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käufer beschwert sich

BMW 3er E36
Themenstarteram 27. April 2012 um 13:34

hallo. vlt nicht das passende forum hier, aaaber ich vertrau euch halt ;)

 

hab vor kurzem n gebrauchtes auto (fiat palio für 800 euro) verkauft, auf einen ehemaligen frontschaden hingewiesen, dem käufer ist noch ölverlust aufgefallen. im vertrag stand dann also gekauft wie gesehen, ölverlust wird behoben, tüv und au neu gemacht.

ölverlust wurde von mir behoben, der käufer hat das auch nach einer probefahrt nochmal bestätigt, bevor ich das geld bekommen habe.

jetzt erfahre ich, dass der käufer beim tüvler angerufen hat und sich beschwert hat, dass eine achsmanschette kaputt sei udn das auto durchrostungen hätte und ölverlust und die bremsscheiben hinüber sind und das auto niiiiemals tüv bekommen haben dürfte, wie er wohl aus einer werkstatt erfahren hat, und er rufe mich heute abend noch an.

ich ibn allerdings sicher, dass das auto nirgends ne durchrostung hatte, der unterboden war so gut wie rostfrei, ne achsmanschette wäre mir oder spätestens dem tüv aufgefallen udn ist ja sehr schnell mal aufgeschnitten. bremsscheiben waren rostig, aber das hat der käufer beim verkaufsgespräch bemängelt, ich habe gesagt, ja das auto ist lange gestanden, kann man aber wahrscheinlich frei bremsen, meiner meinung nach.

 

eure meinung? bin ehrlich gesagt ganz shcön angepisst, da ich mit dem preis shcon 200 euro rutner bin und ich noch ne ventildeckeldichtung, nen dichtring und tüv spendiert habe...

einfach ignorieren? doch ans handy gehen, meine meinugn dazu sagen und ne "klage" riskieren?

wie sieht die sache aus, wenn die tatsächlich vor gericht gehen sollten? und meinem tüvler kam es aber eher so vor, als ob die das ganze m tüvprüfer anhängen wollten...

 

also meinung: ein 800 euro auto von leuten, die, wies mir vorkam, nie zum arbeiten gehen, weil sie zu jeder tageszeit beide gleichzeitig an einem telefon erreichbar waren... die wollen doch einfach nur geld?!

schade, dass ich in letzter zeit festellen muss, dass man nur mit a***löchern zu tun hat -.-

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von m-r-10

doch ans handy gehen

Das auf jeden Fall, schon um zu sehen, wie er sich so verhält. Nicht laut werden, aber auf weitere Zugeständnisse würde ich mich nicht einlassen. Wenn Du Spaß dran hast, kannste ja vorschlagen, dass er einen Termin mit Bühne macht und Dir die "schwerwiegende Durchrostung" zeigt. Ansonsten tät ich warten, dass was Schriftliches kommt.

Haste den TÜV in Deiner Stammwerke machen lassen, oder richtig im DEKRA/TÜV-Zentrum? Eigentlich ist's ja egal, da "gekauft wie gesehen" im Vertrag drin steht.

PS: Gibt's Bilder vom Objekt?

Immer locker bleiben und nicht weiter drauf eingehen. Der Wagen hatte halt am Tag wo der Tüv gemacht wurde ,nichts von dem und basta.

Sind doch Verschleißteile ,hat der Käufer halt Pech gehabt.

Hi,

Zitat:

im vertrag stand dann also gekauft wie gesehen, ölverlust wird behoben, tüv und au neu gemacht.

ich würde sagen, da hast Du auf dem Rechtsweg eigendlich nicht viel zu befürchten. Den TÜV-Bericht hast Du Dir ja nicht selber ausgestellt und von daher einen Zeugen, was den KFZ-Zustand angeht.

Wenn der Käufer nun auf Krawall gebürstet ist, kostet dich das eher Zeit und Nerven, wenn er wirklich klagen will.

Gruß Jens

am 27. April 2012 um 14:24

Ich würd dem nen Pfund Sch*****

Das ein 800 Euro Auto mit Tüv was will der eig?

Neuwagen?

Selber Schuld ,was kauft er auch einen FIAT. ;)

am 27. April 2012 um 14:32

kann mich dem rest nur anschliessen....du hast nen tüv zettl... also mach dir keine sorgen.....

Themenstarteram 27. April 2012 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von killemann

Selber Schuld ,was kauft er auch einen FIAT. ;)

hey! das ist es ja, der wagen war in nem verdammt guten zustand, auich rostmäßig, da können sich die meisten e36 mal n beisüiel nehmen :D

 

naja, bis jetzt hat er nicht angerufen. wenn er in 2 h anruft, wird er sich wundern, ich geh pack jetzt nämlich meinen kasten ein udn geh grillen :D

problem ist: ich hab den tüv nicht in meiner stammwerke, sondern an meinem arbeitsplatz machen lassen :D querlenker hatte auch leicht spiel, aber das hat er halt "nicht gesehen". ist auch der tollen werkstatt, bei ders der käufer wohl prüfen lassen hat nicht aufgefallen.

aber durchrostungen und ne kaputte mancshette hätte er bemängeln müssen, ist ja sein job immernoch.

 

jo, dann werd ich mal mit ihm reden, ihm sagen ich werd nix machen, er soll roh sein, fertig. habe mir schon fast gedacht, dass alle meiner meinung sind :D mir gings nur um n rechtsweg

Ich kenne das. Ich habe einmal (und nie wieder) einen alten PC verkauft. Der dreiste Preisdrücker kam dann kurz später damit, daß die BIOS-Batterie leer war. Damals waren die noch gelötet :D Pech, am Verkaufstag war noch alles in Ordnung.

Schrecklich diese Menschen, wollen nichts bezahlen aber erwarten Wunder.

Am liebsten hätte der Autokäufer wohl auch noch drei Jahre Garantie gehabt, was? :D

Mann

Schreib hier nicht noch die ganzen Mängel hin die der Wagen hatte. :D:D

Nachher liest der Käufer im Forum noch mit.

Reden ist Silber Schweigen ist Gold :cool:

am 27. April 2012 um 17:07

Hi,

da kannst du dich wirklich ganz entspannt zurücklegen. Ich würde mich auch auf keine große Diskussion einlassen, nachdem du ihm klar gemacht hast das er einen Kaufvertrag unterschrieben hat der "Kauf wie gesehen" beinhaltet, das er neuen TÜV bekommen hat (worauf du ja keinen Einfluss hast), er über Mängel informiert war und das alles was nach der Übergabe kaputt ist oder geht nicht mehr in deiner Verantwortung liegt. Ende aus fertig....

Einzigst für dir bekannte und dem Käufer verschwiegene Mängel oder Unfallschäden musst du auch als Privatperson und trotz des Kaufvertrages haften.... wenn der Käufer es nachweisen kann das der Mangel dir bekannt war.

Hatte ich vor einem Jahr bei meinem Verkauf des ´04er Mondeo Turnier TDCI auch durch, aber noch viiiiel extremer....

Gruß

am 27. April 2012 um 17:24

Es gibt kein "Kauf wie besehen" mehr...

Klar, kann ein Privatmann keine Garantie geben, aber wenn es verschwiegene (Sach-)Mängel sind (und dazu können Durchrostungen wohl zählen), kann man den Verkäufer wirklich rechtlich zu Leibe rücken.

Schaut Euch mal nen Beispielkaufvertrag vom ADAC an. Da steht das nun so drin.

 

Und m.E. MUSS das heute auhc so drin stehen, sonst kann man den Vertrag wohl komplett anfechten.

 

Zum Thema ansich: Ich finde es immer wieder verwunderlich, dass man beim Auto VERkauf viel Geld für "Schrott" haben will und noch "Was will der Käufer eigentlich ... nen Neuwagen?" rausposaunt, während man beim KAUF eines Wagens bei später festgestellten "Mängeln" eine Welle lostritt. :)

am 27. April 2012 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von Vampir

Zum Thema ansich: Ich finde es immer wieder verwunderlich, dass man beim Auto VERkauf viel Geld für "Schrott" haben will und noch "Was will der Käufer eigentlich ... nen Neuwagen?" rausposaunt, während man beim KAUF eines Wagens bei später festgestellten "Mängeln" eine Welle lostritt. :)

So ähnlich hatte ich das ja beim letzten Thread dieser Art auch formuliert...:D

Wobei ich nicht ausschließen würde, daß ich es ähnlich machen würde...;)- in der heutigen Welt ist sich (leider) jeder selbst der nächste... und muß es sein, um überleben zu können...:rolleyes:

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