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Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!

Themenstarteram 11. September 2019 um 9:43

Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes

Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)

das Urteil

Mord 8Jahre und ein Paar Monate....

da half auch nix mit selbst stellen!

Beste Antwort im Thema

Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.

Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.

Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.

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Aha. Wo? Wann? Was? Urteil... Aktenzeichen?! Bitte nicht zu viele Informationen gleichzeitig!

Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.

Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.

Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.

am 11. September 2019 um 10:00

Zitat:

@v8.lover schrieb am 11. September 2019 um 11:55:52 Uhr:

Aha. Wo? Wann? Was? Urteil... Aktenzeichen?! Bitte nicht zu viele Informationen gleichzeitig!

https://www.bild.de/.../...er-bleibt-rechtskraeftig-64545226.bild.html

Ich mag die Quelle nicht, aber vielleicht hilft es...

Themenstarteram 11. September 2019 um 10:21

Zitat:

@v8.lover schrieb am 11. September 2019 um 11:55:52 Uhr:

Aha. Wo? Wann? Was? Urteil... Aktenzeichen?! Bitte nicht zu viele Informationen gleichzeitig!

Ich habe es nur im Radio gehört

Quelle: Bayern 1

Und das ganze für einen 20 Jahre alten SLK??? Ich finde das Urteil gut, aber die Vertuschung als Mordmerkmal ist m. E. n. doch sehr abenteuerlich. Er hat ja schließlich den Rentner nicht überfahren um den Diebstahl zu vertuschen, weil der ihn z. B. dabei beobachtet hat, sondern der Rentner kam ihm bei der Flucht mehr oder weniger versehentlich "vor die Haube".

Themenstarteram 11. September 2019 um 12:00

das nennt sich bedingter Vorsatz!

Man weiß, dass man mit einer gewissen Geschwindigkeit nicht mehr in der Lage ist Unfälle zu vermeiden!

Es wird also unterstellt, dass er um jeden Preis fliehen wollte!

Interessant in diesem Zusammenhang, dass er sich ja gestellt hat- nach ein Paar Stunden!

Zitat:

@Niflheim schrieb am 11. September 2019 um 13:52:48 Uhr:

Er hat ja schließlich den Rentner nicht überfahren um den Diebstahl zu vertuschen, weil der ihn z. B. dabei beobachtet hat, sondern der Rentner kam ihm bei der Flucht mehr oder weniger versehentlich "vor die Haube".

Aber der hat auf seiner Flucht mit einem Auto durch die Fußgängerzone in Kauf genommen, dass er dabei Menschen überfährt. Ich habe mit solchen Leuten kein Mitleid.

Mit meinem Rechtsverständnis sehe ich hier auch keinen Mord. Das ist fahrlässige Tötung.

Er hat sich wohl kaum überlegt, ein Auto zu klauen und dann einen Menschen damit zu töten. Er hat mit seinem Handeln den Tod lediglich in Kauf genommen.

Er hat mit der Tötung des Fußgängers ein Mordmerkmal erfüllt: "Mörder ist, wer[...]um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken[...], einen Menschen tötet". Quelle §211 StGB.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 11. September 2019 um 11:43:59 Uhr:

Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes

Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)

das Urteil

Mord 8Jahre und ein Paar Monate....

da half auch nix mit selbst stellen!

Wenn es Mord wäre, dann gibt es nur eine mögliche Strafe nach StGB - die da "lebenslänglich" lautet.

8 Jahre + ein paar Monate, das kann niemals ein Mordurteil sein.

Doch, im Jugenstrafrecht schon

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. September 2019 um 14:16:06 Uhr:

Zitat:

 

Wenn es Mord wäre, dann gibt es nur eine mögliche Strafe nach StGB - die da "lebenslänglich" lautet.

8 Jahre + ein paar Monate, das kann niemals ein Mordurteil sein.

Es dreht sich hier um Jugendstrafe - da gibt es zum einen keine lebenslange Freiheitsstrafe, zum anderen steht dort der Erziehungsgedanke im Vordergrund, so dass das Strafmaß, welches als Jugendstrafe verhängt wird, nicht unbedingt immer mit dem Strafmaß, welches im StGB niedergelegt ist, übereinstimmt.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 11. September 2019 um 14:16:05 Uhr:

Er hat mit der Tötung des Fußgängers ein Mordmerkmal erfüllt: "Mörder ist, wer[...]um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken[...], einen Menschen tötet". Quelle §211 StGB.

Das ist nur der objektive Tatbestand. Hinzukommen muss der subjektive. Bei Mord muss Vorsatz gegeben sein, wobei der bedingte Vorsatz genügt.

Themenstarteram 11. September 2019 um 12:29

und das ist eben das Problem!

Der (unterstellte) Vorsatz beziehungsweise bedingte Vorsatz war, das Wissen, dsas in der Fussgänger Zone mit einem Auto mit mehr als 50 km (habe 162!!!) im Kopf eben doch damit zurechnen ist, dass Menschen Sterben!

UND DAS ist eben kein Totschlag!

Praktisch wie wenn ich mit einem Gewehr in eine Menschenmenge Schieße und hinterher sage ich habe auf keinen gezielt - oder bewusst angeschossen...

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