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Jahreswagen und Garantie

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 13:24

Hi Boardies,

ich habe da mal eine Frage im Vorfeld. Folgende Geschichte:

Ich habe mir im April 2012 eine Jahreswagen Opel Insignia gekauft (Baujahr 03/2011).

Im Juli 2012 war ich mit dem Auto in Italien in Urlaub. Dort war zweimal der Wassertankbehälter für den Kühler komplett leer.

Aufgrund dessen war ich dort vor Ort in einer Opelwerkstatt. Dort wurde nichts gefunden. Lediglich Wasser wurde aufgefüllt.

Da ich der Werkstatt in Italien nicht sonderlich getraut habe, bin ich Daheim wieder in eine Werkstatt gefahren. Dort wurde das Auto untersucht (Abdrücken und so). Auch dort wurde nichts gefunden.

Es wurde mir auch gesagt, dass ein gewisser Wasserverlust durchaus normal wäre.

Seit dem fahr ich immer mit einer 1,5 Liter Wasserflasche im Kofferraum Auto.

Ich muss auch alle paar Wochen Kühlflüssigkeit nach schütten. Schätze mal so um die 100 bis 200ml.

Soweit so gut. Hatte mich schon damit abgefunden.

Jetzt war mein Auto wegen einer anderen Sache in der Werkstatt. Beim Abholen des Autos sagte mir der Werkstattmeister (die gleiche Werkstatt) dass der Kühler undicht wäre und dieser dringend getauscht gehört was ca. 500 Euronen kosten würde... :(

Ich habe ihm dann die ganze Geschichte erzählt wie hier beschrieben und gesagt, dass das aus meiner Sicht ein Garantiefall ist auch wenn das Auto mittlerweile 3,5 Jahre alt ist. Schliesslich war ich 2012 deswegen schon erfolglos in der Werkstatt. Habe ihm auch die beiden Rechnungen, also die von Italien und die andere, gegeben. Er versucht jetzt das über Opel abzuwickeln.

Im Vorfeld würde mich jetzt interessieren wie das denn gesetzlich ist? Wenn ich wegen diesem Problem bereits 2012 in der Werkstatt war (dort war das Auto ein Jahr alt und somit noch in der Garantie), und diese dort nichts gefunden hat aber jetzt die Undichtigkeit aufgefallen ist, ob das dann nicht unter Garantie fällt?

Wäre eventuell auch der Händler bei dem ich das Auto gekauft habe ein Ansprechpartner für die Kostenübernahme oder Beteiligung der Reparatur?

Bin gespannt was die Profis hier aus dem Forum dazu zu sagen haben.

Cu

Hount

P.S.: Sorry bin mir nicht sicher ob dass das richtige Forum ist, aber wo sonst? Wenn nicht kann gerne verschoben werden. :)

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13 Antworten

das Problem mit dem Kühlwasserverlust ist auf jeden Fall bekannt (Suchfunktion), aber die rechtlichen Aspekte kenne ich diesbzgl. leider nicht, sorry

am 10. Oktober 2014 um 15:14

Hallo

Glaube mal nicht das Du da viel Erfolg hast. Hatte damals einen Signum da war der Klimakühler undicht auch in der Garantie. Pech für mich die Undichtigkeit wurde wie immer auf Steinschlag geschoben und sollte auch über 500€ kosten.

Deine Werkstatt hat wie ich das verstanden habe damals das Auto überprüft und das System abgedrückt wo alles angeblich OK war. Das werden die wenn es Hart auf Hart kommt Dir unter die Nase halten. Und wie kann man beweisen das der damals auch schon defekt war und es ein Fehler vom Hersteller ist.

"Wäre eventuell auch der Händler bei dem ich das Auto gekauft habe ein Ansprechpartner für die Kostenübernahme oder Beteiligung der Reparatur?"

Wieder wie will man das beweisen das er da schon defekt war?

Meinen Klimakühler habe ich damals lieber selber gewechselt und bei Amateure Treiben Unfug befüllen lassen kosten keine insgesamt 200€.

 

MfG Andy

Zitat:

 

Es wurde mir auch gesagt, dass ein gewisser Wasserverlust durchaus normal wäre.

Seit dem fahr ich immer mit einer 1,5 Liter Wasserflasche im Kofferraum Auto.

