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Jemand ist mir an roter Ampel reingefahren, wie vorgehen

Themenstarteram 9. März 2019 um 20:29

Guten Abend,

mir ist vorhin einer an ner roten Ampel reingefahren. Die Ampel für Geradeaus war grün, Linksabbieger hatten aber ne eigene die noch rot war, er fuhr an. Hat sich für mich und meinen Beifahrer heftiger angefühlt als es dann aussah.

An meiner Stoßstange hat man genau die Umrandung seines Kennzeichens gesehen, an der oberen Kante ist über die ganze Kennzeichenlänge entlang ein kleiner Kratzer. Man kann ihn recht schwer sehen, war aber halt dunkel haben mit Taschenlampe geschaut.

Ich habe die Polizei angerufen, die hat das alles aufgenommen und ich habe einen Schadensbericht erhalten. Der Unfallgegner war sehr nett und gab natürlich alles zu. Er meinte zu mir, wenn möglich würde er es ohne Versicherung klären wollen und 400-500€ würde er kein Problem mit haben, haben uns dann geeinigt, dass ich erstmal nen Kostenvoranschlag machen lasse.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich denke mir, ich muss es meiner Versicherung melden, damit die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernommen werden? Wo sollt ich den machen lassen, bei nem Gutachter, bei Mercedes direkt, ...?

Fahre nen Mercedes C180 Baujahr 2000. Die Stoßstange hat links schon eine kleine Delle vom Vorbesitzer, keine Ahnung was da passiert ist, er ist einiges weiter rechts gegen.

Kann evtl. auch was am Träger, an Haltern oder so sein, oder?

LG

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Beste Antwort im Thema
am 9. März 2019 um 23:23

Bei einem Auto, das 19 Jahre alt ist, so eine Lappalie zu reparieren??? Würde sofort die angebotene 500 Euro in die Tasche stecken und weiter fahren...

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Bei dem Baujahr und dem Schaden?

Rechne fiktiv ab und freue dich über zehn Gratistankfüllungen!

Gruß vom Armani-Biker...

Lass deinen Schaden von einem unabhängigen Gutachter bewerten. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung ohne das es teurer für den Gegner wird wenn er den Schaden von seiner Versicherung zurück kauft.

Themenstarteram 9. März 2019 um 21:00

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 9. März 2019 um 21:52:32 Uhr:

Bei dem Baujahr und dem Schaden?

Rechne fiktiv ab und freue dich über zehn Gratistankfüllungen!

Gruß vom Armani-Biker...

Unfallgegner besteht bestimmt auf Kostenvoranschlag

Zitat:

@steini111 schrieb am 9. März 2019 um 21:53:25 Uhr:

Lass deinen Schaden von einem unabhängigen Gutachter bewerten. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung ohne das es teurer für den Gegner wird wenn er den Schaden von seiner Versicherung zurück kauft.

D.h. ich melde den Schaden meiner Versicherung und die regeln mir dann einen Termin bei einem Gutachter, oder kann ich mir selber einen aussuchen, oder wie läuft das?

Steini, bist Du da sicher bzgl des Gutachtens? Die Schadenhöhe mag ich aufgrund der Bilder nicht einschätzen.

Ratsam ist ein Anwalt, insbesondere bei fiktiver Abrechnung.

@ TE, Deine Versicherung regelt da gar nichts :)

Themenstarteram 9. März 2019 um 21:12

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 22:01:48 Uhr:

@ TE, Deine Versicherung regelt da gar nichts :)

hm ich versteh grad nicht viel. Muss ich mich dann bei seiner Versicherung (übrigens Allianz) melden und fragen ob die die Kosten für nen Kostenvoranschlag übernehmen und dann einen machen lassen? Muss ich den erstmal selbst zahlen bis Geld von der Versicherung kommt? Kann ich mir willkürlich eine Werkstatt/einen Gutachter aussuchen, egal welche Kosten etc? Hab so viele Fragen...

Glaub ich wende mich einfach Montag mal an meine Versicherung die können mich da sicher beraten was ich machen sollte

Klar kann Dich Deine Versicherung beraten, involviert ist sie nicht.

Wenn Du den Schaden reparieren lassen willst, gehe zur Werkstatt Deines Vertrauens, die können einen Gutachter vermitteln.

Bzgl. Schadenhöhe lohnt ein Blick hier:

https://www.iww.de/.../...sachverstaendige-und-kfz-werkstaetten-f97650

Möchtest Du lediglich fiktiv abrechnen, beauftrage einen Anwalt.

Deine Versicherung ist bei der von dir geschilderten Sachlage nicht für die Schadenabwicklung zuständig, sondern die des Verursachers. Du kannst dich natürlich auch an diese wenden, leider wird dir dann wahrscheinlich unter Angaben von dir unbekannten "Vorschriften" ein Gutachter der Versicherung geschickt oder die Reparatur in einer "Partnerwerkstatt" vorgeschlagen oder sogar Druck ausgeübt um dich in diese für die Versicherung günstige Variante der Schadenregulierung zu bringen.

Als Geschädigter musst du nur deinen Schaden Beziffern, das kann am besten nun mal ein Gutachter, der macht auch (normalerweise) nur dann ein Gutachten wenn es notwendig ist. Bei deinem Auto könnte der Schaden auch in Richtung wirtschaftlichen Totalschaden gehen. Dann müssen Restwerte und Wiederbeschaffungswerte bestimmt werden, das kann auch nur ein Gutachter. Ist der Schaden nicht so hoch, macht der Gutachter nur ein Kurzgutachten, auch das sollte erstattungsfähig sein.

