenkgetriebe übernehmen muss, wage ich zu bezweifeln.

Die gesetzliche Gewährleistung deckt nicht alle Verschleissteile ab. Wenn das Lenkgetriebe bei der Fahrzeugübergabe in einem seinem Alter entsprechenden Zustand war, zahlt der Händler nichts.

Zu klären wäre, ob ein Lenkgetriebe nach 6,5 Jahren und 100 tkm kaputtgehen darf oder nicht... war schliesslich kein Neuwagen.

Gruß cocker

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 21:00

Hallo,

habe nochmal im Netz nachgelesen.

Im § 437 BGB steht, dass bei einem Sachmangel, der innerhalb der ersten 6 Monate nach Fahrzeugübergabe auftritt, davon ausgegangen wird, dass das Fahrzeug schon bei Übergabe mangelhaft war.

Der Händler muß:

1. Ausbessern

oder 2. Ein fehlerfreies Auto besorgen

oder 3. Den Wagen zurrücknehmen und Schadensersatz zahlen.

am 8. Juli 2007 um 21:24

Abgesehen davon dass man kein Anspruch auf ein Neuteil hat, ist das kein Verschleissteil, auch wenn man Stück für Stück über die Zeit inzw. alles zum Verschleissteil erklärt.

Zum Verschleissteil gehören, Leuchmittel, Reifen, Bremsen, Kupplung, alle Flüssikeiten und Filter.

Was oft verwechselt wird, ist Verschleissteil und der andere Grund wieso etwas defekt sein kann ohne automatisch vollständigen, kostenlosen Ersatz zu ermöglichen. Ein Getriebe ist kein Verschleissteil, aber eins mit 500 000 wurde (incl. Fahrzeug) eben als ein 500 000 km gelaufenes Getriebe mit eben den üblichen Eigenschaften eines solchen alten Getriebes gekauft, da ist die Regelug etwas lockerer.

Bei 100 000 wie hier hätte man keine schlechten Chancen vor Gericht mehr als 40% der Materialkosten rauszuholen.

Eher 60% incl. Einbau for free.

Zitat:

Original geschrieben von cocker

Hi,

natürlich ist das Lenkgetriebe ein Verschleissteil wie Kupplung und Getriebe.

Kupplung ja, aber Getriebe und LG sind auf keinen Fall Verschleißteile. Sicher sind auch sie irgendwann verschlissen, wie das ganze Auto - überhaupt alles außer die Pyramiden von Gizeh :D

Entscheidendes Kriterium VT ja/nein, ist, ob das Teil im Normalfall genausolange durchhält, wie das Produkt, in dem es verbaut ist, oder nicht. Für das Lenkgetriebe oder auch das Getriebe trifft das zu. Sie müssen für gewöhnlich während der normalen Lebensdauer eines Fahrzeugs nicht ausgetauscht werden.

Gruß Wolfgang

am 9. Juli 2007 um 7:19

Hallo

Da nicht nur der Threadersteller, sondern auch meine unmittelbaren Vorredner den oben geposteten Link nicht angeklickt und gelesen haben, hier mal ein Zitat daraus:

...ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH auch ein Lenkgetriebe als Verschleißteil anzusehen (BGH NJW 1982, 1700).

Da können hier noch so viele Nutzer anderer Meinung sein, vor Gericht ist ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil - und da das das BGH (Bundesgerichtshof = höchste Instanz) entschieden hat, wird sich daran auch so schnell nichts ändern. Punkt. Und Verschleißteil bedeutet, die Kosten für Gutachten vorstrecken und einem sehr ungewissen Prozessausgang entgegen zu sehen... Viel Spaß dabei :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Bei 100 000 wie hier hätte man keine schlechten Chancen vor Gericht mehr als 40% der Materialkosten rauszuholen.

Eher 60% incl. Einbau for free.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Auch wenn die Details im vorigen Thread stehen, habe ich sie weiter oben im wesentlichen noch einmal erwähnt... ;) :)

Was heisst hier "mehr als 40% herausholen"? Er bekommt de facto schon jetzt 60% von der Garantieversicherung und weitere 20% (die Hälfte seiner Selbstbeteiligung!) aus Kulanz von der Werkstatt bezahlt, das macht summa summarum 80% Materialkosten, die er nicht zu tragen hat! Und die Einbaukosten muss er sogar zu 100% nicht zahlen, da sie von der Garantieversicherung übernommen werden. Also wenn das kein gutes Angebot ist...???

