Junge Sterne--ein paar Fragen dazu bitte
Hallo,
für den nächsten Autokauf kommt auch ein Mercedes E-Klasse Kombi in Betracht.
Wir haben hier vor Ort eine Mercedes Niederlassung, aber leider sind momentan keine für uns passenden Fahrzeuge vor Ort.
Auf der Mercedes Homepage habe ich bei der Suche nach Gebrauchtfahrzeugen allerdings das ein oder andere Fahrzeug gesehen, welches vom Datenblatt her in Frage kommen würde.
Kann man ein Fahrzeug welches z.B bei der Mercedes NL in Hamburg steht, über die Mercedes NL seines Wohnortes kaufen?
Falls nein, wenn man ein Junger Stern Fahrzeug in z.B. Hamburg kauft, aber in z.B. Frankfurt wohnt, muss man dann für die Händler-Gebrauchtwagengarantie immer nach Hamburg fahren, wenn etwas am Auto ist?
Wo müssen Schäden gemeldet und repariert werden? Reicht ein Mercedes Betrieb/NL oder muß es der Betrieb des Verkäufers sein?
Wer entscheidet wo repariert wird?
Was für einen Verhandlungspielraum hat man?
Einige Fahrzeuge kommen mir vergleichsweise ziemlich teuer vor, da müsste doch dann Verhandlungsspielraum sein?
Vielen Dank schon einmal!
Viele Grüße, TDI-User
Beste Antwort im Thema
Reparaturen über die Junge Sterne Garantie ist bei jeder MB-Werkstatt möglich.
Sachmängelhaftung nur gegenüger die verkaufende Niederlassung.
Kleiner Tipp: schau Dir Bewertungen der Niederlassung HH im Netz oder Erfahrungen von User hier im Forum an.
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41 Antworten
Wie MB das abwickelt kannst Du hier nachlesen. Ist nicht sehr lustig!
http://www.motor-talk.de/.../...aehrleistung-oder-kulanz-t4961007.html
die JS garantie erlaubt es dir, dass du meiner meinung nach mindestens europaweit zum :-) fahren kannst, wenn schäden am fahrzeug sind, die von der JS garantie abgedeckt werden.
es wird dann im schadensfall eine anfrage von seiten der NL gestellt und innerhalb von min beantwortet, ob die leistung übernommen wird, oder nicht.
gehe aber bitte nicht davon aus, dass ALLES von der JS übernommen wird. es sind nur bestimmte komponenten inkludiert und ab einer laufleistung von 100.000 km + wird ein eigenanteil fällig.
zoekie
Eine Niederlassung hat Zugriff auf alle Fahrzeuge, die bei anderen Niederlassungen stehen. Gegebenenfalls wird das Fahrzeug von der anderen NL abdisponiert. Die Überführung dauert ca. 1 Woche.
Die notwendigen Arbeiten kannst Du bei jeder dafür zugelassenen Werkstatt machen lassen.
Der Verhandlungsspielraum hängt auch ein wenig von Deinem Geschick ab. Generell sind die Preise schon sehr realistisch festgelegt, so dass man nicht mit der Erwartung reingehen sollte, riesige Rabatte aushandeln zu können.
Reparaturen über die Junge Sterne Garantie ist bei jeder MB-Werkstatt möglich.
Sachmängelhaftung nur gegenüger die verkaufende Niederlassung.
Kleiner Tipp: schau Dir Bewertungen der Niederlassung HH im Netz oder Erfahrungen von User hier im Forum an.
Mensch, vielen Dank!
So viele nützliche Antworten in kürzester Zeit!
Klasse!
Ja, die JS Garantie deckt nicht alles ab. Ist eine normale MB 100 richtig?
Mir ist es wichtig einen Wagen mit relativ wenig Laufleistung zu bekommen, damit ich so lange wie möglich den vollen Umfang der Jungen Sterne Garantie habe.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 13. Januar 2015 um 22:23:42 Uhr:
Eine Niederlassung hat Zugriff auf alle Fahrzeuge, die bei anderen Niederlassungen stehen. Gegebenenfalls wird das Fahrzeug von der anderen NL abdisponiert. Die Überführung dauert ca. 1 Woche.
Habe ich da einen Anspruch/Anrecht darauf?
Ich habe einem Verkäufer unserer NL ein Fahrzeug einer anderen NL gezeigt, welches ich kaufen wollte.
Er erklärte mir. daß das nicht geht. Unmöglich!
Er kam mit einigen "Argumenten". Unter anderem "Hinterher hätte er ein Fahrzeug da und der Käufer würde abspringen, weil ein Kratzer im Lack sei. Er wisse schließlich nicht was mit dem Fahrzeug los sei.
Auch als ich ihm gesagt habe ich würde das Fahrzeug besichtigen gehen und selber abholen, versicherte er mir, daß das nicht ginge.
Mittlerweile ist das Auto weg.
Wie kann ich die NL dazu bringen mir das Auto zu verkaufen welches ich möchte?
Mit dem Chef reden?
