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Käufer fordert Erstuntersuchung vom letzten TÜV

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 9:32

Hallo zusammen,

ich habe neulich mein Auto verkauft und nun fordert der Käufer den Erstbericht vom letzten TÜV. Das Fahrzeug musste zur Nachuntersuchung, weil Lager o.ä. defekt waren. Das wurde dann repariert und es wurde dann der TÜV erteilt. Leider habe ich den mangelhaften TÜV Bericht nicht mehr. Bin ich verpflichtet diesen neu ausstellen und ihm zukommen zu lassen? Ich habe den Wagen als scheckheftgepflegt verkauft.

LG

Gaius

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53 Antworten

nö. Das wäre ein reines Entgegenkommen von Dir. Für die Zulassung relevant ist der Bericht auf dem die HU bestätigt wird.

Wenn dem Käufer dies wichtig gewesen wäre, hätte er dies im Kaufvertrag vereinbaren müssen.

Der Verkäufer wird das mutmaßlich wollen, weil er irgendwelchen Schmu befürchtet.

Wenn Du sehr nett bist und ein reines Gewissen hast, kannst Du ihm ja schriftlich die Auskunftsansprüche gegenüber dem TÜV abtreten, dann kann er selber nachfragen.

Zitat:

@ixtra schrieb am 7. Dezember 2021 um 12:32:31 Uhr:

Wenn dem Käufer dies wichtig gewesen wäre, hätte er dies im Kaufvertrag vereinbaren müssen.

Wenn Du sehr nett bist........

Das bist du natürlich nicht, sonst kommt der Typ in 2 Wochen mit dem nächsten "Anliegen" um's Eck.

Auf der Nachuntersuchung steht nur das was bei der wiedervorführung geprüft wurde.

Die Nachprüfung sollte immer zusammen mit der Erstprüfung abgelegt werden, um die vollständige Prüfung der HU nachzuweisen.

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 13:28

Ok vielen Dank für eure Antworten. Ich werde jetzt nicht mehr auf den Käufer reagieren, da ja alles erledigt ist und ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe.

Zitat:

@ixtra schrieb am 7. Dezember 2021 um 12:32:31 Uhr:

 

Der Verkäufer wird das mutmaßlich wollen, weil er irgendwelchen Schmu befürchtet.

Was nachzuvollziehen ist, denn auf dem ersten Bericht stehen alle Mängel, auf der Nachkontrolle nur die, die beim ersten Mal zum nichtbestehen geführt haben.

Ich verstehe Käufer nicht, die da nicht gleich bei der Fahrzeugübergabe drauf achten.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 7. Dezember 2021 um 14:15:46 Uhr:

Das bist du natürlich nicht, sonst kommt der Typ in 2 Wochen mit dem nächsten "Anliegen" um's Eck.

Das würde ich persönlich immer stark vom Eindruck des Käufers abhängig machen.

Ist der vernünftig aufgetreten und fragt mich höflich, würde ich ihm da freiwillig entgegenkommen, um seine Befürchtungen zu zerstreuen.

Ich behandle Vertragspartner wenn möglich eben so, wie ich selber behandelt werden möchte. Und auf eine freundliche Frage, ob man noch Unterlagen zum gekauften Auto bekommen könnte, würde ich schon erwarten, dass etwaig vorhandene Unterlagen bereitwillig (ggf. gegen Aufwandsentschädigung) übersendet werden.

Im Zweifel ist ein zufriedener Käufer besser als ein argwöhnischer, der dann krampfhaft versucht, wieder vom Vertrag loszukommen.

Wichtig ist, dass man Grenzen setzt. Kleiner Finger bleibt kleiner Finger und nicht ganzer Arm.

Zitat:

@ixtra schrieb am 7. Dezember 2021 um 14:33:09 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 7. Dezember 2021 um 14:15:46 Uhr:

Das bist du natürlich nicht, sonst kommt der Typ in 2 Wochen mit dem nächsten "Anliegen" um's Eck.

Das würde ich persönlich immer stark vom Eindruck des Käufers abhängig machen.

Ist der vernünftig aufgetreten und fragt mich höflich, würde ich ihm da freiwillig entgegenkommen, um seine Befürchtungen zu zerstreuen.

Ich behandle Vertragspartner wenn möglich eben so, wie ich selber behandelt werden möchte. Und auf eine freundliche Frage, ob man noch Unterlagen zum gekauften Auto bekommen könnte, würde ich schon erwarten, dass etwaig vorhandene Unterlagen bereitwillig (ggf. gegen Aufwandsentschädigung) übersendet werden.

Im Zweifel ist ein zufriedener Käufer besser als ein argwöhnischer, der dann krampfhaft versucht, wieder vom Vertrag loszukommen.

Wichtig ist, dass man Grenzen setzt. Kleiner Finger bleibt kleiner Finger und nicht ganzer Arm.

Der TE schreibt im Eröffnungspost und in der Überschrift, dass der Typ den Bericht "fordert". Ab diesem Zeitpunkt hätte sich das Entgegenkommen von meiner Seite aus erledigt.

@Gaiuslulius

oder hat der Käufer höflich nach dem Bericht gefragt?

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 13:45

Im Endeffekt ist es ja offenbar die Schuld des Käufers, nicht darauf geachtet zu haben. Mir ist der Schwund des Erstberichts auch erst im Nachhinein aufgefallen, von daher...

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 13:52

Naja, er argumentierte mit "steht doch im Kaufvertrag", was aber nicht explizit vorher festhalten wurde. Von daher liegt es ja in meinem Ermessen den Erstbericht nachträglich nochmal ausstellen zu lassen oder nicht.

Es wird wohl kaum im Vertrag stehen, dass der Erstbericht Teil des Kaufes ist.

Also Telefonnummer und Email blockieren und adios.

Der Typ wohnt ja eh 4,5 Stunden von dir entfernt.....:D

Du kannst ihm anbieten, das gegen Übernahme aller Kosten zzgl. einer Aufwandspauschale für deine Zeit zu übernehmen.

Zahlbar natürlich im Voraus.

Sollte der Wunsch dann immer noch bestehen wär es ja kein Problem das zu erledigen. Und wenn nicht ist das Thema damit durch und der Eindruck, man möchte etwas verbergen wäre vom Tisch.

Zitat:

@GaiusIulius schrieb am 7. Dezember 2021 um 14:52:49 Uhr:

Naja, er argumentierte mit "steht doch im Kaufvertrag", was aber nicht explizit vorher festhalten wurde.

Was steht denn konkret im Kaufvertrag?

Ich würde mich an deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen, denn du hast anscheinend nur den Beleg der Nachuntersuchung, nicht den der Hauptuntersuchung mitgegeben.

 

Bin dieses Jahr auch nicht auf Anhieb durchgekommen und auf meinen Dokumenten wird da strikt unterschieden

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