An Stelle des Thraederstellers würde ich nicht riskieren, die 20% Kulanz der Werkstatt durch weitere überzogene Forderungen zu verlieren - Kulanz ist eine freiwillige Sache, die schnell auch mal rückgängig gemacht werden kann! Selbst wenn ein Lenkgetriebe für 1400 EUR eingebaut werden würde, müsste er bei 20% Beteiligung nur 280 EUR zahlen. Billiger gehts einfach nicht. Allein der Gutachter in einem Rechtstreit mit sehr ungewissem Ausgang würde mehr kosten...

 

Viele Grüße

Marco

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 11:41

MARCO !!

Was wäre denn wenn ich die Garantieversicherung nicht hätte......???

Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Geschichten.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Autobauers oder des Verkäufers oder Käufers....!

Die gesetzliche Gewährleistung..... ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung!!! Daran gibts nix zu rütteln.

Außerdem wird das Geld für ein Gutachten innerhalb der ersten 6 Monate nicht vom Kunden, sondern von der Werkstatt zu zahlen sein. Wir sprechen nämlich innerhalb der ersten 6 Monate von einer Beweislastumkehr, in welcher der Händler das Nichtvorhandensein des Fehlers bei Fahrzeugübergabe zu beweisen hat.

Tut er dies nicht oder kann er es nicht beweisen, muß der Händler den Fehler abstellen.....! Sonst hätte dieses Gesetz keinen Sinn!

Wenich keine Garantieversicherung abgeschlossen hätte, hätrte ic dann nun die 1400 Euro selbst zahlen müssen?

ich finde das auch ca. 300 Euro Selbstbeteiligung viel Geld sind, wenn man sie zahlt ohne das zu müssen! Oder?

Das BGH- Urteil ist glaube ich aus den 80er Jahren.

am 9. Juli 2007 um 12:49

INGO !!

Ach weißt Du was, wenn Du alles besser weißt, wieso fragst Du dann überhaupt??? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112

Das BGH- Urteil ist glaube ich aus den 80er Jahren.

... und der Herr Rechtsanwalt hat vor 2 Jahren darauf verwiesen, sprich, das BGH Urteil von 1982 war vor 2 Jahren auf jeden Fall noch maßgeblich, also zu einer Zeit, zu der es die Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf auch schon gab. :rolleyes:

Und da nach dem o.g. BGH-Urteil ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil ist (es ist eins, zumindest beim Vectra-B, gib mal "Vectra AND B AND Lenkgetriebe" in Google ein und staune!), gilt die Beweislastumkehr eben nicht. Stattdessen musst Du als Käufer der Werkstatt den Mangel bei Kauf erst einmal nachweisen, inklusive der Tatsache, dass Du den Schaden nicht erst nach dem Kauf verursacht hast. Also musst Du einen Sachverständigen bestellen und bezahlen - die Beweislast liegt bei Dir.

Das steht übrigens auch so in dem oben von mir geposteten - und von Dir offensichtlich nicht gelesenen - Link. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112

Die gesetzliche Gewährleistung..... ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung!!! Daran gibts nix zu rütteln.

Ja, aber nur wenn eindeutig ein Sachmangel vorliegt und genau das wird bei Verschleißteilen eben nicht ohne Überprüfung angenommen. Der Sachmangel muss im Einzelfall im Auftrag des Käufers per Gutachten festgestellt werden.

 

Aber ist mir doch egal. Zieh mit der Sache doch vor Gericht und renn Dir den Kopf ein.

Wenn Du nur solchen Rat akzeptierst, der Dir gefällt, dann brauchst Du hier im Forum keine Fragen zu stellen. Ich jedenfalls werde DEINEN Fragen nicht mehr antworten.

 

Als hätte ich Dir was getan oder Dich gar beleidigt. dafür, dass ich Dir nur helfen wollte, ist Dein Verhalten mir gegenüber einfach unglaublich... :(

 

Marco

ich muß ganz ehrlich sagen, dass in meinen augen teile wie lenkgetriebe, kupplung und getriebe keine verschleißteile sind sondern ein übliches (!) autoleben lang halten sollten. unter üblich verstehe ich weniger als 500t km.

das die rechtsprechung das ein wenig anders sieht wie ich hier in diesem thread gelernt habe, ist eine andere kiste. aber so ist das halt in der geiz ist geil gesellschaft. wo einige EUR gespart werden und dadurch die aulität gemindert wird muß halt später ein vielfaches mehr investiert werden um das auszubügeln.

just my 5 cents.

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 15:11

Wenn ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil sein soll..... was ist dann am Auto bitte kein Verschleißteil??? Die Radmuttern oder der gusseiserne Querträger????

Marco....es geht nix gegen dich...Ich finde nur die Sache an sich unglaublich merkwürdig.

Außerdem streiten wir nicht sondern diskutieren verschiedene Ansichten.....

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