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Kabeltrommel auf dem Parkplatz gelassen, bmw rein gefahren.

Themenstarteram 12. Juli 2017 um 19:57

Hey Leute,

ich hatte letztens eine Baustelle wo ich Strom von woanders holen musste und so musste auch eine Kabeltrommel her. Als die Baustelle geräumt wurde am ende, habe ich die Kabeltrommel auf dem Parkplatz gelassen und bin rein ins Haus um das Kabel raus zu holen.... In der Zeit ist da jemand gegen die Kabeltrommel gefahren. Die kabeltrommel stand allerdings am Kopf also ganz vorne wo man eigentlich garnicht dran kommt. Der Fahrer ist wohl etwas schneller rein gefahren, lag halbwegs beim fahren oder keine Ahnung was... Hat diese einfach nicht gesehen.

Bin ich Schuld? Oder er? Es war nicht mal sein Parkplatz. Jetzt gibts eine fette Rechnung von 2700 Euro für zwei Kratzer die noch nicht mal von der Plastik Kabeltrommel kommen können also von der Höhe her. Das ganze wird eh noch geprüft und alles aber trotzdem würde es mich interessieren, was ist so sagt?!

MFG

Beste Antwort im Thema

Wie geht es der Kabeltrommel?

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Stell dir vor, dort hätte ein Kind gespielt und er hätte es angefahren. Würde er dann von den Eltern 2700€ Schadensersatz fordern.

Ich denke, er muss so fahren, dass er Hindernissen ausweichen kann und muss.

Wenn es eine Rechnung gibt, hat er den Schaden ja schon reparieren lassen. Gibt es auch ein Gutachten?

Dreister geht es ja nicht mehr.

Ich nehme an, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

Der würde ich den Schaden, mit einer entsprechenden Darstellung des Sachverhalts, melden.

Würde er Geld verlangen wenn er in dein geparktes Auto / Fahrrad / Roller / Bobbycar reingefahren wäre?

Wohl kaum!

Von einem geparkten "Gegenstand" kann ja gar keine Schuld ausgehen.

@Eisenhower8

Dafür bist Du nicht in der Haftung. Gegen stehende Sachen zu fahren, ist halt eigenes Verschulden. Melde es einer evtl. bestehenden Betriebshaftpflicht. Die sind für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig und bezahlen ggf. auch einen Anwalt. Wenn Du sowas nicht hast, dann lass es auf Dich zukommen. Solche Dreistigkeiten gibt es halt immer mal wieder.

Ich würde sagen, wenn es beim Beladen des KFZs passiert ist, ist die KFZ Haftpflicht zuständig.

Diese wehrt natürlich auch unberechtigte Ansprüche ab.

Ich würde der gegnerischen Versicherung erstmal nen Schaden melden und die Kabeltrommel in Rechnung stellen...

Man darf natürlich nicht einfach Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen, dass ist klar. Also du kannst nicht ne Kabeltrommel auf ne Autobahn stellen und sagen "selbst Schuld wer rein fährt, hätte ja auch ein Kind sein können". Da wird man sich unter Umständen vieleicht die Umstände anschauen, im Dunkeln, im Regen, schwarze Kabeltrommel, etc. Wer natürlich am helligten Tage vor eine knallrote Kabeltrommel auf einem Parkplatz fährt, naja...

am 13. Juli 2017 um 6:08

Ja, einen Gegenstand im "öffentlichen" Bereich sollte man nicht stehen lassen. Ein Parkplatz ist aber sicherlich eine Ausnahme. Anders sähe es im fließenden Verkehr aus, also auf einer Fahrbahn, wo man mit so was nicht rechnen muss.

Schuld ist erst mal der, der ein stehendes Hindernis anfährt. :)

Ich würde mir hier überhaupt keine Sorgen machen. So wie Du es beschrieben hast ist es eine Sache der Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn die sich weigern sollte von Deiner Privathaftpflichtversicherung.

Die Haftpflichtversicherungen wehren unberechtigte Ansprüche ab oder befriedigen gerechtfertigte Ansprüche. Alles in allem betrifft es Dich recht wenig, außer einer Schadenmeldung.

Die Kabeltrommel würde ich auch beim gegnerischen KFZ-Versicherer geltend machen. ;)

Ja alles richtig könnt ja auch ein Blumenkübel gewesen sein.

Man könnte ja auch Vers. Betrug in betracht ziehen um Vorschäden bezahlt zu bekommen. Wer so schnell rep. lässt,will auch aus diesem Grund keine Begutachtung zulassen.

Ruhig Blut ... ich würde gar nichts machen. Soll er doch klagen *lol*

So jemanden nenne ich ganz einfach "Abzocker!" da würde ich nur müde drüber lächeln.

am 13. Juli 2017 um 7:48

Er soll auch nichts weiter machen als es seiner/der Firma ihrer Haftpflichtversicherung melden. Alles andere machen die.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 13. Juli 2017 um 09:48:06 Uhr:

Er soll auch nichts weiter machen als es seiner/der Firma ihrer Haftpflichtversicherung melden. Alles andere machen die.

Warum sollte er das tun? Ist er denn jetzt zum Schadenersatz verpflichtet oder nicht?

am 13. Juli 2017 um 11:07

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 13. Juli 2017 um 12:42:34 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 13. Juli 2017 um 09:48:06 Uhr:

Er soll auch nichts weiter machen als es seiner/der Firma ihrer Haftpflichtversicherung melden. Alles andere machen die.

Warum sollte er das tun? Ist er denn jetzt zum Schadenersatz verpflichtet oder nicht?

Wenn der Gegner berechtigt oder unberechtigt den Schaden bei ihm geltend macht, muss er reagieren. Und wenn er nicht auf eigen Kosten dies machen will und seinen eventuellen Versicherungsschutz nicht gefährden will, muss er dies der Haftpflichtversicherung melden und die kümmert sich um alles weitere.

Eine Mit-/Teilschuld kann es immer geben.

Recht wird von Gerichten gesprochen und wer letztendlich recht bekommt, bzw. wie die Schuldzuweisungen ausfallen, weiß hier niemand.

Wie geht es der Kabeltrommel?

Zitat:

@matbusch schrieb am 13. Juli 2017 um 14:04:25 Uhr:

Wie geht es der Kabeltrommel?

:D:D der ist gut

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