Oder muß ich doch, wenn es denn eine E-Klasse sein soll, die Kilometer zur entsprechenden NL in Kauf nehmen?
Wenn, dann kauf ich den Wagen der mir zusagt und nicht den den unsere NL gerade vor Ort hat.
Wenn es gepasst hätte klar, wäre mir am liebsten vor Ort zu kaufen. Aber sie haben halt kein für uns passendes Fahrzeug vor Ort. Und von meinem Vorschlag eines herzuholen war er auch nicht so begeistert.
Viele Grüße, TDI-User
Jetzt hast Du es selbst vom Verkäufer gesagt bekommen: Junge Sterne können einige Macken haben die Dir vom Kauf abhalten könnten.
Also am Besten vor dem Kauf begutachten sonst hast Du danach nur noch Ärger.
Daher wollen Sie auch nicht so gern Fahrzeuge von einer NL überführen.
Abgesehen davon ist die Überführung für den Verkäufer nicht umsonst und schmälert sein Gewinn.
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 13. Januar 2015 um 23:04:53 Uhr:
Jetzt hast Du es selbst vom Verkäufer gesagt bekommen: Junge Sterne können einige Macken haben die Dir vom Kauf abhalten könnten.
Also am Besten vor dem Kauf begutachten sonst hast Du danach nur noch Ärger.
Daher wollen Sie auch nicht so gern Fahrzeuge von einer NL überführen.
Abgesehen davon ist die Überführung für den Verkäufer nicht umsonst und schmälert sein Gewinn.
Ich hatte ihm ja gesagt, daß ich das Fahrzeug vorher selber anschaue und probefahre. Bei einem Kauf bereit sei es selber abzuholen.
Wenn ich nachträglich Mängel feststelle, die mir während der Ansicht/Probefahrt nicht aufgefallen sind, muß ich mich eh melden, ob das Auto von X oder Y ist, spielt dabei ja keine Rolle.
Diese "Argumente" greifen also nicht.
Die Frage ist, ob er meinen Wünschen nachzukommen hat, oder ob es ein "Kann" ist, daß man Fahrzeuge NL übergreifend kaufen kann.
Schließlich möchte ich den Wagen kaufen den ich mir ausgesucht habe und nicht unbedingt den, den der Verkäufer für mich vorsieht, weil es ihm so besser passen würde.
Viele Grüße, TDI-User
Hallo @TE:
Zitat:
@TDI-User schrieb am 13. Januar 2015 um 22:45:45 Uhr:
Habe ich da einen Anspruch/Anrecht darauf?
Ich habe einem Verkäufer unserer NL ein Fahrzeug einer anderen NL gezeigt, welches ich kaufen wollte.
Er erklärte mir. daß das nicht geht. Unmöglich!
Natürlich nicht!
Ist eigentlich auch verständlich. Denn wenn der Verkäufer selbst den Hof voll hat, kann er kein Interesse daran haben, sich zusätzliche Autos anzulasten. Ist eigentlich logisch und nachvollziehbar?
Darüberhinaus muss "Dein" Verkäufer damit rechnen dass sein "Kollege" den Wagen garnicht frei geben will, den Du favorisierst.
Normal läuft das in der Praxis so ab dass, wenn Dir keiner der vorhandenen Fzg. vor Ort zusagen, der Verkäufer Dir anbietet anhand seines PC's ein Fzg. zu finden, dass Deinen Wünschen nahe kommt. Es muss dabei nicht genau der Wagen sein, denn Du in einer IT-Plattform bereits gefunden hast. Solltet Ihr auf diese Art und Weise fündig geworden sein, musst Du einen verbindlichen Kaufvertrag abschliessen, damit der Verkäufer Gewissheit hat, dass Du den Wagen auch abnimmst. Du kaufst den Wagen also ungesehen. Sollten sich dann Mängel aufzeigen, die nicht dokumentiert waren, muss der Verkäufer diese beseitigen. Ist er dazu nicht in der Lage, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies funktioniert aber nur zwischen den NL (nicht Vertragshändlern) und natürlich nur mit den Fzg., die in der Datenbank dafür zur Verfügung stehen.
Aber ernsthaft....wenn Du bereits einen Wagen bei einem anderen Händler gefunden hast, und bereit bist den weiten Weg auf Dich zu nehmen um diesen vor Ort zu besichtigen und Probe zu fahren, würde ich auch mit dem dort anwesenden Verkäufer einen Termin ausmachen und den Kaufvertrag abschliessen. Alles andere macht doch keinen Sinn oder? So mache ich es jedenfalls. Die "Katze im Sack" gäbe es für mich keinesfalls. Dafür bin ich gerne bereit von Süd nach Nord und von Ost nach West zu fahren. Ggf. "Lee(h)rfahrten" muss man mit einkalkulieren.
