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jeep grand cherokee bj 2004

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 20:17

hi ,

Bin vor paar tage auf dieses interessante forum gestoßen...

Kurz zu mir: Habe ca ein halbes jahr aus beruflichen gründen in Florida gelebt. dort habe ich mir einen Jeep grand cherokee bj 2004 gekauft. sollte eigentlich nur für die zeit dort sein, jedoch hab ich gefallen an dem wagen gefunden und veranlasst ihn zu verschiffen. er steht jetzt schon im container am hafen von miami. habe einen recht guten spediteuer vor ort mit der verschiffung nach bremerhaven beauftragt.

jetzt stehe ich vor paar kleinen problemen.

1. nehme ich für di eüberführung von bremerhaven eine grenzversicherung vom adac ca 105€ für 30 tage und ich kann mit meinem US kennzeichen fahren. oder gibt es eine bessere alternative? bzw gibts keinen ärger hier vor ort ? (in Florida brauch man ja nur hinten ein kennzeichen) Kurzzeit kennzeichen kosten mit versicherung für 5 tage ja ca 95 €. was ist mit ausfuhrkennzeichen? hab ich vergessen zufragen heute...

2.beim tüv hat man mir heute gesagt: ummelden kostet ca 100-150€.(deutschen brief etc)

3. muss ich ausser den scheinwerfern noch was tauschen?

 

weiß jemand ob es direkt in bremerhaven zb spezialisten gibt , welche ummelden etc direkt vorort machen?

 

hat jemand ähnliches schon gemacht?

bin aufjedenfall für alle ratschläge und tipps sehr dankbar.!

viele grüße

jakub

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9 Antworten
am 17. Oktober 2008 um 19:57

Wenn du das reine anmelden meinst, stimmt 100 Euro.Aber bis du die dafür notwendigen Papiere in den Händen hältst brauchst nochmal mindestens 1000 euro.

Themenstarteram 18. Oktober 2008 um 1:26

was meinst du genau? ich hab ja nur den amerekanischen title.

 

muss ich denn komplett neue scheinwerfer kaufen? oder kann man auch die ami teile adjustieren bzw verändern?

 

mfg

jakub+

am 18. Oktober 2008 um 7:55

Welcher ist das der 98-04 gebaute? Dafür sollte es ein Lichttechnisches Gutachten geben das ist auf jeden Fall günstiger als neue Scheinwerfer bei Chrysler. Dann brauchst du noch in jedem Fall ein Abgasgutachten und ein Gutachten über die elektromagnetische Verträglichkeit.Dann die Vollabnahme achso und ein Datenblatt das die Fahrzeugbriefdaten enthält. Alles in allem kommst du mit ca 1000 Euro hin mit ein wenig Glück. Blinkt der hinten orange? Dann brauchst du nur das Standlicht ändern und eine Nebelsclussleuchte nachrüsten.

Themenstarteram 18. Oktober 2008 um 12:30

@syntax

hi ersma. und danke für die antwort. also das ist ein jeep grand cherokee bj 2004. das heißt ich bräuchte einlichtgutachten ? so kann ich mir die neuen scheinwerfer sparen?

aber das ist doch so: wenn ein US wagen bereits mal in deutschland zugelassen worden ist. liegt doch schon ein datenblatt etc beim tüv vor ? ich hab gelesen bei einem exoten kommen so hohe kosten unausweichlich auf einen zu. die jeweiligen gutachten kann ich bei der dekra / tüv machen?

 

blinker hat der wagen schon orangene.

soviel ich weiß brauch ich noch die sondergenehmigung für fehlende leuchtweitenregulierung. ca 60€.

 

wo komm ich denn günstig an eine nebelschlussleuchte?

viele grüße

jakub

am 18. Oktober 2008 um 19:21

Natürlich liegen die Gutachten beim Tüv vor, die musst du trotzdem für ein paar hundert Euro da nochmal kaufen!

Nebelschlussleuchte gibts bei atu u.s.w. 20 Euro wenn überhaupt

Themenstarteram 16. November 2008 um 22:40

hallo zusammen, bei der verzollung in bremerhaven stellt sich folgendes problem:

das 1.schiff mit den 2 autos von einem bekannten ist angekommen. jedoch sagen die zollbeamten, dass die kaufpreise zu niedrig sind!

dabei hab ich in den usa noch für beide autos die kaufverträge vom händler der spedition mitgegeben. was kann jetzt passieren?

jetzt werde ich auch nervös weil meine beiden jeeps (einer von meiner freundin jedoch beide title auf mich ausgeschrieben) die ich bei meinem 5monatigen aufenthalt dort gekauft habe auch nächste woche im hafen sind.

ich habe beide von privatleuten gekauft und somit nur die beiden kaufveträge der spedition mitgegeben.

hat jemand erfahrung mit sowas schonmal gehabt? was soll ich dem bekannten jetzt raten bzw wenn mir das gleiche passiert, was zu tun ist. denn mehr als die kaufveträge hat man doch einfach nicht als beweis für die einfuhr?(ich hätte da noch die belege über geleistete steuern für die beiden jeeps in den usa weil diese dort angemeldet waren) kann das im notfall helfen?

