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Käufer droht mit Rechtsschutz
Hallo,
habe einen Smart am 24.11 verkauft. Ich selber hatte ihn nicht lange ca. 2-3 Wochen. Wollte ihn verkaufen da ich ihn eigentlich meiner Mutter schenken wollte aber ihr nicht gefallen hat. Heute nach drei Wochen schreibt mir der Käufer dass das Auto in der Werkstatt steht und der Turbolader und der ölschlauch kapput ist plus die Querlenker und Thermostat angeblich. Er droht mir jetzt mit Rechtsschutz und sagt das er eine Bescheinigung der Werkstatt hat das die Schäden schon länger sind und ich das wissen müsste, dabei hatte ich das Auto selber nicht lange und habe es selber so gekauft. Ich wusste von keinen Schäden das Auto lief gut bei mir. Er sagt es handelt sich um arglistige Täuschung und darüber hat er eine schriftliche Bestätigung seiner Werkstatt. Und diese Mängel MÜSSEN bekannt gewesen sein sagt er. Der Smart hatte 163tsd drauf und er hat ihn von mir für 1000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:
Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)
Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.
Wie gesehen so gekauft, keine Rücknahme Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf. Der Verkäufer haftet für nichts. Diesen Vertrag hat er so unterschrieben. Was kann ich tun ? Kann er mir was antun ?
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53 Antworten
Erstmal kannst Du nichts tun außer du willst die Kiste zurück oder den Schaden bezahlen.
Wenn dir "Keine bekannten Mängel" bekannt waren, warum verkaufst Du das Fahrzeug als"Bastlerfahrzeug" ?
Das kann bedeuten, dass es sich um ein Auto handelt, dass ursprünglich nicht mehr fahrtüchtig oder bereits abgemeldet war und durch viel Arbeit und Aufwand wieder repariert wurde. Diese Autos haben, wenn überhaupt, nur noch einen Rest-TÜV und eignen sich eher als Ersatzteillager denn als richtiges Fahrzeug.
Trotzdem wird es für den Käufer schwer....bei der Laufleistung muss jedem bewusst sein, dass die Kiste die besten Zeiten hinderlich hat. Vom VK Preis her war das auch keine Abzocke.
Jeder hat natürlich das Recht eine Rechtsberatung und Gutachter einzuholen und diese wird natürlich für Ihren Mandant versuchen alles zutun. Am Ende entscheiden der Richter aber nicht irgend eine Werkstatt die der Meinung ist, dass der Schaden schon lange Bestand hat.
Denke das dir da keiner was kann da von Privat und du keine Garantie geben musst . Und du ja auch keine Ahnung hast von der Technik und das ja nicht wissen kannst. Drücke die Daumen.
MfG
Was soll ich den jetz machen bzw. Ihm schreiben ? Soll ich ihn einfach sein reschtschutz einschalten lassen ? Aber dann würden ja kosten auf mich auch zu kommen
Du kannst Googeln nach Verkäufer Gesetz da steht alles drinne was du wissen und machen kannst.
Zitat:
@istref96 schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:41:42 Uhr:
Was soll ich den jetz machen bzw. Ihm schreiben ? Soll ich ihn einfach sein reschtschutz einschalten lassen ? Aber dann würden ja kosten auf mich auch zu kommen
Also hier kann Dir keiner eine Rechtsberatung anbieten.
Er wird wahrscheinlich weiter mit seinem Anwalt drohen und eventuell kommt weiter nichts.
Sollte er wirklich eine Rechtsschutz haben, und einen Anwalt beauftragen, würde ich mir auch eine Rechtsberatung zulegen und mich Anwaltlich vertreten lassen.
Er schreibt: Hierbei handelt es sich um eine arglistige Täuschung und hat hierbei eine schriftliche Bestätigung seiner Werkstatt und diese Mängel müssen bekannt gewesen sein. Und sein Anwalt hat ihn bestätigt das bei privatverkauf zwar Risiko besteht aber dazu zählt keine vorsätzliche Täuschung. Zuletzt sagt er noch entweder ich biete ihn eine andere Lösung oder er lässt es über seine Rechtsschutzversicherung laufen.
Ich glaub ich biete ihn nichts an oder ?
Da er der Kläger wäre, ist er ja in der Beweispflicht! Hast Du irgendwelche Unterlagen mit gegeben beim Verkauf?
Fahrzeugbrief, Schein, hu Bericht und Vertrag mehr nicht
Hallo,
ich hatte auch einmal einen vergleichbaren Fall, ist aber schon lange her.
Als Privatperson kannst du die Gewährleistung wirksam ausschließen. Das gilt nicht für Mängel, die dir bei der Übergabe bekannt waren. Das wäre dann arglistige Täuschung. Dir waren jedoch keine Mängel bekannt, somit kommt arglistige Täuschung nicht in Betracht, auch wenn die Mängel schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein sollten.
Zu "Was kann ich tun?:
Ich würde gar nichts tun. Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung sind erfolgt. Der Kaufvertrag ist für dich abgeschlossen.
Zu "Kann er mir was antun":
Der Käufer möchte etwas von dir, also muss er tätig werden. Du schreibst, er droht dir mit "Rechtsschutz". Das muss dich nicht stören. Eventuell hat er selbst keinen. Er muss eine konkrete Forderung stellen. Wenn du sie nicht erfüllen möchtest, kann es sein, dass du einen Brief von seinem Anwalt mit seinen Forderungen bekommst.
Hast du (auch?) eine Rechtsschutzversicherung oder bist du Mitglied z.B. bei ADAC, leitest du den Brief einfach weiter. Hast du nichts von beidem, wie es bei mir damals der Fall war, und möchtest - wie ich - auch keine Kosten haben, antwortest du selbst dem Anwalt und schreibst ihm, was du im Kaufvertrag (Ausschluss der Gewährleistung, Bastlerfahrzeug, etc) vereinbart hast und das das Fahrzeug deiner Kenntnis nach mangelfrei war, verbunden mit dem Hinweis, dass du kein KFZ-Mechaniker (Fachmann) seist und dir deshalb auch die genannten Mängel nicht bekannt gewesen sein müssten, etc. ...
Ich habe damals nichts mehr vom Käufer oder seinem Anwalt gehört.
Hab leider kein Rechtsschutz werde mir aber eins machen für die Zukunft. Ich werde einfach nichts machen und abwarten. Danke dir
Zitat:
Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:
Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)
Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.
Hi, warum hast du es als Bastlerfahrzeug verkauft? Also war da doch ein Mangel? Ob der Käufer damit was erreichen wird?!?
Ich würde auch nichts machen. Was soll passieren? Das Auto ist alt und hat viele Kilometer runter. Der Preis war entsprechend. Die Werkstatt kann viel prüfen und alles mögliche aufschrieben. Du hast einen Kaufvertrag, bist Privatperson.... genau dafür macht man das mit dem Kaufvertrag.
Er will doch nur nachverhandeln.
Nichts machen und abwarten, der Käufer blufft nur...machen kann er nix ausser er kann dir mit viel Aufwand und Kosten einen Betrug nachweisen. Verkauf von privat an privat...da ist nunmal immer ein Risiko, denn Garantie gibt es nicht.
Für mich sieht es auch so aus, als wenn der Käufer lediglich den Kaufpreis zu seinen Gunsten drücken will. Daher auch mein Tipp: abwarten und Tee trinken