Hallo zusammen,
ich habe meinen JS in Bonn bei der RKG gekauft, das Fahrzeug stand in Bremen und war 8 Monate alt. Der Verkäufer konnte im PC nachschauen, welche Schäden aktuell an dem Wagen dran waren. Dort war auch aufgeführt, welche Schäden NACH der noch durchzuführenden Aufbereitung immer noch vorhanden sein werden. Bei mir war das eine defekte Felge die getauscht werden musste, da haben wir uns preislich geeinigt. Ich habe den Kaufvertrag unterschrieben bevor ich den Wagen gesehen habe, erst danach wurde er nach Bonn gebracht wo ich ihn untersuchen konnte. Wären außer der Felge noch Beschädigen vorhanden gewesen hätte die RKG Bonn nachgebessert oder ich hätte den Wagen nicht abnehmen müssen. War aber nicht der Fall.
Gruß Nils
Zitat:
@Pandatom schrieb am 14. Januar 2015 um 09:29:35 Uhr:
Hallo @TE:
Zitat:
@Pandatom schrieb am 14. Januar 2015 um 09:29:35 Uhr:
Zitat:
@TDI-User schrieb am 13. Januar 2015 um 22:45:45 Uhr:
Habe ich da einen Anspruch/Anrecht darauf?
Ich habe einem Verkäufer unserer NL ein Fahrzeug einer anderen NL gezeigt, welches ich kaufen wollte.
Er erklärte mir. daß das nicht geht. Unmöglich!
Natürlich nicht!
Normal läuft das in der Praxis so ab dass, wenn Dir keiner der vorhandenen Fzg. vor Ort zusagen, der Verkäufer Dir anbietet anhand seines PC's ein Fzg. zu finden, dass Deinen Wünschen nahe kommt. Es muss dabei nicht genau der Wagen sein, denn Du in einer IT-Plattform bereits gefunden hast.
dein verkäufer sollte auch zugriff auf die interne it plattform von daimler haben. diese fahrzeuge findest du privat nicht im netz.
es handelt sich hierbei um werkswagen, welche vom werk genutzt wurden (egal ob höherer mitarbeiter oder probefahrzeuge).
diese kann jede nl günstig einkaufen und nach der aufbereitung (tüv, polieren, evtl. service) wieder mit js sterne verkaufen.
wenn du also deine ausstattungswünsche dem verkäufer vor ort nennst, kann er "dein" fahrzeug suchen.
entweder so oder (wie pandatom schon empfahl) dann direkt mit dem verkäufer in hamburg verhandeln.
über dritte (deine nl vor ort) macht kein sinn.
gruß gamby
Das ist ja vorbildlich - die Daimler-AG-Niederlassungen sollten sich dies als Vorbild nehmen.
Aus eigener Erfahrung würde ich nicht mehr ein Fahrzeug aus einer Werks-Niederlassung kaufen...
Also danke für den Tipp mit RKG.
Vielen Dank, jetzt weiß ich schon ein wenig mehr!
Also für uns ist so ein Autokauf in der Dimension 20K+ ein Großereignis, welches nicht alle Tage vorkommt. Für den Volvo bin ich seinerzeit zweimal von Freiburg bis an die holländische Grenze gefahren. Einmal zum angucken/probefahren, sowie bei einer weiteren Volvo Werkstatt checken lassen (vorher Termin vereinbart). Und ein zweites Mal zum kaufen. War ein Aufwand, hat sich aber gelohnt!
Die Erfahrung war dann aber die, daß die Volvohändler in der Umgebung mir die relativ kalte Schulter gezeigt haben.
Aus dieser Erfahrung heraus wäre es mir lieber den Wagen vor Ort zu kaufen.
Edit: NL Hamburg war nur ein Beispiel.
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 14. Januar 2015 um 10:21:04 Uhr:
Das ist ja vorbildlich - die Daimler-AG-Niederlassungen sollten sich dies als Vorbild nehmen.
Aus eigener Erfahrung würde ich nicht mehr ein Fahrzeug aus einer Werks-Niederlassung kaufen...
Warum nicht?
Ist vielleicht der Service in einer NL nicht so guit wie bei einem Vertragshändler?
Hallo,
ich hatte 2011 meinen Wunsch S212er als Jungen Stern im Netz bei der Ndl. Nürnberg entdeckt. Hatte dann dort angerufen, reservieren lassen. Dann bin ich ein paar Tage später die 250 km einfach hingefahren.
Dort habe ich dann Begutachtung, Probefahrt etc. gemacht. Dann haben wir uns geeinigt und ich habe den Vertrag gemacht.
Es gab noch ein paar kleinere Steinschlagsschäden im Lack (obsidianschwarz ist sehr empfindlich) und einen Kratzer. Außerdem gefiel mir ein kleiner Patzer in der Windschutzscheibe nicht.
Es gab ne neue Scheibe, der Rest wurde aufgearbeitet. Eine Woch später bin ich nochmal hingefahren und habe den Wgen dann in Nürnberg übernommen. Also war es gut nicht blind zu kaufen, sondern vor Ort den Wagen in Augenscheinzu nehmen.
Alles war gut. Bei Garantiesachen hatte ich später vor Ort keine Probleme gehabt.
Gruß Hans-Jürgen