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Ist meine MPU nun endlich gelöscht?

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 20:02

Kann mal einer gucken und seine Meinung dazu sagen bitte ?

Kba auszug
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29 Antworten

Ich würde ja die persönlichen Daten dringend rausnehemen/schwärzen!!!

hm... von einer MPU sehe ich da als Laie nix, ich sehe aber, dass wohl die Fahrerlaubnis bereits 2008 entzogen wurde und wohl seitdem auch keine neuer erteilt worden ist.

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 20:11

Und was bedeutet das für mich ?

Achja, steht denn die verordnete mpu in der Akte normalerweise ? Das ist der Auszug zum Führerschein , es gibt ja noch den für die Punkte , der kommt aber per Post erst noch .

Mpu verjährt normalerweise nach 15Jahren. Du darfst aber in der Zwischenzeit keinen Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde oder irgendwie auffällig geworden sein.

Themenstarteram 17. Juli 2022 um 20:28

Habe vor 6 Monaten 20€ zahlen müssen weil ich auf der falschen Seite mit dem Fahrrad unterwegs war , geht das ganze jetzt deswegen nichtmehr ?

am 17. Juli 2022 um 20:46

Verwarnungen wirken sich soweit ich weiß nicht negativ aus. Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad würde dich jedoch schon aus dem Rennen nehmen.

Die Tilgungsfrist beträgt in deinem Fall 10 Jahre, die aber erst mit 5 Jahren Anlaufhemmung nach Eintritt der Rechtskraft zu laufen beginnen, sodass man auf insgesamt 15 Jahre kommt. Eine MPU-freie Neuerteilung ist also frühestens Ende August 2023 möglich.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 17. Juli 2022 um 22:46:19 Uhr:

Verwarnungen wirken sich soweit ich weiß nicht negativ aus. Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad würde dich jedoch schon aus dem Rennen nehmen.

Quatsch

am 18. Juli 2022 um 7:53

Ich liebe so qualifizierte Antworten. Wenn sich der Rechtsanwalt aus meinem link irrt, dann poste doch bitte, was richtig ist. Nur "Quatsch" zu blöken ist bisschen billig.

Was der Anwalt da schreibt, ist tatsächlich falsch. Er erwähnt ja nicht mal einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, sondern "das Überqueren einer Fußgängerampel bei Rotlicht". Nach welcher Rechtsgrundlage soll hier die Anlaufhemmung verlängert werden? Die Tilgungsfristen findet man in § 29 StVG, die Regelung zur 5-jährigen Anlaufhemmung im dortigen Abs. 5.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Verlängerung der 5-jährigen Anlaufhemmung.

Der Anwalt zitiert seinerseits eine dubiose Quelle und stellt das richtig. Deine Aussage ist gar nicht die Meinung des Anwalts.

Welche Quelle soll er denn zitieren, wo soll das Zitat angeblich beginnen und wo enden? Der Satz "Rechtsanwalt Schüller stellt hierzu fest:" ist m.E. nicht so zu verstehen, dass alles zuvor Geschriebene nicht von ihm stammt. Anderenfalls wäre der ganze Artikel Unsinn. Und daher muss der Großteil des Geschriebenen wohl ihm zuzuschreiben sein, darunter eben auch die folgenden Aussagen, die inhaltlich falsch sind:

"Wie gesagt darf es 5 Jahre nach Entzug der Erlaubnis keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gegeben haben, bevor die 10 Jahresfrist zu laufen beginnen."

Eben genannte Auffälligkeiten können etwa das allseits beliebte Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG, Haft bis zu einem Jahr, ergo kein Kavaliersdelikt), aber selbstverständlich auch die rechtswidrige Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer - beispielsweise bekifftes Radfahren oder das Überqueren einer Fußgängerampel bei Rotlicht seielfältige [sic!]Möglichkeiten, die Frist zu stoppen und die Uhr wieder auf "null" zu stellen."

"Nach dieser fünfjährigen deliktfreien Wohlverhaltensphase startet die zehnjährige Frist."

Das können doch nicht alles fremde Zitate sein, die weder als solche kenntlich gemacht wurden, noch eine Quelle genannt wird.

Eure Diskussion über den Anwalt und seine Meinung hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun. Schluß damit!

Der TE fragt: "Habe vor 6 Monaten 20€ zahlen müssen weil ich auf der falschen Seite mit dem Fahrrad unterwegs war , geht das ganze jetzt deswegen nichtmehr ?"

Es wird eine Anwaltsseite verlinkt, auf der steht, dass sogar die Rotlichtmissachtung als Fußgänger die Wartezeit bis zur MPU-freien Neuerteilung verlängern kann.

Warum hat das nun angeblich nichts mit dem Thema zu tun? Viel näher am Thema des TE kann man gar nicht dran sein.

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