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Jahreswagen über Audi Bank finanziert, erste Mängel bereits nach 3 Tagen, Möglichkeiten?

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 6:26

Hallo :)

folgende Situation: Jahreswagen direkt bei großem Audi Händler gekauft, finanziert via Audi Bank, ging alles problemlos. Konditionen und Preis waren sehr gut. Wagen hat 3 Jahre Werksgarantie. Ferner haben wir durch den Verkäufer auch ein verbrieftes Rückgaberecht (ähnlich wie Sixt Vario Finanzierung) am Ende der Kreditlaufzeit.

Nach 3 Tagen ging ein metallisches klacken beim Schaltvorgang los, das seit dem auch nicht mehr verschwindet. Wir hatten gerade erst ein Montagsauto mit dem es nur Probleme gab, bis hin zur Wandlung. Nun wollen wir dieses Drama nicht noch einmal haben.

Daher die Frage: Was für Möglichkeiten gibt es nun, bzw. wie Vorgehen? Im Vertrag steht, man kann ihn 14 Tage lang wiederrufen, bzw den Wagen aufgrund der Audi Plus Gebrauchtwagengarantie 10 Tage lang zurück geben und gegen ein anderes Fahrzeug tauschen.

War bezüglich des Geräusches bereits nochmal beim Händler, der Mechaniker reagierte nur mit Schulterzucken. Kann er so nicht sagen, soll wiederkommen wenn es schlimmer wird. Da wir den Wagen ansich behalten wollen, würden wir nächste Woche nochmal versuchen direkt zum Audi Zentrum zu fahren und da eine zweite Meinung einzuholen, da uns der Audihändler jetzt nicht den kompetentesten Eindruck macht. Sollten wir da aber auch nur ein "keine Ahnung" bekommen, würden wir gerne aus der Sache raus bevor wir wieder nur in der Werkstatt stehen.

Mit was für Kosten muss man im Falle eines Widerrufs rechnen? Der Wagen wird dann vermutlich um die 500 km bewegt worden sein. Die Formulierung im Vertrag ist hierzu recht schwamming (kann Nutzungspauschaule erheben...) Muss ihn der Händler dann wieder zurück nehmen oder kann er sich da quer stellen? Hat jemand mit so etwas schon mal Erfahrungen gemacht?

Grüße

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15 Antworten

Mich wundert es etwas, daß ein Jahreswagen, der ja eigentlich schon länger bewegt worden sein soll, sofort Mängel zeigt.

Was die zugestandenen Fristen betrifft, können die abgelaufen sein, wenn man noch lange nach der Ursache sucht. Das sollte ein Anwalt in die Finger nehmen damit da nichts anbrennt.

Auf den Anwaltskosten wird man allerdings sitzen bleiben. Egal was kommt.

Die Rückgabe des Wagens wird man, trotz aller Zusicherungen, mit allen Mitteln vermeiden wollen. Sollte es dennoch dazu kommen, ist eine Gebühr für die Nutzung eigentlich selbstverständlich. Ob man die Kosten für die Laufereien gegenrechnen kann ist sehr fraglich.

Ich habe bisher solche Mängel ohne Anwalt und mit "dem Schraubenschlüssel" erledigt. Das ist zwar ärgerlich aber letztlich billiger als der Ärger, der nur die Anwälte erfreut.

schrauber

Wo ist das Problem. Es ist ein Jahreswagen mit 3 Jahren Garantie. Das wird irgendwas am Gestänge sein, zur Not muss halt das ganze Getriebe raus. Das wird Audi auf Garantie schon wieder hinkriegen. Vielleicht reicht auch nur eine Schmierung am Schaltgestänge oder es hat sich was an Führungen gelockert oder verstellt.

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 11:05

Ja, ich hatte ja gesagt das wir den Wagen ansich behalten wollen. Es geht mir ja nicht darum, dass ich es mir jetzt anders überlegt habe und ihn wieder loswerden will. Nur wenn man, nicht gerade wenig, für ein fast neues Auto zahlt, sollte es eben auch laufen und nicht direkt anfangen Probleme zu machen. Habe jetzt Anfang der Woche nochmal einen Termin zum begutachten in einer anderen Audi Werkstatt ausgemacht, mal schauen was die dazu sagen. Haben einfach keine Lust nochmal so ne "Bastelbude" zu bekommen, mit der man nur Ärger hat.

Wollte lediglich Erfahren, ob jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war und wie dann verfahren wurde.

Grüße

Falls die Rückgabefrist 10 oder 14 Tage bereits verstrichen ist, hat der Verkäufer erstmal das Recht auf 3 Nachbesserungsversuche. Erst dann kann über Wandlung, Minderung verhandelt werden.

Themenstarteram 6. Dezember 2015 um 7:39

Danke, das Thema hab ich ja gerade beim Wagen davor durch. Damit kenn ich mich jetzt ganz gut aus, leider ;) Der Wagen ist momentan noch in der Frist, habe ihn jetzt seit 5 Tagen. Warte jetzt erstmal ab was die andere Audi Werkstatt morgen sagt und dann entscheide ich das weitere Vorgehen.

Danke und Gruß

Ist das etwa der Unfallwagen mit etwa 10.000 € Schaden aus dem anderen Thread?

Themenstarteram 6. Dezember 2015 um 9:27

Nein, von dem hab ich die Finger gelassen ;) Da müsste ich mich aber auch nicht aufregen wenn ich den genommen hätte und dann irgendwo Geräusche wären ;) Ist ein anderer, Unfallfrei und sonst generell auch in Neuzustand.

