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Jemand ist mir reingefahren
Hey Leute.
Eben war die Polizei bei mir und hat mir mitgeteilt, dass jemand in mein Auto gefahren sei. Sie haben mir die Kontaktdaten des Unfallverursachers gegeben. Habe versucht mich mit ihm ihn Verbindung zu setzen, aber es ist bis jetzt noch niemand dran gegangen. Mein Auto war geparkt an der Straße vor meinem Haus. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen?
Beste Antwort im Thema
Es wäre langsam Zeit, das "Verkehr & Sicherheit Forum" in "DumusstaufjedenFallzum(Fach)anwaltgehenForum" umzubenennen.
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103 Antworten
Melde den Schaden seiner Versicherung, lass dir einen KV einer Werkstatt machen bzw. bei größerem Schaden lass einen Gutachter ein Gutachten machen und lass die Versicherung den Schaden regulieren.
Im Zweifel kannst du es auch deinem Anwalt übergeben wenn du Angst hast das die Versicherung dich übern Löffel ziehen will.
Du musst mit dem Verursacher keinen Kontakt aufnehmen, ausser du willst es privat regeln.
Du kannst dich auch direkt an die Versicherung des Unfallgegners wenden, wenn dir diese nicht bekannt ist, dann gibt es den Zentralruf der Autoversicherer, die die Versicherung ermitteln können. https://www.zentralruf.de/
Dann einfach wie AudiJunge schon sagte, zur Werkstatt und einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen der Versicherung schicken. Wichtig, die schäden erst reparieren lassen, wenn die gegnerische Versicherung den Kostenvorangschlag akzeptiert. Manche Versicherungen bestehen auch darauf, das Schäden in einer Vertragswerkstatt behoben werden, deswegen erst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
Sorry, aber ob die gegnerische Versicherung darauf besteht, den Schaden in einer ihrer Vertragswerkstätten beheben zu lassen oder ob in China der berühmte Sack Reis umfällt, beides vollkommen uninteressant.
Wenn hier jemand fragt, wie er vorgehen soll, muss ich davon ausgehen, dass er keine Ahnung von der Unfallregulierung hat. Da sollte er nicht nur im Zweifel, sondern in jedem Fall mit der Regulierung einen Anwalt beauftragen. Denn die Versicherung wird nicht nur im Zweifel versuchen, ihn über den Tisch zu ziehen, sondern im Regelfall.
Zitat:
@Stancer schrieb am 5. November 2019 um 09:09:19 Uhr:
Dann einfach wie AudiJunge schon sagte, zur Werkstatt und einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen der Versicherung schicken. Wichtig, die schäden erst reparieren lassen, wenn die gegnerische Versicherung den Kostenvorangschlag akzeptiert. Manche Versicherungen bestehen auch darauf, das Schäden in einer Vertragswerkstatt behoben werden, deswegen erst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen.
Blödsinn Du schreiben tust.
Bei einem Schaden oberhalb von 1000.- € braucht man ein Gutachten, da reicht kein KV. Nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, in jedem Fall einen eigenen beauftragen. Dein Vertragshändler kennt einen, Dein Anwalt vermutlich auch. Sobald das Gutachten vorliegt kann man den Schaden auch reparieren lassen. Es ist nicht notwendig, irgendein Einverständnis der gegnerischen Versicherung einzuholen. Auf keinen Fall groß Kontakt zur Versicherung aufnehmen, außer um denen die eigenen Ansprüche (die man vorher beweissicher ermittelt hat) mitzuteilen.
Man hat bei Fremdverschulden IMMER freie Werkstattwahl.
Zitat:
@Gissyfidel66 schrieb am 4. November 2019 um 21:24:28 Uhr:
....Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen?
Fahr mal in Deine Lieblingswerkstatt oder befrag Deinen Schrauber des Vertrauens.
Die sollen aus der Hüfte eine Schadenssumme ausspucken und Dir einen Rat geben.
Volles Programm mit Anwalt und Gutachter oder Low-Budget-Reparatur und Auszahlung laut Gutachten.
Wenn Du Dir unsicher bist, ab zum (Fach)Anwalt. Bei der gegnerischen Versicherung sitzen NUR ausgebuffte Profis die nur eines im Sinn haben, Dich so kostengünstig wie möglich abzufertigen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 5. November 2019 um 14:13:19 Uhr:
Bei der gegnerischen Versicherung sitzen NUR ausgebuffte Profis die nur eines im Sinn haben, Dich so kostengünstig wie möglich abzufertigen.
Dieser Stuss wird durch ständiges Nachquatschen nicht wahrer. Es gibt genügend Versicherungen, die Schäden vollkommen seriös abwickeln. Auch Versicherungen wissen, dass Anwälte und Gutachter Geld kosten, welches ihren Schaden erhöht. Da sitzen auch keine "ausgebufften Profis" sondern Schadenssachbearbeiter. Ich habe erst dieses Jahr zwei unverschuldete Unfälle mit unterschiedlichen Versicherungen abwickeln dürfen und habe da keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht.
