ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Jedesmal wird mir 10,20€ für Wunschkennzeichen berechnet. Ist das korrekt?

Jedesmal wird mir 10,20€ für Wunschkennzeichen berechnet. Ist das korrekt?

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 13:04

Folgender Sachverhalt.

Sommer Auto und Winterauto. Ein Kennzeichen.

Kennzeichen wird vom Sommerauto entfernt. Damit gehe ich zur Zulassungsstelle. Sommerauto wird abgemeldet und Winterauto angemeldet. Winterauto bekommt die Kennzeichen vom Sommerauto.

Im Frühjahr das selbe Spiel.

Ich kann ja verstehen, als ich das Winterauto zum ersten mal auf mich angemeldet hatte, dass dann eine Gebühr für das Wunschkennzeichen verlangt wird, aber ich hab das jetzt schon mindestens den 3. Winter so gemacht, in den alten Papieren steht doch das Kennzeichen bereits drin. Also ist es für mich lediglich eine Wiederzulassung und die Gebühr die sie JEDESMAL für Wunschkennzeichen verlangen eigentlich Schwachsinn. Wer hat Recht? Dieser Zulassungsstelle traue ich nicht so ganz.

Beste Antwort im Thema

Warum lässt du beide nicht alsSaisonfahrzeuge zu? Wird nicht teurer sein, und erspart ne Menge Rennerei.

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten

Für mich hat die Zulassungsstelle Recht - weil Du ja den Sonderwunsch hast, das Kennzeichen auf einem anderen KFZ zu nutzen. Bei der Wiederzulassung würde der Wagen das Kennzeichen normalerweise nicht mehr bekommen, ist es doch dem Wagen der anderen Saison zugeordnet.

Warum lässt du beide nicht alsSaisonfahrzeuge zu? Wird nicht teurer sein, und erspart ne Menge Rennerei.

Ist doch OK wenn du immer den Wunsch hast das gleiche Kennzeichen zu fahren, damuss doch jedesmal der TÜV Stempel geändert werden und dann die umschreiberei. Wähle ein Ähnliches Kennzeichen damit du nichts mehr zahlen willst. Wo ist das Problem?

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 13:24

Gibt es denn jemand der die selbe Konstellation hat? Also ein Kennzeichen sowohl auf Winter als auch Sommerauto? Ich mach Saisonkennzeichen deswegen nicht, weil ich dann selber entscheiden kann wann ich welches Auto anmelde bzw abmelde.

Wäre da ein Wechselkennzeichen nicht sinnvoller?

Das selbe nicht, aber ähnlich. Altes Auto abgemeldet und neues mit selben Kennz. angemeldet. Die Dame nannte es freischalten, damit ich es wieder verwenden kann, kostete auch was um die 11 €.

Gruß jaro.

Bei mir ebenso. Altes Fahrzeug abgemeldet und Kennzeichen mit zum neuen genommen. Gebühr war auch nach einer Diskussion noch fällig.

Weil der Normalfall ist, dass das Kennzeichen dem Fahrzeug zugeordnet ist. Und nicht dem Halter. Würdest Du das Auto verkaufen innerhalb des Zumassungsbezirkes, würde es normalerweise seine Nummer behalten, bei uns in Südhessen sogar über die Bezirke übergreifend (dh es kann ein KFZ aus F in HU mit dem alten F-Kennzeichen zugelassen werden).

Sonderlocken kosten dann eben.

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 14:03

Zitat:

@jaro66 schrieb am 10. Dezember 2019 um 14:36:41 Uhr:

Das selbe nicht, aber ähnlich. Altes Auto abgemeldet und neues mit selben Kennz. angemeldet. Die Dame nannte es freischalten, damit ich es wieder verwenden kann, kostete auch was um die 11 €.

Gruß jaro.

Wenn ich jetzt mein Winterauto zum ersten mal mit meinem Kennzeichen zulasse, kann ich es ja verstehen. Aber in den Papieren vom abgemeldeten Winterauto steht ja das Kennzeichen schon in den Papieren nach der ersten Zulassung auf mich mit diesem Kennzeichen, also entzieht sich mir der Logik wieso dann jedesmal der Zuschlag für Wunschkennzeichen hinzukommt. Ich hab ja keine andere Möglichkeit das Winterauto günstiger auf mich zuzulassen. Entweder irgendein x beliebiges Kennzeichen wählen lassen welches ich dann auch noch drucken lassen muss, oder eben mein Kennzeichen verwenden und jedesmal diese Wunschkennzeichen Gebühr zu bezahlen. Ich könnte schwören früher war das nicht so. Finde nur die Unterlagen leider nicht mehr.

