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Käufer entdeckt Unfallschaden nach Kauf, defintiv nicht von mir. Wie gehe ich dagegen vor-verzweifl

Themenstarteram 2. September 2019 um 21:22

Guten Abend liebe Gemeinde, ich habe leider ein riesiges Problem und könnte heulen.

Ich habe im Mai diesen Jahres ein Seat Leon Cupra 280 aus dem Jahr 2014 erworben, bezahlt habe ich 19250€. 1. Hand, sympathischer Verkäufer.

Nunja, nach dem Kauf offenbarten sich einige Mängel. Die Abgasanlage war zur Downpipe mangelhaft verschweißt und auch das Lenkgetriebe hatte eine Macke und klapperte leicht, leider beim Kauf nicht bemerkt, da mehr emotionen als alles andere Entschieden haben. Naja pech gehabt.

Die Mängel habe ich selbst bemerkt und natürlich teuer beheben lassen, knapp 1000€ habe ich bei Seat gelassen und mich tierisch geärgert.

Vor zwei Wochen hat meine Freundin sich dann einen Hund zugelegt, leider passt eben dieser schlecht in einen Dreitürer, also setzte ich einfach mal den Cupra für 18000€ ins Netz und es meldete sich sofort ein 20-jähriger Interessent.

Dieser sah sich am Abend das Fahrzeug ausführlich an und brachte auch ein Freund mit, eine ausgiebige Probefahrt unternahm er auch.

Er verlangte, dass wir zwei Tage später nochmal in eine Seat Niederlassung fahren und das Auto technisch gecheckt wird, okay, haben wir gemacht und es wurden keine Mängel festgestellt.

Nochmal zwei Tage, letzte Woche Donnerstag, später kaufte er dann das Fahrzeug und war super Happy. Fuhr übers Wochenende knapp über 1000km und meldete sich heute am Montag telefonisch bei mir.

Er gab an, dass er bei einem Gutachter war und wohl der Kotflügel hinten rechts einen Unfallschaden gehabt haben muss, da auf der anderen Seite der Lack einen Wert von 175u mm und auf der rechten Seite von 1.25 irgendwas hat. Der Gutachter ist sich also mega sicher, dass die rechte Seite gespachtelt wurde und wohl irgendwas mal dran war.

Nun habe ich in dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Käufer natürlich geschrieben, dass das Fahrzeug in meiner Zeit -keinen Unfallschaden- hatte und in der übrigen Zeit, also beim 1. Hand besitzer, -meines Wissens nach- ebenfalls kein Unfallschaden erlitten hat.

In meinem Kaufvertrag zwischen mir und dem der mir das Fahrzeug verkaufte (also der 1. Besitzer) ist ebenfalls natürlich festgeschrieben, dass das Fahrzeug -keinen Unfallschaden hatte-. Nunja, dass scheint also erstunken und erlogen zu sein, jetzt stehe ich natürlich total blöd da.

Ich hatte das Fahrzeug ja selber nur knapp 3-4 Monate, habe viel Geld reingesteckt und wollte es behalten. Der Käufer will jetzt sein Geld wieder, dass kann ich nicht stemmen, da ich mir selbst am Samstag mit den 18000€ ein neues Auto gekauft habe.

Ein befreundeter Gutachter sagte mir, dass A:

es schlecht nachzuweisen sei, wie alt der Lack ist, somit kann nicht nachfolzogen werden wer das nun ausgebesser hat, hätte der drittbesitzer genausogut in den 5. Tagen gewesen sein.

und B:

dass so ein Gerichtsverfahren gut und gerne 2 Jahre dauert,

und C:

dass ich mit meiner Angabe fein raus bin, da ich das Auto ja ebenfalls Unfallfrei gekauft habe. Im Kaufvertrag zwischen mir und dem neuen Verkäufer habe ich die Sachmängelhaftung, Gewährleistung etc. ausgeschlossen. Ich habe ebenso geschrieben dass er das Fahrzeug komplett gecheckt hat und auch in einer Seat Niederlassung war.

Für mich jetzt natürlich eine absolut scheiß Situation.

Seat (VW) sagt anhand der VIN ist kein Schaden eingetragen, die HUK24 kann mir keine Auskunft geben und nunja, jetzt steh ich absolut beschissen da.

Morgen werde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht aufusuchen, habt ihr Erfahrungen oder Tipps für mich ? Ich kann und will ihm die Summe nicht zurückzahlen, außerdem habe ich ihn weder Arglistig Getäuscht oder sonstiges. Des Weiteren kann, bzw. hat mich der Verkäufer, der mir den Wagen vor 3-4 Monaten verkauft hat von vorn bis hinten belogen, die Mängel wurden verschwiegen, Kratzer konnte ich nicht entdecken da dass Fahrzeug dreckig war an den Stellen, heute weiß ich, alles scheinbar gut durchgeplant von ihm.

