1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. K&N Performance Kit 57 i + ESD????

K&N Performance Kit 57 i + ESD????

VW Vento 1H
Themenstarteram 17. Mai 2005 um 14:39

K&N Luffi eingetragen. Kein ESD mehr möglich?

 

Hi Leute,

ich habe heute nach dem zweiten Anlauf (weil die Dämm-Matte von der falschen Firma war *ROFL*) meinen Luftfilter eingetragen bekommen. Auf dem Gutachten steht Luftfilter bla bla bla mit serienmäßiger Auspuffanlage. Wenn ich jetzt einen anderen ESD dran baue muss ich das dann wieder nachtragen lassen auch wenn der ABE hat? Oda geht das gar nich bzw. müsste ich den Luftfilter wieder ausbauen wenn ich den ESD haben will?

mfg

nexor

Ähnliche Themen
47 Antworten

Die frage ist, wie dein Luftfilter im Brief eingetragen ist. Wenn da steht nur mit original ESD hast du schlechte Karten. Wenn das aber "nur" im Gutachten steht, das du ja nicht mitführen brauchst, sieht das ja keiner. Klar?

Gruß

Frank

komisch, hab auch ein 57i aber im Gutachten steht nix von Auspuffanlage....

keine Probleme beim Eintragen.....

sonst luffi mit serien ESD eintragen, ausbauen und dann die Anlage drunter, zu Hause angekommen wieder den offenen Luffi drauf und gut ist das. Steht ja nun beides im Brief drin...

am 17. Mai 2005 um 16:12

nicht ganz ;)

im Brief steht immernoch offener Luffi in Kmbination mit Original ESD

oder gibt es da mal wieder Unterschiede zwischen dem, der direkt an die Einspritzung kommt und den, der an den Schlauch kommt?

Zitat:

Original geschrieben von schneider.ms

nicht ganz ;)

im Brief steht immernoch offener Luffi in Kmbination mit Original ESD

ich frag mich wo das steht?

meint ihr die universalen K&N?

also bei nem Fahrzeug spezifischen hab ich noch in keinem Gutachten was von Serienanlage gelesen...

und ich kenn viele die den K&N mit Sport ESD eingetragen bekommen haben (meist ist der ESD nur mit ABE)

edit: ich zum Beispiel ^^

Themenstarteram 17. Mai 2005 um 16:39

erstmal danke für die antoworten. also ich habe den luffi der direkt auf die einspritzanlage kommt. und das mit dem serien auspuff steht im fahrzeugschein aber im mom ist es noch auf dem papier das wird dann nachgetragen bei der nächsten hu oda so.

am 17. Mai 2005 um 16:44

Re: K&N Luffi eingetragen. Kein ESD mehr möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von nexor

(weil die Dämm-Matte von der falschen Firma war *ROFL*)

nexor

soll das ein Witz sein?

 

Dass man den Luffi nur mit Serienanlage eingetragen bekommt steht bei mir im Gutachten auch nicht drin und schon garnicht in den Fahrzeugpapieren.

Themenstarteram 17. Mai 2005 um 16:47

das mit der dämm matte ist kein witz, weil unser tüv hier der beschissenste is den es gibt.

und das mit der serienanlage steht nicht in dem teilgutachten drin sondern das hat die alte hinter der theke mir gesagt und der tüv gutachter hats dann aufn zettel geschrieben und als ich das 2.mal da war hatse das so eingetragen bzw. auf den zettel geschrieben den ich mit führen soll.

am 17. Mai 2005 um 16:51

ich find das aber schon zum lachen :D :D :D

ich glaub dein TÜV hat einen an der Waffel oder ist als Kind mal in die Mülltonne gesteckt worden.

es steht doch nirgens im Gutachen "welche" Matte du drin haben musst? Es steht nur drin dass Fahrzeuge die nicht serienmäßig eine Dämmmatte drin haben, eine nachrüsten müssen.

Themenstarteram 17. Mai 2005 um 16:54

das mit der matte steht schon drin das man nur die haben darf von "racimex" oda halt die originale von vw

am 17. Mai 2005 um 17:00

da muss ich jetzt direkt mal im Gutachten nachschauen *zumgolfiruntergeh*

.....

Themenstarteram 17. Mai 2005 um 17:02

hast du denn auch den k&n der direkt auf die einspritzanlage kommt?

am 17. Mai 2005 um 17:09

nein bei mir ist der links an der Eispritanlage dran.

Un im Gutachten steht tatsächlich dass eingetragen werden soll:

"Luftfilter - Kit 57i in Verbindung mit Dämm -Matte

d. Fa. Racimex; Kennzeichnung: ....."

Mein netter TÜV-Mensch hat mir aber eingetragen:

M. Sportluftfilter D. Fa. Racimex,

Typ Kit 57i, 57-0299 i.v.M.

DAEMMATTE in der Motorhaube

:) :) :)

ist doch klasse, aber dein TüVer hat irgendwie sogar recht, leider

Deine Antwort
Ähnliche Themen