Das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe.

Das ist ein geschlossener Kühlkreislauf, da geht kein Wasser verloren.

Wer das sagt, der hat keine Ahnung.

Wenn dann ist irgendwo eine kleine undichte Stelle vorhanden.

Bei keinem meiner Fahrzeuge musste ich bis heute Kühlwasser auffüllen.

Wenn dann habe ich 1 Liter Öl im Fahrzeug, aber kein Wasser zum auffüllen.

am 10. Oktober 2014 um 16:08

Hallo

Sehe ich auch so Schwachsinn, wo soll das Wasser denn hin wie hwd 63 schon sagte ist ein geschlossenes System.

Also ich musste auch noch bei keinem Fahrzeug eine 1,5 L Flasche wasser Spazieren fahren.

Rechtlich denke ich auch das du jetzt schlechte Karten hast weil es einfach zu lange her ist und du nicht beweisen kannst das der Kühler damals schon defekt war. Auf der anderen Seite hast du natürlich recht ( die Werkstatt hat es versaut : -( ganz klar wer solche Aussagen macht, wie Kühlwasser verlust ist normal heat schlicht weg keine Ahnung)

Versuche noch mal in aller Ruhe aber bestimmend mit der Werkstatt zu reden vielleicht beteiligen sie sich dann wenigstens. Ich glaube nicht das Opel das übernimmt , weil Opel kann nichts für die Fehler die in einer Werkstatt gemacht werden.

Ich Wünsche dir viel Glück und trotz alle dem ein schönes Wochende

MFG

Der Händler sollte (und wird ja scheinbar) einen Kulanzantrag stellen. Die Chancen stehen gut. Hatte Anfang des Jahres das gleiche (übrigens auch mit gleicher Vorgeschichte - schon von Beginn an regelmäßiger Kühlmittelverlust, der nie lokalisiert werden konnte), Opel hat 90% übernommen. Ist wie schon erwähnt wurde ja ein bekanntes Problem.

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 7:29

Danke für Eure Antworten. Bin gespannt, was raus kommt.

Wenn das ein bekanntes Problem ist, gibt es da was handfestes, was man Opel nacheisen kann?

Ich denke mal, ein paar ausdrucke von Foren wird nicht reichen oder?

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 7:32

@pk2011

Warst Du, also der Kühler bei Dir getauscht wurde, auch schon aus der zweijährigen Garantie draußen?

Gruss

Zitat:

@Hount schrieb am 11. Oktober 2014 um 09:32:56 Uhr:

@pk2011

Warst Du, also der Kühler bei Dir getauscht wurde, auch schon aus der zweijährigen Garantie draußen?

Gruss

Ja, schon recht lange sogar (Auto war 4 Jahre alt). :)

Du hast einen Diesel, oder? Dann ist es sehr wahrscheinlich das Problem mit dem AGR Kühler. Das ist bekannt, somit gute Chancen auf Kulanz denke ich.

Themenstarteram 11. Oktober 2014 um 8:07

Ja ist der Diesel mit 160 PS.

Der Werkstattmeister meinte gestern, es wäre eine saublöde Stelle.

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 9:47

Na super..... Opel will nichts zahlen mit der Begründung dass zu viel KM (125.000) auf dem Auto sind.

Was interessieren mich die KM die jetzt drauf sind, wenn ich wegen diesem Problem bereits bei ca. 50.000 KM in der Werkstatt war. Wenigstens zahlt das Autohaus 120€.

Was meint ihr, bringt es was, wenn ich Opel selber anschreibe? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Zitat:

@Hount schrieb am 16. Oktober 2014 um 11:47:56 Uhr:

Was meint ihr, bringt es was, wenn ich Opel selber anschreibe? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

n Versuch ists wert... Ansonsten kannst Du nichts mehr machen. Kulanz ist eben Kulanz, (Freiwillige Entscheidung des Herstellers, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) und eine Einzelfallentscheidung und damit auch nicht auf andere Fälle übertragbar.

Was ist es denn jetzt genau? Ist es der AGR Kühler oder doch was anderes? Und was sollst Du bezahlen?

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 10:51

Es ist der Kühler vorne selber laut Werkstatt.

Die Werkstatt würde 120€ übernehmen also bleiben noch 380€ für mich über.

Ich hab echt so nen Hals!

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