Habt ihr Tipps, erfolgsaussuchten für mich, dass der Käufer sich das Geld von dem Verkäufer wiederholt, der mir das Auto verkauft hat ? :(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Februar 2020 um 6:22

Den alten Threads ist man meiner Meinung nach immer eine Antwort schuldig. Um es kurz zu halten, der Käufer hat sich selbstverständlich nicht mehr gemeldet, auch nicht sein „Anwalt“.

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Lehn dich erst einmal zurück. Der Käufer muss dir beweisen, dass entweder du den Schaden selbst hattest oder von ihm wusstest. Kann er das? Wohl kaum, wenn deine Angaben stimmen. Ist übrigens eine beliebte Methode, später den Kaufpreis zu reduzieren oder einen (bereuten) Kauf rück abzuwickeln.

Dein Anwalt wird diese Ansprüche als unbegründet zurück weisen und zugleich deinem Verkäufer einen schönen Brief schreiben.

Hoffentlich hast du eine RS-Versicherung, denn bei dem Streitwert ist ein Anwalt nicht gerade billig.

Themenstarteram 2. September 2019 um 22:38

Erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich bin ich ein Glück RS-Versichert, zwar mit 150€ SB, aber egal :-)

Ich hoffe, dass du recht behältst. Wie schon erwähnt, ich habe so viel Geld und Zeit da reingesteckt, hätte ich alles nicht gemacht, wenn ich davon gewusst hätte :(

Ich bin mir echt unsicher, da ich ein BMW beim Händler am Samstag gekauft habe und heute morgen die Kaufsumme überwiesen habe. Ich weiß nicht ob ich lieber vom Kauf zurücktreten soll, damit ich das Geld Parat habe, oder ob ich mich, wie du schon sagtest, zurücklehnen soll und einfach das neue Auto übernehmen soll. Ansonsten würde ich das Autohaus um Rückabwicklung bitten (falls möglich).

 

EDIT:

Der Mangel an sich, also die Lackierung und Spachtelung der Seite liegt auf jeden Fall vor. Habe Bilder vom Gutachter geschickt bekommen. Aber wie gesagt, in meiner Zeit ist absolut nix gewesen und ich habe ihn Unfallfrei gekauft. Hat der Verkäufer mich schön ange* damals vor 4 Monaten.

Die angegebenen Lachschichtdicken sind nun auch nicht sonderlich stark abweichend. Das könnten Produktionsschwankungen oder auch Ausbesserungen im Werk gewesen sein. Wenn der Vertragstext so ist wie geschildert, dann wird das für dich gut laufen. EIne RS-Vesicherung wäre da wirklich hilfreich, damit keine Vorschüsse aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Die Erstberatung ist aber auch ohne RS-Versicherung nicht teuer.

Themenstarteram 2. September 2019 um 22:46

Hier zwei Bilder. Der befreundete Gutachter gab an, dass definitiv gespachtelt wurde bei den Werten, als ich die Bildet vom Käufer geschickt bekommen habe. Aber wie gesagt, davon weiß ich nichts...

 

Edit: 175 µm zu 1,25mm ist doch schon erheblich :eek:

Der Käufer sagte ebenfalls, dass man den Wert wohl abfallend um das hintere Radhaus herum hat bis zum hinteren Seitenfenster. Ist ja das 10 fache an dicke :eek:

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Das besagt garnichts. Messgerät verschieden genullt oder minimal anders angehalten und schon hat man abweichende Werte. Grad bei befreundet .... würde ich nicht auf solche Behauptungen vertrauen.

Themenstarteram 2. September 2019 um 22:54

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. September 2019 um 00:51:53 Uhr:

Das besagt garnichts. Messgerät verschieden genullt oder minimal anders angehalten und schon hat man abweichende Werte. Grad bei befreundet .... würde ich nicht auf solche Behauptungen vertrauen.

Das denk ich mir auch, allerdings macht der jetzt das Gutachten aufgrund dieser Messung fertig und gibt es einem befreundeten Anwalt weiter, damit dieser mich dann anschreibt...:(

Naja ... viel mehr als Parteivortrag wäre das im Prozess nun auch nicht. Sowas nervt zwar irgendwie. Ist aber kein Grund nervös zu werden. ;)

Moin,

Sofern die Formulierungen von dir wirklich waren "ich hatte keinen Unfall" und "laut Vorbesitzer auch keinen Unfall" und du den Kaufvertrag noch hast - und du nicht anderweitig Unfallfreiheit zugesagt haben solltest - wäre ich erstmal entspannt. Er muss dir u.a. wegen deiner Formulierungen nachweisen, dass du davon wusstest.

Eine Nachlackierung oder Ausbesserung kann aus vielen Gründen stattgefunden haben - von denen einige keine Unfallschäden gewesen sein müssen. Lass mal deinen Anwalt auf den Vertrag schauen - wahrscheinlich wird er dir sagen - lehn dich zurück, bis irgendwas substanzielles vom Käufer kommt.