Momentan hat Audi viele Probleme mit dem Getriebe sagte mir heute ein Audi Meister. Scheint wohl absolut kein Einzelfall zu sein

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 5. Dezember 2015 um 09:32:17 Uhr:

Mich wundert es etwas, daß ein Jahreswagen, der ja eigentlich schon länger bewegt worden sein soll, sofort Mängel zeigt.

Mich nicht. Es gibt massssenhaft Jungwagen, die gewandelt / verkauft / in Zahlung gegeben werden WEIL sie Mängel haben die nicht abgestellt werden konnten.

Da solche Fahrzeuge durch mehrere Hände gehen bevor sie beim Zweitbesitzer landen muss der Verkäufer nicht mal zwingend davon Kenntnis haben.

Ist halt so bei Gebrauchtwagen, dafür sind sie billiger.

@TE, was kam denn nun raus?

Zitat:

@Philsen82 schrieb am 5. Dezember 2015 um 07:26:23 Uhr:

Mit was für Kosten muss man im Falle eines Widerrufs rechnen? Der Wagen wird dann vermutlich um die 500 km bewegt worden sein. Die Formulierung im Vertrag ist hierzu recht schwamming (kann Nutzungspauschaule erheben...) Muss ihn der Händler dann wieder zurück nehmen oder kann er sich da quer stellen?

Ich würde adhoc auf "weniger als 1% vom Kaufpreis" tippen.

Ich würde die Probleme eher an anderer Stelle sehen:

Zitat:

@Philsen82 schrieb am 5. Dezember 2015 um 07:26:23 Uhr:

Im Vertrag steht, man kann ihn 14 Tage lang wiederrufen, bzw den Wagen aufgrund der Audi Plus Gebrauchtwagengarantie 10 Tage lang zurück geben und gegen ein anderes Fahrzeug tauschen.

Du musst wohl zwingend ein anderes Fahrzeug nehmen. Selbst wenn der Händler in seiner vorweihnachtlichen Güte komplett auf eine Nutzungspauschale verzichtet, so bleibt offen, wie gut die Konditionen für den "neuen" werden. Auch wäre zu klären, was denn als "Tauschobjekt" verfügbar wäre.

Gerade im Rahmen der Rückabwicklung eines finanzierten Fahrzeugs müsste man vielleicht auch die Auswirkungen auf die eigene Kreditwürdigkeit berücksichtigen. Was steht da nach so einem "Tausch" nachher in der Schufa?

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 19:37

Danke für eure Rückmeldungen. Als Update: Habe nichts mehr unternommen, das Klacken ist wirklich nur noch sehr sporadisch und selten. Meine Internet Recherchen, und auch einige Feedbacks hier aus dem Forum, sagen zum Großteil das ist normal....Da ich auch inzwischen die vollen 5 Jahre Werksgarantie habe, sehe ich der Sache recht entspannt entgegen. Beim nächsten Werkstatttermin werde ich die Sache nochmal ansprechen.

Ansonsten bin ich mit dem Wagen, und vor allen den Konditionen der Audi Bank, zufrieden. War noch einmal beim Händler wegen Kleinigkeiten (Motorhaben Schallisolierung hat ein Marder angefressen, etc.), die anstandslos auf Garantie beseitigt wurden.

Insofern kann ich hier keine genaue Details zu einer Rückabwicklung kundtun.

Danke und Gruß

am 11. Dezember 2015 um 7:35

Zitat:

@Philsen82 schrieb am 10. Dezember 2015 um 20:37:35 Uhr:

Da ich auch inzwischen die vollen 5 Jahre Werksgarantie habe, sehe ich der Sache recht entspannt entgegen.

Nur um der Korrektheit willen:

Die 5 Jahre sind KEINE Werksgarantie, wie aus den Garantiebedingungen von Audi klar hervorgeht:

Zitat:

Die Laufzeit setzt sich aus der Neuwagengarantie der AUDI AG mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie der sich hieran anschließenden Garantie des Audi Gebrauchtwagen plus Partners von 3 Jahren (Informationen zu den Garantiebedingungen erhalten Sie auch bei Ihrem Audi Gebrauchtwagen plus Partner) zusammen. Garantiegeber der Gebrauchtwagen-Garantie ist der teilnehmende Audi Gebrauchtwagen plus Partner.

Dies bedeutet, dass Du Dich im Schadensfall nach Ablauf der zweijährigen Werksgarantie nicht an einen beliebigen Audi-Händler wenden kannst, sondern nur an den Garantiegeber.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 11. Dezember 2015 um 08:35:25 Uhr:

Nur um der Korrektheit willen:

Die 5 Jahre sind KEINE Werksgarantie, wie aus den Garantiebedingungen von Audi klar hervorgeht:

Vielleicht... Kommt drauf an, was genau gekauft wurde.

Zahlreiche einjährige (insbesondere "Werksdienstwagen") werden mit der 3jährigen Anschlussgarantie der Audi-AG angeboten.

am 11. Dezember 2015 um 9:46

Zitat:

@cvr schrieb am 11. Dezember 2015 um 10:32:56 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 11. Dezember 2015 um 08:35:25 Uhr:

Nur um der Korrektheit willen:

Die 5 Jahre sind KEINE Werksgarantie, wie aus den Garantiebedingungen von Audi klar hervorgeht:

Vielleicht... Kommt drauf an, was genau gekauft wurde.

Zahlreiche einjährige (insbesondere "Werksdienstwagen") werden mit der 3jährigen Anschlussgarantie der Audi-AG angeboten.

Da kenne ich Audi zu wenig. Ich habe mich da nach den publizierten Garantiebedingungen gerichtet, und dort heißt es, dass die Anschlussgarantie nur beim Kauf eines Neuwagens abgeschlossen werden kann.

Aber der TE wird ja die Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen haben.

Gruß

Der Chaosmanager

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