Weil es eben nicht auf den alten Eintrag in Deinen Papieren ankommt. Sondern der Zuordnung des Kennzeichens zu dem anderen Auto in den Systemen der Zulassung. Dies willst Du ändern. Ob Du neue Kennzeichen brauchst oder nicht, das ist für die Zulassung total egal. Aber das Kennzeichen muss einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden.

Es ist korrekt. Hier ein Urteil dazu:

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2717.php

Im Gesetz (müsste die Stelle suchen) steht sinngemäß: Die KFZ-Zulassungsstelle teilt ein (beliebiges) Kennzeichen zu.

Da du dieses nicht akzeptierst, sondern die von dir gewünschte Kombination willst, löst dies den Gebührentatbestand aus, unabhängig davon, ob dir das Kennzeichen bereits für ein anderes Fahrzeug zugeteilt war oder nicht.

Zitat:

@Karkadam schrieb am 10. Dezember 2019 um 15:03:01 Uhr:

 

Wenn ich jetzt mein Winterauto zum ersten mal mit meinem Kennzeichen zulasse, kann ich es ja verstehen. Aber in den Papieren vom abgemeldeten Winterauto steht ja das Kennzeichen schon in den Papieren nach der ersten Zulassung auf mich mit diesem Kennzeichen, also entzieht sich mir der Logik wieso dann jedesmal der Zuschlag für Wunschkennzeichen hinzukommt. Ich hab ja keine andere Möglichkeit das Winterauto günstiger auf mich zuzulassen. Entweder irgendein x beliebiges Kennzeichen wählen lassen welches ich dann auch noch drucken lassen muss, oder eben mein Kennzeichen verwenden und jedesmal diese Wunschkennzeichen Gebühr zu bezahlen. Ich könnte schwören früher war das nicht so. Finde nur die Unterlagen leider nicht mehr.

Wenn du das Sommerauto abmeldest (Außerbetriebsetzung) wird das zugeteilte Kennzeichen grundsätzlich wieder zur Vergabe frei. Wenn du es für das Winterauto (Wiederzulassung) das selebKennzeichen wieder haben möchtest, musst du es reservieren. Diese Reservierung kostet Geld. Sie ist auch unabhängig davon nötig, ob einem anderen deiner Fahrzeuge dieses Kennzeichen schon einmla zugeteilt wurde. Was für dich nur ein Wechsel des Kennzeichens vom Sommer auf das Winterauto (und retour) ist, ist vom Zuallsungsverfahren her jedesmal eine Außerbetriebsetzung des einen und eine Wiederzulassung des anderen Pkw. Ohne die Möglichkeit der Kennzeichenreservierung würden den Fahrzeugen jedes Mal neue Kenneichen zugeteilt. Also sparst du über die Reservierung für 10,20€ als "Wunschkennzeichen" zweimal im Jahr die Kosten für neue Kennzeichenschilder. "Früher" gab es die Möglichkeit, "Wunschkennzeichen" zu reservieren gar nicht. Da musste man grundsätzlich nehmen, was einem die Zulassungsstelle zugeteilt hat. Wenn die Mitarbeiter einen guten Tag hatten, konnte man vielleicht erreichen, ein bestimmtes Kennzeichen zu bekommen. Einen Anspruch darauf gab es aber nicht. Ob man so einfach das Kennzeichen von Auto A auf Auto B übernehmen konnte wage ich zu bezweifeln, weil es früher nach Abmeldung längere Sperrzeiten gabe bis das Kennzeichen wieder einem anderen Fahrzeug zugeteilt werden durfte.

Grüße vom Ostelch

Theoretisch ist es von der Arbeit keine 10,-€ wert, dass eben schnell geguckt wird, ob gewünschtes Kennzeichen frei ist. Aber es ist nun einmal eine Pauschale die zu entrichten ist, ansonsten bekommst du das Kennzeichen, welches als nächstes automatisch zugeteilt wird.

Es müssen ja auch die Klebsis in der Zulassungsbescheinigung und die auf den Kennzeichen gewechselt werden, damit die QR-Codes wieder passen oder nicht? Also ein Minderaufwand, außer dass die Zulassungsstelle weiß, dass es wahrscheinlich ist, dass das Kennzeichen zwischenzeitlich nicht anderweitig vergeben wurde, hat die Zulassungsstelle nicht.

Formal lässt du dir halt bei jeder Zulassung halt ein Kennzeichen nach deinen Wünschen zuteilen und nicht ein x-belibiges der Zulassungstelle. Das dein Wunsch jedesmal der gleiche ist, ändert aber nicht an der Tatsache, dass du es aussuchst und nicht die Zulassungsstelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Jedesmal wird mir 10,20€ für Wunschkennzeichen berechnet. Ist das korrekt?