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Jetzt raucht die Birne so langsam. Versicherung VVD mit Kaufpreisschutz oder Billigheimer
Ich habe schon einen anderen Thread erstellt, trotzdem eröffne ich hiermit einen neuen, da es um ein anderes Thema geht.
Seit 3 Tagen lese ich abends nun komplette Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherungen. Wenn man das alles so liest, möchte man am liebsten gar kein Auto mehr haben :-)))
Ich hatte mir so gedadcht ich versichere meinen neuen (Jahreswagen) Golf bei der HUK24, bei der ich nun ca. 8 Jahre bin. SF hatte ich damals von meiner Mutter übernommen und bewege mich aktuell in SF25 mit VK und TK.
Im Jahre 2014 habe ich einen Vollkaskoschaden von 1500 EUR gehabt. Da griff der Rabattschutz und ich dachte mir nichts dabei. Wahrscheinlich wäre es damals besser gewesen, diesen Schaden zu bezahlen.
Denn die HUK24 hätte mich drastisch zurückgestuft.
Jetzt ist die Frage: Wenn ich eine Versicherung aus den Vergleichsportalen nehme, dann muss ich die Schäden der letzten 3 Jahre angeben. Da waren keine. Was wird die Huk machen? Mich bei Austritt in die Schadensfreiheitsklasse von 2014 mit dem stattgefundenen Schaden einstufen und die 4 Jahre draufrechenen, die ich unfallfrei war, oder?
Heißt: Ich rutsche von 25 in SF 11 oder 13 und wäre dann ungefähr in 17....das hab ich nicht genau nachgeschaut.
Der Kaufpreisschutz in der Kaskoplus ist nach näherer Anschauung auch nix dolles, denn man bekäme nur den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Kaufes.
Da merkt man, warum das so preiswert angeboten wird. Für ganze 3,15 EUR vierteljählich in meiner Konstellation.
Jetzt hab ich mir vom AUTOHÄNDLER einen Versicherungsbeitrag der VVD ausrechnen lassen, leider aber zu den Bedingungen SF25 / 25 der Huk. Das ist natürlich Schwachsinn, da die Huk ja den Schaden mit einfliessen lassen wird. Ich habe dort also mal angefragt, welche SF sie bei einer Kündigung übermitteln und werde wohl morgen eine Antowrt dazu bekommen.
Nunja...Ich spiele mit dem Gedanken, bei der HUK24 als Versicherer zu bleiben und die Kaufpreisversicherung von VW hinzuzubuchen.
Ist das eigentlich sinnig?
Des weiteren plagt mich der Gedanke eine Versicherung zu haben, welche eine Werkstattbindung hat. Klar ich kann sie abwählen und zahle dann mehr. Das ist mir klar. Dazu lese ich auch wieder Horrorstories zu den Werkstätten, die mit der HUK24 zusammenarbeiten. Keine Originalteile etc.
Es könnte, wenn der Wagen finanziert ist bezüglich Garantie ja auch mal nachgeforscht werden, wo denn repariert wurde und dann ist die Anschlussgaratie futsch.
Am liebsten will ich mir den ganzen Ärger ersparen und VVD mit Kaufpreisschutz wählen. Zeitgleich fühle ich mich aber auch irgendwie überversichert und irgendwie wirds mir dann auch irgendwann zu teuer jede Eventualität abgedeckt zu haben.
Huk24 + Kaufpreisschutz VW (wenn das überhaupt geht)= 143 EUR vierteljährlich. VVD wahrscheinlich 180-190 mit der Übermittlung der richtigen SF.
Für meinen 13 Jahre Golf bezahle ich gerade mal 93 Eur....okay...der ist zwar VK ...aber ohne diese ganzen Eventualitäten.
Kennt ihr andere Konstellationen? Mir gehts um Kaufpreisschutz mit Versicherung. Nicht Kaufwert! Wenn die Kiste geklaut wird oder einen Totalschaden hat, will ich von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert ohne das wer rumnörgelt und von der Kaufpreisschutzversicherung die Differenz zu dem Wert, den ich gezahlt habe, als das Auto gekauft wurde.
Bin gespannt.
Beste Antwort im Thema
Mannomann, so viel Text.
Wenn du die Versicherung wechselst, ist der Rabattschutz für die Katz, also lieber nicht wechseln.
Wenn doch, dann ergibt sich die Rückstufung aus den AKB.
Werkstattbindung ist Ansichtssache, ich will die nicht, weil ich in der Markenwerkstatt reparieren lassen will.