Viel mehr hat man bei einem Unfall in den 80ern an meinem Damaligen auch nicht gesehen, Schaden waren 2500DM! Stoßfänger innen Muß und Kofferaumboden gestaucht.

Bevor man sich mit Trinkgeld abspeisen lässt lieber mal eine Werkstatt schauen lassen, die wissen wo Sie hinschauen müssen um verdeckte Schäden zu lokalisieren und je nachdem was dann rauskommt Gutachter oder Kostenvorsanschlag.

Solche offensichtlich leichte Schäden würden laut dem damaligen Gutachter regelmässig zu Rechtstreitigkeiten führen da es nicht glaubhaft scheint das solche kaum sichtbaren Schäden am Stoßfänger so Teuer sein sollen.

Zitat:

@steini111 schrieb am 9. März 2019 um 21:53:25 Uhr:

Lass deinen Schaden von einem unabhängigen Gutachter bewerten. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung ohne das es teurer für den Gegner wird wenn er den Schaden von seiner Versicherung zurück kauft.

für den schädiger würde es also bei einem rückkauf nicht teurer, wenn er neben dem eigentlichen schaden auch noch die gutachterkosten zurückzahlen müsste? wie kommst du zu dieser weisheit?

natürlich wird es für den dann teurer! denn die gutachterkosten sind auch zurück zu erstatten.

 

@mrcljj - du bist im übrigen dazu verpflichtet den vorschaden anzugeben. ansonsten läufst du gefahr, sämtliche ansprüche zu verlieren.

am 9. März 2019 um 23:23

Bei einem Auto, das 19 Jahre alt ist, so eine Lappalie zu reparieren??? Würde sofort die angebotene 500 Euro in die Tasche stecken und weiter fahren...

Zitat:

@beachi schrieb am 9. März 2019 um 23:44:33 Uhr:

Zitat:

@steini111 schrieb am 9. März 2019 um 21:53:25 Uhr:

Lass deinen Schaden von einem unabhängigen Gutachter bewerten. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung ohne das es teurer für den Gegner wird wenn er den Schaden von seiner Versicherung zurück kauft.

für den schädiger würde es also bei einem rückkauf nicht teurer, wenn er neben dem eigentlichen schaden auch noch die gutachterkosten zurückzahlen müsste? wie kommst du zu dieser weisheit?

natürlich wird es für den dann teurer! denn die gutachterkosten sind auch zurück zu erstatten.

 

@mrcljj - du bist im übrigen dazu verpflichtet den vorschaden anzugeben. ansonsten läufst du gefahr, sämtliche ansprüche zu verlieren.

Wieder so ein durchweg falscher Beitrag. Steini hat völlig Recht. Beim Rückkauf wird nur der reine Schadensaufwand berechnet und die Nebenkosten (z.B. die Schadenermittlungskosten) eben nicht. Ansprüche gegen den Schädiger verliert man durch unvollständige Angaben auch nicht. Evtl. verliert man einen Prozess, weil man ihn dann etwas zu blöd geführt hat. Aber das wissen eben nur die Fachleute ... :)

@TE

Weder der Schädiger noch seine Versicherung haben festzulegen wie du abwickeln möchtest (KVA, Gutachter, evtl. auch Kurzgutachten wenn Bagatellgrenze, Reparatur, fiktive Abrechnung, Anwalt) oder zu bestimmen bzw. ermitteln wie hoch der Schaden ist. Das ist dein alleiniges Recht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

 

Selbstverständlich kannst du auch einen KVA erstellen lassen und versuchen dich mit dem Schädiger direkt zu einigen.

Allerdings kostet ein KVA üblicherweise Geld, deshalb sollte vorab geklärt werden, dass der Schädiger auch diese Kosten übernimmt.

Weiterhin werden beim KVA viele dir evtl. zustehenden Erstattungen nicht berücksichtigt , z.B. Wertminderung.

Ein weiteres Problem mit dem KVA könnte entstehen, wenn der Verursacher plötzlich doch nicht damit einverstanden ist und du dann doch (fiktiv) über die Versicherung abrechnen willst.

Da kann es dir durchaus passieren, dass der KVA zusammen gestrichen und kleingerechnet wird.

Da der KVA eine andere "Beweiskraft" hat wie ein Gutachten von einem (öffentlich bestellten und verteidigten) Gutachter, wird es für dich umso schwieriger nachträglich zu deinem Recht zu kommen.

 

Von mir deshalb die Tipps

- kva ja, aber nur wenn kostenlos und du das auch wirklich, dem Gegner zuliebe, selbst willst.

- wenn Einigung mittels kva scheitert, diesen nicht an Versicherung weiterleiten, sondern eigenen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen.

- Anwalt beauftragten, wenn du nicht zu 100% mit der Versicherung auf Augenhöhe deine Ansprüche durchsetzen kannst.

 

PS

...und höre nicht auf jeden der sich hier als Versicherungsmitarbeiter und/oder Fachmann präsentiert.

Manche haben selbst von grundlegenden Sachverhalten keine Ahnung - siehe die Anmerkungen des Herrn b..... zum Rückkauf der Gutachterkosten.

Mit ein wenig einlesen hier im Forum wirst du schon erkennen, dass die wahren Fachleute wie paul, delle, ... nahezu uneingeschränkt recht haben.

Aus meiner Erfahrung:

1. Versicherungen zahlen nie

2. Unfallgegner streiten gerne ab

3. Unabhängiges Gutachten erstellen lassen

4. Anwalt nehmen.

Eine andere Sprache verstehen manche Versicherungen nicht!

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