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Käfer Standheizung BN2 oder BN4 - welche passt
Moin Allerseits,
kann mir jemand sagen, ob eine Eberspächer Standheizung BN 4/1 "problemlos" in einen Käfer (bei mir 1302LS) eingebaut werden kann? Oder muss das eine BN2 sein?
Die BN4 scheint mir gößer?
Und, was braucht man da denn für ein Zubehör wenn man nur die Standheizung selbst hat? Schalter, am Armaturenbrett (bzw. wo war das original verbaut?), Relais, wo wird die Heißluft "eingespeist"?
Hatte mal nen 411er - da war so ein grüner Drehknopf am Armaturenbrett zum Einschalten der dann wie bei einer Eieruhr tickte...
Danke schon mal für Eure Erfahrungen
Gruß aus dem Katastrophengebiet Nürnberg :-(
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18 Antworten
Hoi!
Die BN4 war sicher auch im 181er verbaut und, glaube ich, auch im Bus. Kann gut sein, daß sie größer ist und damit leistungsstärker - der Bus hat doch einen deutlich größeren Innenraum und der 181 - naja - wohl ein bissl mehr "Verluste"...
Hab zur BN4 etliche Unterlagen - teil mir Deine e-mail-Adresse mit und ich schick sie Dir!
@naxel63 supi! kommt gleich per pn. Danke schonmal!
Ich habe die BN2 installiert (ab Werk M060) und eine identische BN2 als strategische Reserve. Ich wollte die Reserve zur Kellerheizung aufbauen. Dann habe ich umfangreichen Doku gesammelt. Bei BN2 gab es auch Modellwechsel, sieht fast gleich aus, ist aber nicht ganz kompatibel.
Kannst Du Dir gerne alles bei mir anschauen oder auch die Ersatzversion mit mir aufbauen
Dann sieht Du alle Teile, Luftführung etc und kannst Mass nehmen.
Brennstoffzuleitung
Luftzufuhr aus Innenraum
Abgas an Kotflügel raus
Warmluftzufuhr
Schutzbleche
Schalter im Innenraum
BN2 kann man so für 60 Euro kaufen
Pflicht zur Brennkammererneuerung beachten!
Zitat:
@supertobs139 schrieb am 10. Dezember 2020 um 13:16:33 Uhr:
Pflicht zur Brennkammererneuerung beachten!
Ist inzwischen eine "rein interne Eberspächer-Richtlinie" - eine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung besteht lt. EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG meines Wissens nicht mehr!
Siehe z. B. https://www.multi-board.com/.../index.php?...
Ob eine Pflicht zur Brennkammererneuerung besteht hängt von mehreren Faktoren ab.
Zunächst mal davon, nach welcher Rechtsgrundlage die Heizung genehmigt ist. Ältere Heizungen haben eine nationale ABG, da nützen die Änderungen im EG-Recht nichts.
Im nationalen Recht ergibt sich die Austauschpflicht aus der Pflicht zur Bauartgenehmigung (über die TA27 zur FzTVO), dementsprechend greift sie nur für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten der BG-Pflicht erstmals in den Verkehr gekommen sind. Da nennt meine Tabelle den 01.01.1962 als Stichtag, mein eigene Recherche ergab allerdings den 01.04.1961 (rückwirkend für KOM, später für das Saarland...)
Alter Verwalter....also die Erstinbetriebnahme hab ich auch schon im Auge. Aber das ich jetzt auch noch Jura studieren muss um da durchzublicken....ist nur in Deutschland möglich....
Hätte da ne NOS B1L oder auch ne BN4 im Auge. Sind zwar echt NOS - aber Erstinbetriebnahme einmal 2005 und die andere 1995 - sind original verpackt. Und die Erste Inbetriebnahme war halt beim Hersteller. Was soll den an ner Edelstahlbrennkammer dann noch kaputt gehen im Karton? O.K. - Korrosion, also Flugrost. Gibt es da keinen TÜV Prüfer der das sieht wie es ist? Oder sehe ich da ne Fehlerquelle nicht? Abgesehen mak von PVC-Ummantelter Kupferlitze die halt schon alt ist....