Also lassen wir mal die Kirche im Dorf. Zum Anwalt gehen darf man, wenn man selber sich nicht auskennt oder keine Lust hat, muss man aber nicht. Der Klassiker unter den Unfällen ist immer noch, mit dem beschädigten Auto zum Vertragshändler fahren, dort die Abtretung unterschreiben und das Auto reparieren zu lassen. Bissel Wertverlust laut Gutachten einstreichen, fertig. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Man kann natürlich statt zum Anwalt zu gehen erstmal eine Wahrsagerin konsultieren. Wenn die einem vorhersagt dass die Versicherung vollumfänglich und ohne Mucken regulieren wird, dann braucht man natürlich keinen Anwalt.
Allerdings sollte man sich das von der Dame verbindlich bestätigen lassen (müssen Wahrsager eigentlich auch eine Berufshaftpflichtversicherung haben?)
Wem das mit der Wahrsagerin zu unsicher ist, der kann natürlich auch gleich zum Anwalt gehen
So lange man Teilregulierungen ablehnt kann man auch abwarten, ob die Versicherung rumzickt, und dann immer noch zum Anwalt.
Es wäre langsam Zeit, das "Verkehr & Sicherheit Forum" in "DumusstaufjedenFallzum(Fach)anwaltgehenForum" umzubenennen.
Hallo Gissyfidel66,
als mir das mal passierte bin ich zu meiner Vertragswerkstatt gefahren.
Dort eine Abtretungserklärung unterschrieben und die Werkstatt hat den Wagen repariert und alles mit der gegnerischen Versicherung geklärt.
Fertig.
Ganz ohne Anwalt und Trara.
Ich hatte aktuell einen Unfall - jemand ist mir beim Spurwechsel in die Seite gefahren. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Vor den Polizistinnen gab er den Spurwechsel zu, zahlte 35€ Bußgeld, monierte aber, ich hätte beschleunigt. Habe ich auch, mache ich eigentlich jedes mal, wenn ich 30 m vor einer grünen Ampel fahre. Für die Fahrspur meines Gegners zeigte die Ampel rot.
Einige Stunden später bekam ich einen Anruf der gegnerischen Versicherung, die Sachbearbeiterin sagte mir, dass die Schuldfrage ja wohl noch nicht geklärt wäre, also war für mich ein Anwalt Pflicht. Nach erfolgter Reparatur zahlte die Versicherung dann 50 % des Schadens, da ich jetzt angeblich meinem Gegner reingefahren sein sollte. Es wurde auf die Betriebsgefahr des Kfz hingewiesen.
Hätte ich erst dann einen Anwalt eingeschaltet, hätte sich dessen Honorar deutlich verschlechtert, eventuell hätte ich auch gar keinen mehr gefunden, der für das Geld arbeiten will. So hat meine Anwältin noch einmal meine Aussage und den Polizeibericht übermittelt und eine Frist gesetzt - am letzten Tag vor Fristablauf wurde der Restbetrag komplett bezahlt, ich bezweifle, dass dieser Unfall ohne Anwältin ähnlich reibungslos gelaufen wäre.
Für mich gilt: Anwalt von Anfang an. @ Kai R. - ich bin kein Anwalt, mir fehlt da schon etwas die Sachkunde, mein Auto war nicht mehr verkehrssicher und sollte so schnell wie möglich repariert werden. Der Unfall war am 20.09. - die Restzahlung kam am 29.10. und das obwohl von Anfang an ein Anwalt im Boot war. Ich möchte nicht wissen, wie das ohne Anwalt von Anfang an gelaufen wäre.
Zitat:
@tomold schrieb am 5. November 2019 um 15:04:26 Uhr:
Einige Stunden später bekam ich einen Anruf der gegnerischen Versicherung, die Sachbearbeiterin sagte mir, dass die Schuldfrage ja wohl noch nicht geklärt wäre, also war für mich ein Anwalt Pflicht.
Alles richtig gemacht.
In meinen zwei Fällen ist mir jemand im Berufsverkehr hinten drauf gefahren. Schuldfrage eindeutig. Fotos gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Fotos und Bericht an die Versicherung gemailt und zwei Tage später gefragt, ob es irgendwelche Zweifel an der Regulierungspflicht in voller Höhe gäbe. Gab es nicht.
Zur Vertragswerkstatt gefahren, Gutachten machen lassen, Reparaturtermin vereinbart, Abtretung unterschrieben. Von der Reparaturrechnung habe ich nie wieder etwas gehört, den Wertverlust laut Gutachten habe ich an die Leasinggesellschaft überweisen lassen. Leihwagen hat die Werkstatt gestellt, habe ich auch per Abtretung geregelt, wurde ebenfalls anstandslos bezahlt.
Beim ersten Unfall habe ich sogar noch einen Anwalt eingeschaltet, der aber einfach mal nichts gemacht hat, bis ich ihm das Mandat wieder entzogen habe.
Reicht denn bei der RSV die Aussage, dass man sich nicht auskennt und deshalb eine Kostenzusage für den Anwalt möchte? Kann mir vorstellen, dass die dann einem den Ablauf so einer Schadensabwicklung am Telefon erklären wollen