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Ist meine MPU nun "verjährt"?

Halli Hallo,
Meine Jugendsünde: Eine Drogenfahrt im Jahr 2010, die mir 4 Punkte einbrachte und somit die 18 Punkte voll machte. Also gleich 2 Gründe mir die Fahrerlaubnis zu entziehen und MPU anzuordnen. Leider sind mir diese Unterlagen abhanden gekommen und ich kann mich nicht mehr erinnern, welche Sperrfrist damals gesetzt wurde. Habe aber gelesen, dass im Durchschnitt zwischen 9 und 11 Monate angeordnet werden.
Jetzt, bald 12 Jahre später frage ich mich natürlich ob die MPU "verjährt" ist. Die Punkte müssten (inklusive 1 Jahr Überliegefrist) verschwunden sein. Habe mir seit 12 Jahren absolut nichts zu Schulden kommen lassen. Nicht mal bei Rot über die Ampel gegangen ...
Welchen Schritt würdet ihr als erstes machen? Einfach mal den Auszug meines Punkteregisters anfordern und schauen was da drin steht?
Danke schonmal und Gruß

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203 Antworten

ja, warum nicht? Dann biste ein Schritt weiter.

Wollte bei denen beim Register keine schlafenden Hunde wecken. Wobei der Auszug mittlerweile bestimmt automatisiert erstellt und verschickt wird. Cool wäre halt wenn die MPU Anordnung nicht mehr drin steht

Wenn du ganz sicher gehen willst, wartest du noch fünf Jahre, dann können die keine mehr anordnen, wenn zwischendurch nix war.
Das bezieht sich übrigens auf alle Delikte. Wenn man dich vom Fahrrad geholt hat oder du zu Fuß den Straßenverkehr gefährdet hast, wird man dir das aufs Brot schmieren. Evtl sogar eine Kneipenschlägerei.
Afaik kommt das auch aufs StVA an.
Auszug deines Eintrages bei Beate Uhse kannst du natürlich jederzeit einholen.

Eine MPU-Anordnung verjährt meines Wissens erst nach 15 Jahren. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Behörde nach einer so langen Zeitspanne das erneute Ablegen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung verlangt.

Nö, wissen will ichs aber schon irgendwie. Geld für Führerschein hätt ich noch nicht zusammen, aber ich will ja auch mal wieder das Steuer inne Hand nehmen (seufz). Klare Antworten findet man auch nicht im Netz. Kommt wohl einfach aufs StVA an und wie der jenige grad gelaunt ist... Fremdwörter wie Anlaufhemmung und Wohlverhaltensphase kommen auch noch dazu

Jo maximal 15 Jahre. 10 Jahre Tigungsfrist und die vorige Sperrzeit, die mindestens 6 Monate und bis zu 5 Jahre sein kann. Aber 5 Jahre hab ich bestimmt nicht gekriegt

Die Taten an sich sind längst verjährt und nicht mehr verwertbar. Der Entzug der FE wegen der 18 Punkte allerdings steht noch im Register, der verjährt zwar nach 10 Jahren, die aber erst nach 5 Jahren Überliegefrist zu laufen begannen. Es ist rechtlich umstritten, ob dadurch eine MPU möglich ist, denn ohne verwertbare Taten ist sie eigentlich sinnlos. Du kannst die FE neu beantragen, eigentlich müsste es gutgehen, im schlimmsten Fall kommt die MPU-Anordnung und Du ziehst den Antrag zurück.
Eine Drogenfragestellung kann es im Übrigen in keinem Fall mehr sein. Fs komplett neu machen müsstest Du auch nicht, nur die Prüfungen, das kostet so 500.-€.

Ahh ok. Cool Danke . Ist aber auch ein kompliziertes Regelwerk

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Juni 2021 um 17:16:28 Uhr:


Fs komplett neu machen müsstest Du auch nicht, nur die Prüfungen, das kostet so 500.-€.

Tja, "nur" die Prüfungen.

Ohne Vorbereitung - Auffrischen der Fahrfertigkeiten sowie fleißiges Üben des Theroriegrundstoffs - klappt's mit dem Prüfungserfolg hinten und vorne nicht. Nicht einmal nach lediglich 12 Jahren Lenkrad-"Abstinenz".

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. Juni 2021 um 15:05:44 Uhr:


Wenn du ganz sicher gehen willst, wartest du noch fünf Jahre, dann können die keine mehr anordnen, wenn zwischendurch nix war.
Xxxxxxxxxxxxx......
Auszug deines Eintrages bei Beate Uhse kannst du natürlich jederzeit einholen.

Also, meiner Meinung nach ist dieser Beitrag schon starker Toback. Und dass als MOD. Anderen hättest du da schon den Hahn abgedreht. Und auch noch für viel weniger !!! Es war meiner Meinung nach eine ernstgemeinte Frage des TE. Und dann so eine Antwort.

MfG MIFIA4

Trink ein Flensburger und dann verstehst du den Witz vielleicht ... :rolleyes:

Wenn MPU angeordnet, nehm ich mir Anwalt. Gut, 18Punkte/ Führerscheinentzug steht im Raum. Aber ohne nachweisbare Begründung ist naja, zumindest fragwürdig

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Juni 2021 um 17:16:28 Uhr:


im schlimmsten Fall kommt die MPU-Anordnung und Du ziehst den Antrag zurück.

Ich bin nicht ganz sicher, meine aber, dass die Uhr dann von vorne beginnt.

@MiFiA4
Ist das dein einziger Beitrag, den du zum Thema abgeben willst? Respekt.
Aber du hast vollkommen recht; ich bin forenübergreifend dafür bekannt, dass ich anderen Usern für jeden Witz sofort den Hahn abdrehe, das hast du gut recherchiert. Ich ziehe meinen Hut.

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