Wer macht überhaupt ne neue Brennkammer heutzutage bei so alten Geräten. Vielleicht der gute Eckstein - gut. Aber kann der einfach nen Papper drauf machen mit INbetriebnahme 2020?
Zitat:
@magicpotion schrieb am 10. Dezember 2020 um 20:46:43 Uhr:
Erstinbetriebnahme einmal 2005 und die andere 1995
was hat denn die 2005er für ein Genehmigungszeichen auf dem Typschild?
Die könnte doch schon nach EG genehmigt sein.
Zitat:
Gibt es da keinen TÜV Prüfer der das sieht wie es ist?
Der sieht die Vorschriften so, wie sie sind.
Gemacht hat er sie ja nicht, aber er verdient sein Geld damit, sich daran zu halten. Beziehungsweise im Zweifelsfall eben keins mehr, wenn er dabei erwischt wird wie er sie ignoriert.
Wobei das Thema inzwischen eigentlich nicht mehr so ganz alltäglich ist, möglicherweise haben das viele jüngere Kolleg*innen auch überhaupt nicht mehr auf dem Schirm...
Zitat:
@magicpotion schrieb am 10. Dezember 2020 um 20:46:43 Uhr:
Aber das ich jetzt auch noch Jura studieren muss um da durchzublicken....ist nur in Deutschland möglich....
Da hast Du wohl recht...
Diesen "Wärmetauscherirrsinn" habe ich erst durch Erzählungen aus D kennengelernt. Sonst kümmert das vermutlich niemanden. Dafür kümmert es den deutschen TÜV einen Dreck, wenn ein Fahrzeug mit jahr(zehnt)ealter Bremsflüssigkeit unterwegs ist...
Moin Allerseits,
@hk_do Bild anbei. Aha, sieht so aus, als hätte man mal einen "Insider" der Observer-Branche hier. Finde ich immer gut wenn sich "Prüfende Seite" selbst mit den alten Kisten beschäftigt und Freude dran findet.
Moin Allerseits,
@hk_do Bild anbei. Aha, sieht so aus, als hätte man mal einen "Insider" der Observer-Branche hier. Finde ich immer gut wenn sich die "Prüfende Seite" selbst mit den alten Kisten beschäftigt und Freude dran findet. Aber BMW? Na hoffentlich haste auch noch ein richtiges Auto Öh...und was ist den ne BG Pflicht?
Jo, und mit der Bremsflüssigkeit hat Naxel schon recht - aber.... ich seh das so...wenn der eine oder andere Kumpel mal kommt und fragt ob ich mal hier oder da beim wechsel von irgendwas helfen kann, z.B. Bremsklötze vorn - egal welches Modell jetzt. Und sehe dann vergammelte Bremsleitungen/Schläuche und ansonsten auch eher ne Rotzkiste......Dann kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Zustand anderer Teile schließen. Und dann frag ich ihn auch - wenns ein Kumpel ist - und steck meinen Prüfstift in den Behälter. Und andersrum natürlich auch - wenn der Wagen top aussieht - ist er meistens auch top gepflegt - bei Liebhabern wie uns sowieso...
Und ich denke, diesen gesunden Menschenverstand trauen die Macher der Vorschriften den Prüfern auch zu.
Öh, also zum Thema nochmal - mein Geschwafel ist ja jetzt nicht passend...aber ich muss es einfach loswerden....dieser innere Zwang...
Gibt es dann überhaupt noch die Möglichkeit eine gebrauchte Standheizung, von z.B. 1990, selbst wenn diese dann so richtig NOS ist....noch in Betrieb zu nehmen wenn die Brennkammer dann 30 Jahre alt ist? Wenn es keine neue Brennkammer zum Tausch mehr gibt da kann doch auch ein Fachbetrieb keine neue Kammer zusammenschweißen und dann einfach sich selbst ne Genehmigungausstelllen und sagen - so, jetzt klappts wieder mit dem TÜV Wenn dan die Bestimmungen so sind wie hk_do sagt...?
Mist @hk_do Bild JETZT anbei
National genehmigt.
Aber die erste Inbetriebnahme ist doch da noch nicht gekennzeichnet?!
Die Alternative zum Tausch der Brennkammer ist übrigens die Überprüfung durch den Hersteller bzw eines von ihm zertifizierten Servicebetrieb.