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Ist Zettel an die Autoscheibe kleben eigentlich erlaubt? Es geht ums eigene Auto!
Hallo,
mir ist gerade die Frage aufgekommen ob man ans eigene Auto einfach so Werbezettel an die Scheiben kleben darf. Z. B. die Zettel wenn man das Auto verkaufen will.
Weil man darf ja auch nicht einfach irgend welche Folien auf die Scheiben kleben wenn diese keine ABE habe.
Schöne Grüße
Thomas
Beste Antwort im Thema
Verdammt, ich habe für meine Umweltzonenplakette keine ABE.
Soll ich eine Selbstanzeige machen oder muss ich warten bis mir das SEK die Türe eintritt?
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13 Antworten
Hilft das hier?
Kann bei Google nach weniger als 30 Sekunden gefunden werden.
Entscheidend ist, dass die Verkehrssicherheit durch das Schild nicht beeinträchtigt ist. Du solltest es also nicht z.B. auf der Fahrerseite der Frontscheibe (oder überhaupt vorne) anbringen, solange Du fährst.
Hallo,
danke für den Link, mir geht es mehr um die Frage der Sicherheit. Oder anders herum warum darf man nicht jede x beliebige Folie nehmen aber jedes Stück Papier? Und wenn Papier, wo hört die Zulässige Größe auf, darf ich dann auch die Komplette Seitenscheibe mit Schwarzen Papier bekleben, Folien brauchen dafür eine ABG?
Schöne Grüße
Thomas
Folien haben das Problem, dass sie eine Scheibe evtl. zusammenhalten, obwohl sie es nicht mehr sollen, d.h. sie muss mitreißen, wenn die Scheibe zerstört wird, um den Rettern im Falle eines Unfalls besser den Zugang zum Innenraum gewähren zu können, falls die Türen sich nicht mehr öffnen lassen. Bei Papier sehe ich das Problem eher nicht...
Folien oder Aufkleber können das Splitterverhalten der Scheibe negativ verändern.
Daher müssen Aufkleber oder aufgeklebte Folien ab einer Größe von 0,1 m², oder wenn sie mit mehr als 25% der Scheibe "verhaftet" sind, eine Bauartgenehmigung haben, die bestätigt, dass keine negative Veränderung vor liegt.
Alles, was kleiner ist, benötigt keine Zulassung. Ein DIN-A4 Zettel, der nur an den Ecken mit einem Stück Tesafilm an die Scheibe gepappt ist, ist nicht verboten. Zumindest, was die "Aufklebervorschrift" an geht. Dass da noch ein paar Dinge allgemeiner Art sind, wie zB. nicht die Sicht des Fahrers einschränken, das sollte auch so klappen.
Verdammt, ich habe für meine Umweltzonenplakette keine ABE.
Soll ich eine Selbstanzeige machen oder muss ich warten bis mir das SEK die Türe eintritt?
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Verdammt, ich habe für meine Umweltzonenplakette keine ABE.
Soll ich eine Selbstanzeige machen oder muss ich warten bis mir das SEK die Türe eintritt?
Geh zu Carglass, die versiegeln den Aufkleber mit Ihrem Spezialharz
Zitat:
Original geschrieben von ThDr
Und wenn Papier, wo hört die Zulässige Größe auf, darf ich dann auch die Komplette Seitenscheibe mit Schwarzen Papier bekleben, Folien brauchen dafür eine ABG?
Solange du das Papier nicht flächig verklebst, wie eine Tapete, sollte das möglich sein. Deine Sicht darf nicht behindert sein, also fallen die vorderen Scheiben schonmal flach, aber du kannst dir hinten doch auch einen Sonnenschutz / Rolladen "einbauen". Verbietet dir doch keiner...
Vielleicht brauchen bestimmte Teile eine ABE, wenn du sie fest mit dem Fahrzeug verbindest, aber wenn du die ohne große Mühe entfernen kannst, gilt es als Ladung.
Ich hatte mir schon überlegt einen Karton oben zwischen Innenspiegel und Dachkante zu klemmen, weil bei meinem Wagen dort bei tiefstehender Sonne diese extrem blendet. Kann mir im Endeffekt auch keiner verbieten, günstiger und einfacher als eine Folie, außerdem nicht genehmigungspflichtig.
So ein "Zettel" (etwas simple + negative Bezeichnung") kann für Aufsehen sorgen, wenn dein Wagen mit Anzeige deiner Verkaufsabsichten im öffentlichen Verkehrsraum steht!
Da interessiert sich die Staatsmacht dafür. Warum; weil öffentlicher Verkehrsraum zweckentfremdet wird.....d.h. es aufpassen!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
So ein "Zettel" (etwas simple + negative Bezeichnung") kann für Aufsehen sorgen, wenn dein Wagen mit Anzeige deiner Verkaufsabsichten im öffentlichen Verkehrsraum steht!
Da interessiert sich die Staatsmacht dafür. Warum; weil öffentlicher Verkehrsraum zweckentfremdet wird.....d.h. es aufpassen!
Nein, eben nicht. Siehe dazu meinen Link weiter oben. Das ist keine Sondernutzung, solange das Fahrzeug den allgemeinen Vorschriften entspricht und eine Zulassung besitzt.
Du hast doch sicher einen Beleg für Deine Behauptung?
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Nein, eben nicht. Siehe dazu meinen Link weiter oben. Das ist keine Sondernutzung, solange das Fahrzeug den allgemeinen Vorschriften entspricht und eine Zulassung besitzt.
Du hast doch sicher einen Beleg für Deine Behauptung?
Sondernutzung kann durchaus vorliegen, steht sogar am Ende deines Links. Solange der PKW jedoch im normalen Gebrauch ist, liegt keine Sondernutzung vor.
N. T.
Ja, wenn er z.B. drei Monate an der gleihen Stelle steht.
Bewege ich ihn normal und stelle ihn nur tagsüber da ab (weil ich z.B. da arbeite) ist es keine Sondernutzung.
Sieht man oft auf Brücken, wo Firmen ihre Fahrzeuge mit Angeboten abstellen, am Abend sind sie wieder weg
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
So ein "Zettel" (etwas simple + negative Bezeichnung") kann für Aufsehen sorgen, wenn dein Wagen mit Anzeige deiner Verkaufsabsichten im öffentlichen Verkehrsraum steht!
Da interessiert sich die Staatsmacht dafür. Warum; weil öffentlicher Verkehrsraum zweckentfremdet wird.....d.h. es aufpassen!
Nein, eben nicht. Siehe dazu meinen Link weiter oben. Das ist keine Sondernutzung, solange das Fahrzeug den allgemeinen Vorschriften entspricht und eine Zulassung besitzt. Du hast doch sicher einen Beleg für Deine Behauptung?
Der beste Beleg ist dein eigener link
Zitat:
Sieht man oft auf Brücken, wo Firmen ihre Fahrzeuge mit Angeboten abstellen, am Abend sind sie wieder weg
die haben eine gebührenpflichtige Genehmigung.
Gruß