Ich stell mir v.a. auch eine Frage - wieso macht man das nach einer Woche und wenn ich misstrauisch bin nicht bereits vor dem Kauf?

LG Kester

Themenstarteram 3. September 2019 um 6:09

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. September 2019 um 07:07:04 Uhr:

Moin,

Sofern die Formulierungen von dir wirklich waren "ich hatte keinen Unfall" und "laut Vorbesitzer auch keinen Unfall" und du den Kaufvertrag noch hast - und du nicht anderweitig Unfallfreiheit zugesagt haben solltest - wäre ich erstmal entspannt. Er muss dir u.a. wegen deiner Formulierungen nachweisen, dass du davon wusstest.

Eine Nachlackierung oder Ausbesserung kann aus vielen Gründen stattgefunden haben - von denen einige keine Unfallschäden gewesen sein müssen. Lass mal deinen Anwalt auf den Vertrag schauen - wahrscheinlich wird er dir sagen - lehn dich zurück, bis irgendwas substanzielles vom Käufer kommt.

Ich stell mir v.a. auch eine Frage - wieso macht man das nach einer Woche und wenn ich misstrauisch bin nicht bereits vor dem Kauf?

LG Kester

Bevor er ihn kaufte, wollte er in eine Werkstatt oder zu seinem befreundeten Gutachter. Da er „befreundeter Gutachter sagte, und auch sagte, der Wolle ein Abstrich vom Motor machen, sagte ich darauf habe ich keine Lust, der will eh nur das Auto runterspielen damit du weniger zahlen musst. Dann verlangte er, wenigstens in eine Seat Niederlassung zu fahren, haben wir gemacht :-)

Nunja, ich habe eben diesen ADAC-Kaufvertrag. Sowohl vom Kauf als auch vom Verkauf. Hier steht halt drin als ich ihn vor 4 Monaten kaufte „Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit, in dem es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden und keine sonstigen Beschädigungen erlitt. Und „Der Verkäufer erklärt, das dass KFZ in der übrigen Zeit, -soweit ihm bekannt-, keinen Unfallschaden und keine sonstigen Beschädigungen aufwies.

Und genau das gleiche habe ich bei dem Verkauf angekreuzt, also das ich keinen Undall hatte, und in der übrigen Zeit, soweit es mir bekannt ist, dass Fahrzeug ebenfalls keinen Unfall hatte. Bis auf das Kreuz „keine sonstige Beschädigungen, da ich einige Male die Felge angeditscht habe.

Dann schloss ich noch Handschriftlich die Sachmängelhaftung und Gewährleistungsprüche aus, und schrieb eben rein wie oft er es besichtigte, in welcher Werkstatt wir waren zur Überprüfung, und und und.

 

Moin,

Mir gegenüber musst du das nicht ausführlicher beschreiben. Wie gesagt - ich wäre erstmal entspannt. Ich kann erstmal keinen wirklichen Formfehler deinerseits erkennen.

LG Kester

Themenstarteram 3. September 2019 um 6:38

Ich danke dir und den anderen trotzdem schon vielmals für die Antworten :-) !

der ADAC Kaufvertrag sollte da sicher sein. Du kannst Dich entspannt zurücklehnen. Ich würde genau gar nichts machen, auch nicht auf irgendwelche Anwaltsbriefe antworten. Der Käufer müsste Dich auf Rückzahlung verklagen, was er aber nie tun wird, denn das wäre vollkommen aussichtslos.

Moin!

Auch ich rate Dir, zu entspannen...

Jetzt bereits zum Anwalt zu laufen, bringt nichts...!

Warte erst mal in allerseelen Ruhe irgendein Schreiben vom Käufer bzw. dessen Anwalt ab!

Damit gehst Du dann ggfs. zum Anwalt...

Ich glaube aber eher, dass Du vom Anwalt zumindestens kein Schreiben bekommen wirst...; wenn, dann eher nur vom Verkäufer ("Gutachter", bestimmt nur jemand, der ein Messgerät hat und sich jetzt Gutachter nennt)..., in dem er irgendwas fordern wird...; falls überhaupt.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. September 2019 um 07:07:04 Uhr:

Eine Nachlackierung oder Ausbesserung kann aus vielen Gründen stattgefunden haben - von denen einige keine Unfallschäden gewesen sein müssen.

Mit 1,2mm Schichtdicke?? Das ist nicht nur mit Sicherheit ein Unfall sondern auch Pfusch!

Ich würde jetzt den Erstbesitzer dahingehend ansprechen und eine Entschädigung fordern, denn der kann sich ja nicht auf einen Vorbesitzer rausreden.

Der Käufer des TE ist jetzt der Gearschte, wofür der TE allerdings nichts kann.

Gruß Metalhead

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