 

danke!

Wenn der Zollbeamte den Kaufpreis nicht glaubt steht da auch viel weniger drin als das Fahrzeug normalerweise kostet. Mit ein wenig Glück fordern die jetzt einen Gutachter (den du bezahlst) der da Auto schätzt (leider nicht zu deinem Vorteil) Aufgrund dieses Gutachten wird dann das Auto verzollt. Wenn du aber Pech hast weisen sie dir Betrug nach, dann bist du glaube ich mit 5000 Euro Strafe dabei. Die Summe kann ich aber nicht mehr genau sagen ich hab das nur mal am Rande mitbekommen in Bremerhaven als mein Auto abgeholt habe. Da hatte einer den Kaufvertrag gefälscht.

Hi!

1. Wenn Du Fragen zur Umrüstung hast und diese möglichst noch im Raum Bremerhaven / Bremen erledigt haben möchtest, kann ich Dir nur die Fa. Classic Cars in Bremen (www.classic-cars-bremen.de) empfehlen. Der Inhaber hat Ahnung von der Materie und kennt auch das vorgehen der Behörden.

2. Zu Deinem Problem / Angst beim Zoll! Wenn der Zollbeamte die Richtigkeit des Kaufpreises anzweifelt, liegt es 1. entweder daran, daß der Kaufpreis so niedirg ist, dass der Eindruck entsteht, man will sich vor der Einfuhrumsatzsteuer drücken oder 2. er als Vergleich die VK-Preise deutscher Händler zugrunde legt. Bekanntlicherweise werden die Fahrzeuge in D weitaus teurer gehandelt. Da empfehle ich den Nachweis des Kaufpreises a) durch ein Wertgutachten aus USA (was für dich schwierig sein dürfte, da das Auto ja bereits schwimmt!) und b) sammle Gebrauchtwagenzeitschriften, Internet Angebote etc, die den Kaufpreis deines Wagens wiederspeigeln.

3) Ich bin mir nicht 100% sicher, aber früher war es so, daß wenn ein PKW min 6. Monate auf einen zugelassen war, konnte man diesen als Umzugsgut beim Zoll deklarieren. Somit fallen weder Zoll noch die Einfuhrumsatzsteuer an. Bin mir aber nicht sicher, ob diese Regelung heute noch gilt.

Gruß

Michael

 

Zitat:

Original geschrieben von Mikes' Chevy

Hi!

1. Wenn Du Fragen zur Umrüstung hast und diese möglichst noch im Raum Bremerhaven / Bremen erledigt haben möchtest, kann ich Dir nur die Fa. Classic Cars in Bremen (www.classic-cars-bremen.de) empfehlen. Der Inhaber hat Ahnung von der Materie und kennt auch das vorgehen der Behörden.

2. Zu Deinem Problem / Angst beim Zoll! Wenn der Zollbeamte die Richtigkeit des Kaufpreises anzweifelt, liegt es 1. entweder daran, daß der Kaufpreis so niedirg ist, dass der Eindruck entsteht, man will sich vor der Einfuhrumsatzsteuer drücken oder 2. er als Vergleich die VK-Preise deutscher Händler zugrunde legt. Bekanntlicherweise werden die Fahrzeuge in D weitaus teurer gehandelt. Da empfehle ich den Nachweis des Kaufpreises a) durch ein Wertgutachten aus USA (was für dich schwierig sein dürfte, da das Auto ja bereits schwimmt!) und b) sammle Gebrauchtwagenzeitschriften, Internet Angebote etc, die den Kaufpreis deines Wagens wiederspeigeln.

3) Ich bin mir nicht 100% sicher, aber früher war es so, daß wenn ein PKW min 6. Monate auf einen zugelassen war, konnte man diesen als Umzugsgut beim Zoll deklarieren. Somit fallen weder Zoll noch die Einfuhrumsatzsteuer an. Bin mir aber nicht sicher, ob diese Regelung heute noch gilt.

Gruß

Michael

Hi, also das mit den 6 Monaten vom Punkt 3) gilt nur wenn der Anmelder auch selbst für mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt hat (dies muß auch entsprechend nachgewiesen werden gem. Übersiedlungsrecht) Der Zoll schaut auch (zumindest in Bremerhaven) nicht was das Fahrzeug in Deutschland wert ist. Meistens wird der Wert auf Seiten wie www.kelleybluebook.com etc geprüft

Um den Wert nachzuweisen sind z.b. vom us-notar bestätigte Rechnung oft hilfreich, Überweisungskopien, Ersteigerungsreporte etc ABER

Die Zollstellen haben grundsätzlich das Recht, vorgelegte Unterlagen

anzuzweifeln und darauf zu bestehen, Unterlagen vorlegen zu lassen, mit denen nach Ansicht der Zollstelle der

tatsächlich gezahlte Kaufpreis nachgewiesen werden kann.

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