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Ist man gesetzlich verpflichtet ein PKW mit Kaufvertrag zu verkaufen?

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 9:57

Hallo zusammen,

Kurze Frage:

Wenn man ein altes Auto für sagen wir mal 200 oder 300 Euro an einen Export Aufkäufer verkauft, ist man gesetzlich verpflichtet ein Kaufvertrag zu erstellen, oder kann man einfach Geld gegen KFZ + Papiere tauschen und gut ist?

Bitte nur sichere Angaben. Wer Vermutungen hat, kann dies gerne schreiben, aber nicht als Fakt verkaufen, sondern darauf hinweisen, dass es nur die eigene Meinung / Vermutung ist.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

meine Äußerungen sind keine Vermutungen:

 

Auch wenn kein Schriftstück verfasst wird, kommt es dennoch zu einem Kaufvertrag. Die Schriftform ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben, jedoch anzuraten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die gesetzlichrn Vorschriften des BGB. Bspw. können Gewährleistungsansprüche etc. ohne abweichende Regelungen vom Käufer geltend gemacht werden.

 

Edit: Ja, Auch beim Verkauf von Privat an einen Händler ist der Ausschluss zu vereinbaren, sofern es gewollt ist.

 

Michael

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Generell gilt in der BGB Formfreiheit. Bedeutet es ist dir iüberlassen, ob du einen schriftlich oder mündlichen Vertrag abschließt. Ausnahmen wäre ein Hauskauf, da gibt es eine Formpflicht.

Wenn Zug gegen Zug, Geld gegen Papiere ist es ein mündlicher Vertrag.

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 10:04

Danke dir.

Bin auf weitere Meinungen gespannt

Ein Kaufvertrag kommt immer zustande. Aber beim Verkauf eines Pkw bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Ohne Papier ist es im Nachhinein allerdings kaum möglich evtl Zustandsbeschreibungen, Eigenschaften,... zu beweisen, für beide Seiten übrigens.

Gesetzlich verpflichtet nicht,

aber ratsam, denn nur so kann man die Gewährleistung sicher ausschliessen.

Wobei ich jetzt nicht weiß ob das von privat an Händler nötig ist.

Ich habe alle Mängel, die der gewerbliche Aufkäufer während der Probefahrt „gefunden“ hat,

schön in den Vertrag mit reingeschrieben und bin trotzdem nur soweit mit dem Preis runtergegangen wie

ich mir vorher ausgemalt hatte.

Hallo,

 

meine Äußerungen sind keine Vermutungen:

 

Auch wenn kein Schriftstück verfasst wird, kommt es dennoch zu einem Kaufvertrag. Die Schriftform ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben, jedoch anzuraten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die gesetzlichrn Vorschriften des BGB. Bspw. können Gewährleistungsansprüche etc. ohne abweichende Regelungen vom Käufer geltend gemacht werden.

 

Edit: Ja, Auch beim Verkauf von Privat an einen Händler ist der Ausschluss zu vereinbaren, sofern es gewollt ist.

 

Michael

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 10:21

Vielen Dank an euch.

Es geht konkret um folgendes:

Ein Bekannter hat sein Auto an ein Exporteur für ein Appel und Ei verkauft.

Er hatte vor 4-5 Monate einen verschuldeten, kleinen Unfall.

Jetzt will die Versicherung Fotos vom Auto sehen, welche nicht da sind.

Er wurde nun nochmal angeschrieben und die Versicherung fragt nach den Kaufvertrag.

Was soll er jetzt am besten schreiben?

Hallo,

 

er kann nur das von Dir Skizzierte darlegen. Falls der Händler noch greifbar ist, wäre sicherlich eine auch im Nachgang erstellte schriftliche Bestätigung hilfreich.

 

Michael

Der Händler hat doch sicher zumindest eine Quittung für den bezahlten Betrag für seine Buchhaltung benötigt.

Selbst wenn Dein Kumpel die nicht mehr hat, könnte ihm der Händler eine Kopie davon geben.

XF-Coupe

am 10. Mai 2018 um 11:11

Wie gesagt: Ein Formvorschrift für Kaufverträge giebt es nicht, außer bei Immobilien.

Wäre ja noch schner wenn man im Supermarkt oder in der Kneipe jedesmal nen schriftlichen vertrag aufsetzten müßte. Ein kaufvertrag kann (juristendeutsch) "allein durch blos zustimmung geschlossen werden." das bedeutet: Verkäufer sagt oder zeigt den Preis, der Käufer legt kommentarlos das Geld auf den Tisch und der Vertrag ist rechtsgültig. Das Problem ist hier die Beweismöglichkeit. Selbbst zeugen sind da nicht so das Mittel der Wahl.

Dein Kumpel hat die Papiere und Schlüssel übergeben und das Geld bekommen: Also ist der vertrag rechtsgültig. Er sollte natürlich irgendwas schriftliches haben, und sei es nur eine Quittungskopie das er das geld erhalten hat. hat er garbix, wird es schwierig mit dem beweis. hat er nen Zeugen?

Wenn das auch nicht hat er nur seine eigene Aussage. Die kann ihm die Versicherung glauben oder auch nicht...

Auch konkludentes handeln genannt. Aber wie vorgenannt ist das mit den Beweisen heikel.

Ein Kaufvertrag schützt auch vor nachgelagerten Kosten. Wenn die alte Möhre ohne ordentlichen Kaufvertrag verscherbelt wird um später ausgeschlachtet an einem Waldrand steht oder in einem See versenkt wird zahlt der letzte bekannte Halter wenn er den Verkauf nicht beweisen kann. Und wie beweist man einen Verkauf wenn es nur einen mündlichen Vertrag gemacht hat?

Bekannter war mal froh das er seinen Schrotthaufen nicht ohne Vertrag verkauft hat. Der war zwar übersichtlich auf einem Notizzettel einer Kneipe angefertigt worden, aber er hatte alle Daten. Name und Adresse plus Ausweisnummer des Käufers, Kaufgegenstand und der Preis. Über den Kaufpreis haben die Polizisten die Wochen später auftauchten geschmunzelt, 1 Wurstsalat + 1 Weizen war der Kaufpreis.

Grund des Besuchs, die Kiste wurde ohne Kennzeichen mitten in einem Wald gefunden wo die Kiste Öl verloren hat.

Da Käufer unter der genannten Adresse gemeldet war, wenn auch nach Unbekannt verzogen ist, war er aus dem Schneider. Andernfalls hätte er eine fünfstellige Rechnung an der Backe gehabt.

Deswegen immer ein schriftlicher Vertrag.

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