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11 Antworten
Mannomann, so viel Text.
Wenn du die Versicherung wechselst, ist der Rabattschutz für die Katz, also lieber nicht wechseln.
Wenn doch, dann ergibt sich die Rückstufung aus den AKB.
Werkstattbindung ist Ansichtssache, ich will die nicht, weil ich in der Markenwerkstatt reparieren lassen will.
Bin zum VVD gewechselt. Rabattschutz raus, Prämie vom Verkäufer bekommen, dafür noch Kaufpreisschutz dazu...soviel hat die Herabstufung nicht ausgemacht.
Erstaunlich, dass sich das rechnet.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 8. November 2018 um 18:19:34 Uhr:
Mannomann, so viel Text.
Wenn du die Versicherung wechselst, ist der Rabattschutz für die Katz, also lieber nicht wechseln.
Wenn doch, dann ergibt sich die Rückstufung aus den AKB.
Werkstattbindung ist Ansichtssache, ich will die nicht, weil ich in der Markenwerkstatt reparieren lassen will.
Das ist nicht ganz korrekt, einige Versicherer brauchst du nur die Beitragsrechnung mit dem SFR aus 2017 vorlegen und wenn du dort auch den Rabatt Schutz versichert hast führen diese die SF Klasse so weiter.
Im Hintergrund läuft der gestufte SFR, der dann bei einem weiteren Wechsel bestätigt wird.
Welche Versicherungen sind das?
Ha! Wenn das möglich wäre würde ich sogar wieder den rabattschutz nehmen. Schreibe die nun mal an
Zitat:
@germania47 schrieb am 8. November 2018 um 22:14:10 Uhr:
Welche Versicherungen sind das?
Ich vertrete die LVM, die macht es auf jeden Fall, aber wir sind da nicht alleine. Es machen so mehrere Versicherungen. Deswegen immer abklären. Aber im Hintergrund läuft natürlich die Stufung nach GDV weiter. Bei einem erneuten Wechsel wird dann der vorab bestätigte SFR weiter gegeben. Die HUK macht es auch jeden Fall nicht, da habe ich Kunden versucht zu helfen, die von uns zu HUK gewechselt haben.
Die lassen sich aber darauf nicht ein.
Danke für den hilfreichen Kommentar.
Die HUK gibt nicht mal im Falle einer eigenen Kündigung den Schadensfreiheitsrabatt, gemäß Rabattschutz, weiter.
Verhilft dadurch der Konkurrenz noch zu einem Mehrbeitrag...
Zitat:
@germania47 schrieb am 9. November 2018 um 08:48:59 Uhr:
Danke für den hilfreichen Kommentar.
Die HUK gibt nicht mal im Falle einer eigenen Kündigung den Schadensfreiheitsrabatt, gemäß Rabattschutz, weiter.
Verhilft dadurch der Konkurrenz noch zu einem Mehrbeitrag...
Den Schadenrabatt der durch Rabatt-Schutz geschützt wurde gibt keine Versicherung weiter. So steht es auch in allen Bedingungen.
Genau wie auch Sondereinstufungen. Ist halt unterschiedlich wie die Gesellschaften dann den Vertrag weiterführen.
Die Versicherungen bestätigen der Nachfolgeversicherung nur Anzahl den Schadensfreien Jahren. Und jede Versicherung stufft dann je nach Schadensfreie Jahren in SF anders ein
Zitat:
@GRAND62 schrieb am 9. November 2018 um 17:57:22 Uhr:
Die Versicherungen bestätigen der Nachfolgeversicherung nur Anzahl den Schadensfreien Jahren. Und jede Versicherung stufft dann je nach Schadensfreie Jahren in SF anders ein
?????
Äh wie jetzt, ne.
Die Vertragsbezogenen Jahre nach GDV ohne Sondereinstufungen werden weiter gegeben. So das der Vertrag immer weiter geführt werden kann.
Warum sollte jede Versicherung anders einstufen, erstmal stufen Alle gleich ein.
Dann kann die Sondereinstufung korrigiert werden, wenn dort auch die Merkmale vorliegen. (Beispiel Zweitwagenregelung)
Oder Rabattgeschützte Verträge weiter geführt werden.
Die Hochstufungen im Schadensfall, sowie die % der SF Klassen weichen je nach Gesellschaft ab.
Auch ein Wechsel nach einem Schaden im Schadensjahr auf LKW, Krad oder Wohnmobil kann fatale Vertragsfolgen haben.