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Ist so ein "Parkverbot" wirksam bzw rechtlich in Ordnung?

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 2:47

Nach meinem Verständnis, sind Parkverbote doch mit genormten Schildern zu kennzeichnen. Selbst wenn es sich wie in diesem Fall um eine öffentlich zugängliche Privatstraße handelt und der Betreiber auf seinem Gelände Parkverbote festlegen darf, müsste auf diesem Zettel doch zumindest seine Unterschrift oder sowas stehen.

20170526-042133
Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2017 um 3:28

Mein Gott, wenn da nicht alles genau passt und 100% Wasserdicht ist, dann kommt der Abmahnanwalt und straft ab. Mir ist egal ob das erlaubt ist oder nicht wie das Schild in einer Privatstrasse haengt. Ich wuerde mich dort nicht hinstellen.

https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/

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am 26. Mai 2017 um 3:28

Mein Gott, wenn da nicht alles genau passt und 100% Wasserdicht ist, dann kommt der Abmahnanwalt und straft ab. Mir ist egal ob das erlaubt ist oder nicht wie das Schild in einer Privatstrasse haengt. Ich wuerde mich dort nicht hinstellen.

https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 3:58

Ich habe mich da auch nicht hingestellt. Ich will auch nichts abmahnen oder sonst was. Ich habe nur nach der rechtlichen Lage gefragt.

Wenn es eine gekennzeichnete Privatstraße ist, kann der Eigentümer solche Schilder aufhängen. Einen "Absender" braucht er nicht anzugeben.

am 26. Mai 2017 um 5:06

Wenn es eine gekennzeichnete Privatstraße ist, dann hat der Eigentümer bereits seine "Unterschrift oder so was" geleistet. Du weißt dann nämlich hundertprozentig, dass du auf Privatgrund bist und dort andere Regeln gelten können.

Um welche Parkplätze geht es überhaupt? Auf die hinterm Zaun?

 

Parken ist nicht überall erlaubt, wo es nicht durch Schilder verboten wird.

 

Auf privaten Grund hat zB niemand was zu suchen, wenn der Eigentümer es nicht will. Und dazu braucht es keine Schilder, sie sind eher ein freundlicher Hinweis um mehr Klarheit zu schaffen.

am 26. Mai 2017 um 6:37

Oh Hilfe, sind wir schon soweit das man den privaten Besitz anderer nicht mehr Ernst nimmt?

Wenn man schon weis das es privat ist, ist es doch sowieso schon einmal verboten. Denn privat ist NICHT öffentlich und somit hat der Eigentümer oder bestenfalls der Mieter zutritt zu diesem Parkplatz.

Hier könnte es auch so sein, das er bisher andere dort hat Parkieren lassen und das jetzt nicht mehr geht, warum auch immer. Und damit er nicht alle persönlich informieren muss, hängt das Schild dort, oder er hat schon alle informiert und einige halten sich nicht dran.

Kurzum, man darf auf seinem eigenen Grundstück machen was man darf. Klar könnte er sich sicherlich auch ein entsprechend gültiges Signet aufstellen lassen, doch warum sollte er? Da es eine Privatstrasse ist, ist doch schon gekennzeichnet das dort niemand was zu suchen hat

am 26. Mai 2017 um 6:52

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 26. Mai 2017 um 08:37:34 Uhr:

… Denn privat ist NICHT öffentlich und somit hat der Eigentümer oder bestenfalls der Mieter zutritt zu diesem Parkplatz. …

Der TE schreibt von einer öffentlich zugänglichen Privatstraße, nicht von einem Privatparkplatz.

am 26. Mai 2017 um 7:14

Und wo ist denn nun das Parken verboten? Doch wahrscheinlich auf dem Grundstück hinter dem Zaun.

Ob das nun eine Hofeinfahrt, Garagenzufahrt, ein Supermarkt-, Firmen- oder sonstiger Parkplatz ist, ist doch dann egal. Parken verboten, weil Privatbesitz und der Eigentümer es nicht will. Ansonsten würde er es (ggf. mit Einschränkung z. B. Parken während des Einkaufs für eine Stunde oder Parken für Mitarbeiter etc.) erlauben.

