1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Jährliche Fahrleistung: Vertragsbeginn 01.09.2014

Jährliche Fahrleistung: Vertragsbeginn 01.09.2014

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 10:55

Hallo,

könnte jemand mir bitte kurz klären, wie man die Fahrleistung berechnet sollte, wenn der Vertragsbeginn nicht Anfang des Jahres ist?

Ich habe ein folgender Fall:

Das Auto habe ich ab 01.09.2014 mit jährlichen Fahrleistung 19,000 km bei Europa versichert. Der Kilometerstand am Anfang betrug 163.000 km. Wenn ich es richtig verstehe, habe ich folgende Grenze, die ich nicht überschritten darf/kann (zumindest nicht ohne Versicherer zu informieren):

- bis 31.08.2015 -> 182.000 km

- bis 31.08.2016 -> 201.000 km

Sehe ich das richtig, oder sieht das der Versicherer anders, d.h.:

- bis 31.12.2016 -> 201.000 km?

Danke für die Hilfe und sorry für die Fehler, ich komme nicht aus Deutschland.

VG,

Jacek

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2016 um 16:34

Em....ob der begeistert ist das du seine Nummer für jeden und ewig leserlich hier postest? ;)

 

Ach wart...frag ihn grad selbst....

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Ist der Ablauf 1.1. gilt die Fahrleistung für ein Kalenderjahr. Restjahre werden anteilig berechnet

in deinem Fall 01.01.2015 169000km

01.01.2016 188000km

01.01.2017 207000km

am 24. Mai 2016 um 11:21

Beim Versicherer informieren, wie er das berechnet.

Es zählt das, was du in 365 / 366 Tagen fährst, beginnend mit der Wirksamkeit der Fahrleistungsmitteilung.

Das stimmt aber mit den AKB der HUK nicht überein!

Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums.

Die HUK unterstellt also eine gleichmäßige Nutzung. Wer also ungleichmäßig viel fährt, darf sich dort nicht versichern?

Ich fahre von Mai bis September ca. 80% der jährlichen Kilometerleistung. Das passt dann nicht.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 24. Mai 2016 um 14:13:10 Uhr:

...

Ich fahre von Mai bis September ca. 80% der jährlichen Kilometerleistung. Das passt dann nicht.

Doch, das passt, denn das Versicherungsjahr umfasst 365/366 Tage und dieser Zeitraum ist relevant.

Ja, das ist schon klar.

Aber wie sieht das aus, wenn mein Vertrag am 1.1. beginnt und ich am 30.9. bei 30.000 km angegebener Kilometerleistung bereits 27.000 km gefahren bin und die HUK das dann im Schadenfall feststellt? Wird dann korrigiert, weil die Kilometerleistung nicht gleichmäßig war? Das, obwohl die restlichen 3.000 km allemal für diese 3 Monate ausreichen.

Was soll da passieren - nix.

Und wenn doch jemand dazu eine Frage haben sollte, dann kann man die so beantworten, dass er sich nach Ablauf des Versicherungsjahres wieder melden soll.

Er sollte sich besser vor Ablauf des Versicherungsjahres melden, zumindest dann, wenn er weniger gefahren ist

am 24. Mai 2016 um 16:18

Mir ist nicht bekannt, dass ein Versicherer den Berechnungszeitraum in den Bedingungen regelt.

Intuitiv würde ich sagen von Vertragsbeginn + 1 Jahr. Wie will man sonst vernünftig eine Berechnung durch führen. Der Berechnungszeitraum muss ja reell existieren.

Eine Berechnung in "Kontenform" würde ich verneinen. Eine unverbrauchte abgelaufene Milch kann ich auch nicht zurückgeben.

Bin bei der Huk habe nach 1 Jahr festgestellt das ich knapp das doppelte gefahren bin! Bin dann ins Büro hab es gemeldet. Habe die Differenz zu den angegebenen km nachzahlen müssen und mein Beitrag wurde angepasst! War letztes Jahr im Juli.

War alles io habe keine Strafe zahlen müssen!

am 24. Mai 2016 um 17:36

Normal.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Mai 2016 um 18:18:57 Uhr:

Mir ist nicht bekannt, dass ein Versicherer den Berechnungszeitraum in den Bedingungen regelt.

AKB Huk:

K.2.3 Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres

ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie

nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen

eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums.

am 24. Mai 2016 um 20:25

ja und? wo regelt K.2.3 von wann bis wann denn der Berechnungszeitraum läuft? Das war ja die Ursprungsfrage.

K.2.3 ist nur eine Fiktion für den Fall, dass der Berechnungszeitraum nicht komplett ist.

Der Berechnungszeitraum ist somit immer anteilig.

Gebe ich 12.000 KM an, rechnet der Versicherer 1000 KM pro Monat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen