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Käufer droht mit Anwalt
Hallo,habe meine Polo verkauft über eBay und nun droht der Käufer mit dem Anwalt, Kaufvertrag vorhanden leider nur mit der Klausel vorhanden "gekauft wie gesehen " und in der Anzeige bei eBay stand drin Privatverkauf daher ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung, nun hat er folgende Mängel entdeckt:
Elektrisches Fenster schließt nicht richtig, Heckklappe geht nicht vollständig auf und schließt nicht ab, er hat die angebliche defekten Sachen beim Verkauf ausprobiert bzw. Fenster geöffnet und das mit dem Heckklappenschloss haben wir ihm gesagt, der Fensterheber wurde erst vor nem Jahr erneuert und funktioniert auch immer, jedenfalls wird er jetzt ziemlich patzig und ich wollte wissen muss ich jetzt dafür haften?
Lg
Beste Antwort im Thema
hi
Warum auf ein Schreiben vom Anwalt reagieren . Das kostet einen nur Zeit usw. Wenn ein Anwalt schreibt schön ist aber Nie mehr als auch ein Privatmann macht halt schreiben nur mit vielen Schönen teuren § usw.
Fordern kann jeder viel egal ob Anwalt oder Privat. Mann muss Klagen und wenn dann ein Schreiben vom Gericht kommt dann muss man handeln .
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24 Antworten
Nö, "gekauft wie gesehen" schließt zwar nicht die Gewährleistung vollständig aus, aber zumindest für die Mängel, die ein normaler Käufer bei normaler Besichtigung und Kontrolle ohne weiteres feststellen kann.
Drängt sich mir nur eine Frage auf: Warum nimmt man so komische Formulierungen in den Vertrag? Gibt bei mobile.de, beim ADAC usw. doch Musterkaufverträge kostenlos. Und warum erwähnt man bekannte Mängel mündlich, statt diese auch im Vertrag aufzuführen?
hi
das ist wie hier in gefühlten 1000 Beträgen . Es ist schon eine Selbstverständlichkeit Kaufen dann drohen mit einem Anwalt und damit rechnen , dass da einen das sausen geht und er zahlt .
Wen das so wäre müssten ja alle schon ihren tollen Anwalt mit im Hause wohnen haben wie die immer alle schnell drohen .
Komisch wenn ich was hätte müsste ich erst mal einen Termin machen dann alles besprechen und dann wird Gehandelt . Aber die wollen alle nur ein preiswertes Fahrzeug noch Billiger.
Einfach auf Stur stellen erst, wenn was vom Gericht kommt handeln. Selbst vom Anwalt würde bei mir im Müll landen weil schreiben/fordern kann jeder viel.
Typische Masche. Erst kaufen und dann drohen um den Preis hinterher runter zu handeln bzw zu erpressen. Solche vermeintlichen Privatkäufer sind meistens Händler bzw kaufen in deren Auftrag.
Du hast zwar nicht die komplette Sachmangelhaftung ausgeschlossen aber sämtliche aufgezählte Mängel sind offensichtliche Mängel, die keiner Erwähnung benötigen und die fallen unter die Klausel "gekauft wie gesehen".
Lehn dich entspannt zurück und reagier nicht auf Forderungen sofern diese völlig unberechtigt sind. Erst wenn du Post von einem Anwalt erhälst würde ich reagieren.
Doof das du keinen ADAC Musterkaufvertrag genutzt hast, die sind eigentlich ziemlich wasserdicht.
Erfahrungsgemäß dauert solch eine Masche nur ein paar Tage. Reagiert man nicht drauf geben die meistens auf und man hört nie wieder etwas.
hi
Warum auf ein Schreiben vom Anwalt reagieren . Das kostet einen nur Zeit usw. Wenn ein Anwalt schreibt schön ist aber Nie mehr als auch ein Privatmann macht halt schreiben nur mit vielen Schönen teuren § usw.
Fordern kann jeder viel egal ob Anwalt oder Privat. Mann muss Klagen und wenn dann ein Schreiben vom Gericht kommt dann muss man handeln .
Moin,
Blöd nur, dass die Klausel gekauft wie gesehen keine Wirkung hat (weil offenkundige Mängel eh nicht abgedeckt werden und verdeckte Mängel eben gar nicht gesehen werden können) und man sich die auch in die Haare schmieren kann. Die Anzeige ist halt ne Anzeige, der Kaufvertrag räumt dem Käufer also prinzipiell Gewährleistung ein (weil Anzeige und Vertrag können ja zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen). Er muss dir zwar belegen, dass die Mängel schon beim Kauf da waren - aber das stellt jetzt bei ein paar Tagen nun wirklich kein Problem dar. Das du die bekannten Mängel nicht fixiert hast und das gesagte nur mieserabel nachweisen kannst ist besonders doof.
Tja ... Was rät man jetzt?! Eigentlich hast du hier die schlechteren Karten und solltest das Auto zurück nehmen und dann ORDENTLICH mit sinnvollem Vertrag verkaufen. Man kann natürlich pokern - wenn der Käufer nur droht passiert ja nix, spannend wird es erst sollte der Käufer wirklich klagen also Post vom Gericht kommen. Wie der Käufer drauf ist - weiß natürlich niemand. Das musst du entscheiden ...
Und das der Käufer droht bzw. Drohen kann, bist du eben selbst schuld ...
LG Kester
Nach wohl herrschender Rechtsprechung wird bei "gekauft wie besehen" die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die ein normaler Käufer bei normaler Besichtigung/Probefahrt feststellen kann.
Mal zum Nachlesen:
https://www.focus.de/.../...verkaeufer-wissen-sollten_id_10282825.html
Moin,
Und in wiefern widerspricht das jetzt meiner Aussage? Ich sagte OFFENSICHTLICH ... Dummerweise sind manche der hier genannten Mängel eben nicht offensichtlich. Und was dir zusätzlich bewusst sein muss - das ganze fußt sicherlich auf einem sehr niedrigen Gerichtsniveau - womit es für andere Richter nicht zwingend Orientierung darstellt.
LG Kester
Zitat:
@Anonymus18 schrieb am 10. April 2019 um 13:18:25 Uhr:
... nur mit der Klausel ... "gekauft wie gesehen " ..., nun hat er folgende Mängel entdeckt:
Elektrisches Fenster schließt nicht richtig, Heckklappe geht nicht vollständig auf und schließt nicht ab, ...
tja, sind das jetzt Mängel, die man bei einer Besichtigung/Probefahrt sehen MUSS?
Deine Formulierung
Zitat:
@Anonymus18 schrieb am 10. April 2019 um 13:18:25 Uhr:
angebliche defekten Sachen
klingt ja so, als wenn Du diese (bei regelmäßiger Nutzung des Autos) nicht gesehen hast
zum Vorgehen:
sag dem Typen einfach, er soll zu einem von Dir vorgeschlagenen Termin (wenn Du einen Zeugen zur Hand hast) vorbeikommen, damit Du die angeblichen, Dir bei Verkauf unbekannten Mängel prüfen/in Augenschein nehmen kannst ...
PS:
und WENN er Gewährleistungsansprüche haben sollte ... dann werden die dadurch realisiert, dass er das Auto bei Dir abstellt - und Du Dich dann bei ihm meldest, wenn die Sachen gerichtet sind ...
(Nachbesserung heißt, dass Du entscheidest, wie = welcher Schrauberkumpel sich daran versucht )
Zitat:
@porks schrieb am 10. April 2019 um 17:09:23 Uhr:
hi
das ist wie hier in gefühlten 1000 Beträgen . Es ist schon eine Selbstverständlichkeit Kaufen dann drohen mit einem Anwalt und damit rechnen , dass da einen das sausen geht und er zahlt .
Wen das so wäre müssten ja alle schon ihren tollen Anwalt mit im Hause wohnen haben wie die immer alle schnell drohen .
Komisch wenn ich was hätte müsste ich erst mal einen Termin machen dann alles besprechen und dann wird Gehandelt . Aber die wollen alle nur ein preiswertes Fahrzeug noch Billiger.
Einfach auf Stur stellen erst, wenn was vom Gericht kommt handeln. Selbst vom Anwalt würde bei mir im Müll landen weil schreiben/fordern kann jeder viel.
Warum muss man mit dem Anwalt zusammen wohnen um zu drohen sich an den Anwalt zu wenden wenn die Mängel nicht übernommen werden. Die Gewährleistung wurde nicht richtig ausgeschlossen.
@Rotherbach: Rechtsprechung z.B. vom OLG Oldenburg - dürfte wohl eines der höheren Gerichte sein.
Fehler laut TE: Elektrisches Fenster schließt nicht richtig, Heckklappen geht nicht vollständig auf und schließt nicht ab.
Ich kenne jetzt dein Auto nicht, vielleicht sind elektrische Fenster und die Heckklappe dort versteckt untergebracht. Aber bei allen Fahrzeugen die ich kenne, sind das Sachen, die ein pot. Käufer ohne Probleme auf Funktion prüfen kann. Kann, mehr verlangt die Rechtsprechung nämlich nicht. Ob er es überprüft oder nicht, ist dann belanglos.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. April 2019 um 20:26:29 Uhr:
@Rotherbach: Rechtsprechung z.B. vom OLG Oldenburg - dürfte wohl eines der höheren Gerichte sein.
Fehler laut TE: Elektrisches Fenster schließt nicht richtig, Heckklappen geht nicht vollständig auf und schließt nicht ab.
Ich kenne jetzt dein Auto nicht, vielleicht sind elektrische Fenster und die Heckklappe dort versteckt untergebracht. Aber bei allen Fahrzeugen die ich kenne, sind das Sachen, die ein pot. Käufer ohne Probleme auf Funktion prüfen kann. Kann, mehr verlangt die Rechtsprechung nämlich nicht. Ob er es überprüft oder nicht, ist dann belanglos.
Man kann auch das Auto auf die Bühne nehmen und prüfen ob das Radlager kaputt ist. Ist auch ersichtlich. Ich denke mal mit offensichtlichen Mängeln ist sowas wie eine abgerissene Stoßstange gemeint oder viereckige Räder. Ich wäre mir fa nicht so sicher bei Mängeln des TE. Ich würde abwarten ob ein Brief vom Anwalt kommt umd falls einer kommt, vorschlagen den Wagen zurück zu nehmen.
Eine Bühne ist aber ein Werkzeug und nicht von jedem Laien für die Nutzung vorgesehen. Fensterheber und Türschlösser kann jeder Laie testen, ob es funktioniert.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 12. April 2019 um 21:08:32 Uhr:
Eine Bühne ist aber ein Werkzeug und nicht von jedem Laien für die Nutzung vorgesehen. Fensterheber und Türschlösser kann jeder Laie testen, ob es funktioniert.
Jeder Laie kann auch testen ob das ACC funktioniert. Dafür muss er nur auf die Autobahn. Oder Start und Stop. Dafür muss es nur 5 Grad draußen sein, der Wagen 4km gefahren sein, der Motor warm sein usw.
Die Frage ist was der Richter darüber denkt und nicht du oder sonst irgendjemand.
Zitat:
@Nyasty schrieb am 12. April 2019 um 21:13:04 Uhr:
....
Die Frage ist was der Richter darüber denkt und nicht du oder sonst irgendjemand.
Ganz einfach ... "Last mich mit diesem Sche... in Ruhe "....
Ich gehe auch von der üblen Sorte Käufer aus, der nur nachträglich den Preis senken möchte/ Geld zurückfordert ...
Sollte es wirklich ein Sturkopf sein ... wird ihm ein Richter schon mitteilen auf was für einen Holzweg er ist, wenn ihm das nicht schon vorher geflüstert wird ...
Richter sind nun nicht vom anderen Mond, bei Schlagworten alte Polo, Privatverkauf über ebay,... wissen die was Sache ist... nähmlich nichts... da braucht man dem Te auch keine Angst machen mit, wäre hätte wenn ...
Also Te zurücklehnen und den Käufer tuttern lassen ...