Das Schild hängt dann auch nicht in der öffentlichen Straße, auch wenn der Zaun dort angrenzt, sondern am Zaun, der sich mit größter Wahrscheinlichkeit auf dem Grundstück befindet.

Nur meine Meinung...

PS/Edit:

Ein genormtes Schild hätte den Vorteil, dass es jeder versteht, aber davon kommt man in unserem Land immer weiter ab, obwohl es offenbar immer mehr Leute gibt, die unsere Sprache nicht verstehen (nur eine objektive Feststellung).

Hier das Parkverbot, anderswo die "Krötenwanderung".

Als Privatmann hätte ich übrigens Skrupel ein "offizielles" Schild aufzuhängen - Amtsanmaßung? - vielleicht deshalb oftmals lieber der Text.

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 7:21

Es ist eine Straße, die zum "Betriebsgelände" des Flughafen Hamburg gehört und diese Straße ist sehr wohl öffentlich zugänglich. Immerhin kann man sonst bestimmte Bereiche bzw Zufahrten nicht erreichen.

Es ist ja auch das Recht des Flughafens zu sagen "Hier ist Parken verboten" (Man soll ja die Kostenpflichtigen Parkplätze nutzen) ich war nur interessiert daran, ob ein Parkverbotshinweis nicht gewissen Vorgaben entsprechen muss. Diesen Zettel könnte ja jeder an den Zaun gehängt haben.

Die Leute die in dem Bereich arbeiten haben sich halt gerne dorthin gestellt anstatt den kostenpflichtigen Parkplatz zu benutzen. Und gerade weil da steht "Parken ab sofort verboten" deutet ja darauf hin, dass es vorher erlaubt bzw. zumindest geduldet war. Mir kommt es eher so vor als ob der Flughafen jetzt gemerkt hat "oh Mist da umgehen einige immer noch die Psrkgebühr."

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 7:29

Auf das Grundstück hinter dem Zaun kommt man nicht so ohne weiteres. Das gehört zum Sicherheitsbereich des Flughafens. Abgesehen davon müsste das Schild dann von der Seite aus sichtbar sein.

am 26. Mai 2017 um 7:31

Da könnte man vielleicht wirklich etwas machen - wenn es zuvor erlaubt war und nun nicht mehr:

http://blog.wiwo.de/management/2014/09/10/parkplatze/

https://www.heise.de/.../...ostenlosen-Parkplatz-anbieten-2094752.html

Gibt´s einen Betriebsrat ? Ja! Weiß der Bescheid?

Das sind doch so typische Themen...

Stell dich doch einfach mal hin. Dann kannst du im Fall der Fälle ja mal schauen, was passiert und die Aktion rechtlich überprüfen lassen. Dann hast du auch Rechtssicherheit bzgl. des Zettels. Aber nicht wundern, wenn sich nachher rausstellt, dass dein kostenloser Parkplatz tatsächlich weggefallen ist...

Grundsätzlich haben solche "selbst gedruckten" Schilder keinerlei Gültigkeit und ich würde mich daher nicht davon abhalten lassen dort oder davor auch zu parken.

Weil sonst könnte ja Jeder sich solche Schilder ausdrucken und Parkplätze für sich reservieren

Die andere Seite ist natürlich, wo genau dieses Schild eben hängt ?

Vor einer mit Bauzaun (so wie das für mich ausschaut) verschlossenen Privatstraße oder einer sonstigen Zufahrt (Baustellenzufahrt) ?

Dann würde auch ich diesen Bereich freihalten.

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 8:58

Ich versuche heute Nachmittag nach Feierabend mal weitere Bilder zu machen und gucke mal ob am Anfang des Flughafenbereichs irgendwelche Parkverbotshinweise oder etwas von Parkverbotszone steht.

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