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Junge Sterne mit Zusatzvereinbarung über Verkürzung der "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel"

Mercedes B-Klasse W247
Themenstarteram 19. Oktober 2023 um 16:46

Ist es üblich, dass beim Kauf eines Jungen Sterns folgende Zusatzvereinbarung unterschrieben wird?

"Zusatzvereinbarung zur verbindlichen Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs/Anhängers" Darunter steht etwas kleiner: "Unverbindliche Empfehlung des ....(ZDK)"

Es geht um die Verkaufsbedingungen Abschnitt VI., Sachmangel Nr. 1

In diesem Abschnitt wird darauf hingewiesen, dass die 2jährige Verjährungsfrist für Sachmängel auf nicht weniger als 1 Jahr heruntergesetzt werden kann, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

Diese Zusatzvereinbarung auf einem separatem Blatt habe ich beim Unterschreiben des Vertrages auch unterschrieben.

Es wundert mich etwas, dass man bei einem jungen Stern eine solche Zusatzvereinbarung braucht. Ist das üblich?

Aber dies ändert ja nichts an der 24 Monate Junge-Sterne-Garantie. Oder?

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7 Antworten

Es wäre interessant gewesen, wie sie reagiert hätten, wenn du die Verzichtserklärung nicht unterschrieben hättest ....

M. E. ist es hiernach so, dass der Händler die 2jährige Verjährungsfrist für die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagen im zulässigen Umfang auf ein Jahr verkürzt. Für das zweite Jahr tritt er dann (- nur noch -) im Umfang der MB100-Garantiebedingungen ein. Und die enthalten weit überwiegend Ausschlüsse.

Ich habe selbst noch keinen Gebrauchtwagen bei einem MB-Händler gekauft, vermute aber, dass dieses Vorgehen so üblich ist.

Was mich wundert, ist dass man einen 3 Jahre alten Wagen, noch als "Junger Stern" bezeichnet!

In einem anderen Post von dir gibts du ja an, dass du einen 3 Jahre alten, jungen Stern gekauft hast.

Und nach drei Jahren wundert mich dann auch dieser Zusatz nicht.

Der Händler scheint sehr "Geschäftstüchtig" und einfaltsreich zu sein!

Ich würde mich da mal bei Mercedes direkt erkundigen, also in der Zentrale, ob da nach 3 Jahren, die Bezeichnung "Junger Stern", überhaupt gültig ist.

Und auch über die Verkauskonditionen würde ich mich da erkundigen, ob das rechtens ist!

Ein 3 Jahre altes Fahrzeug als "Junger Stern" zu bezeichnen, halte ich eh für verwegen.

Wenn ich demnächst einen Gebrauchten Ex Firmen oder Jahreswagen erwerbe, mit Alter 6-14 Monate, dass ist ein "Junger Stern", ein 3 Jahre Alter Wagen halte ich dagegen nur für einen normalen Gebrauchten.

Aber wie geschrieben, Fragen, wie die Konditionen sind, einen Wagen als "Junger Stern" zu Bezeichnen!

Zitat:

@TH-H schrieb am 20. October 2023 um 10:39:08 Uhr:

Was mich wundert, ist dass man einen 3 Jahre alten Wagen, noch als "Junger Stern" bezeichnet!

In einem anderen Post von dir gibts du ja an, dass du einen 3 Jahre alten, jungen Stern gekauft hast.

Und nach drei Jahren wundert mich dann auch dieser Zusatz nicht.

Der Händler scheint sehr "Geschäftstüchtig" und einfaltsreich zu sein!

Ich würde mich da mal bei Mercedes direkt erkundigen, also in der Zentrale, ob da nach 3 Jahren, die Bezeichnung "Junger Stern", überhaupt gültig ist.

Und auch über die Verkauskonditionen würde ich mich da erkundigen, ob das rechtens ist!

Ein 3 Jahre altes Fahrzeug als "Junger Stern" zu bezeichnen, halte ich eh für verwegen.

Wenn ich demnächst einen Gebrauchten Ex Firmen oder Jahreswagen erwerbe, mit Alter 6-14 Monate, dass ist ein "Junger Stern", ein 3 Jahre Alter Wagen halte ich dagegen nur für einen normalen Gebrauchten.

Aber wie geschrieben, Fragen, wie die Konditionen sind, einen Wagen als "Junger Stern" zu Bezeichnen!

Die Definition für "Junge Sterne" lässt sich leicht ergoogeln.

"Junge Sterne"-Transporter dürfen sogar 6 Jahre alt sein,

Zitat:

Die Definition für "Junge Sterne" lässt sich leicht ergoogeln.

"Junge Sterne"-Transporter dürfen sogar 6 Jahre alt sein,

Tatsächlich, bis 6 Jahre oder 120000Km, steht da, wenn man Googelt!

 

Also ich habe schon mehrere Junge Sterne gekauft und bislang nichts dergleichen unterschreiben müssen.

Die veränderte Sachmängel Haftung gibt es ja erst seit 01.01.2022

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