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Käufer hält Ratenzahlung nicht ein - und gibt beschädigtes Auto - und fordert Anzahlung € 180 zurück
Ich hoffe, Ihr hattet alle ein schönes Weihnachten 2024, und hier kommt meine "Weihnachtsstory":
Im November 2024 hatte ich einen VW Polo auf Ratenzahlung verkauft, der Käufer leistete bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von € 150,
ich übergab Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigung.
Am 14.November 2024 wollte er das Auto anmelden, das ging aber nicht, weil er Steuerrückstände von € 30 hatte, die ich verauslagt hatte, woraufhin er das Auto anmelden konnte.
Am 14.November 2024 zahlte er dann weitere € 60 wovon ich die vorab verauslagten € 30 für das Zollamt wieder abgezogen habe, und händigte mir den Fahrzeugbrief aus.
Er wollte dann weitere Ratenzahlungen leisten, aber da kam nie was.
Anfang Dezember 2024 bin ich dann zu ihm nach Hause gefahren, und wollte den Kaufvertag wieder wandeln, da ich gemerkt hatte, dass er nicht zahlen kann (oder will?) , auch war er plötzlich telefonisch nicht erreichbar.
Ich war also bei ihm zu Hause und legte die € 180 Bargeld auf den Tisch des Hauses, doch er wollte das Auto behalten und versprach wieder Ratenzahlungen, doch wieder kam nie was.
Also schrieb ich ihm einen Einschreibebrief mit Rücktritt vom Kaufvertrag zum 29.Dezember 2024 und Ankündigung bei Rücknahme des Auto seine € 180 abzüglich € 20 Unkosten für Briefporto und Spritkosten zurückzuzahlen, somit also € 160
Am 23.Dezember 2024 hatte er mich dann angerufen, dass Auto sei kaputt, die Kupplung und die Gänge könne man nicht mehr einlegen.
Ich fuhr mit einem Bekannten hin, und schaute mir das Auto an:
Es war eingedreckt, und auf Nachfrage gab er Käufer zu, damit über Feldwege gefahren zu sein, und die hängende Stoßstange sei seit der Feldwegfahrt.
Wir machten dann ein Seil dran, und schleppten das Auto ab, dabei stellte ich dann noch fest, dass das Lenkrad schief stand.
Ich rief den ADAC "Gelben Engel " an, der sich das Auto anschaute und sagte, der Kupplungsgeberzylinder sei kaputt, und er schleppte das Auto zu einem Bekannten, der eine Werkstatt hat.
Ich kontaktierte mehrere Werkstätten, die alle nicht ausschließen konnten, dass der VW Polo während der Feldwegfahrt in ein Schlagloch gefahren sein kann, was die Spur verzogen hat (schiefes Lenkrad) und auch den Bruch des Stiftes am Kupplungsgeberzylinder verursacht haben kann, wenn man während der Schlaglochfahrt auch gleichzeitig kuppelt.
Das Fahrzeug kann überdies auch "aufgesessen" sein?
Eine Reparatur nur alleine des Kupplungsgeberzylinders würde bei VW € 390 kosten, wobei
das Ersatzteil € 141 bei VW kostet (gibt es jedoch woanders sicherlich günstiger) und ca. 90 Minuten Arbeitszeit, was noch einmal mit ca. € 250 zu buche schlagen würde.
Der Käufer weigert sich, die Reparatur durchführen zu lassen, bzw. den Kupplungsgeberzylinder zu tauschen und argumentiert, er müße Spritkosten für die Anholung bezahlen und überdies ja auch einen KFZ Schlosser bezahlen, der das einbaut, und der würde zwischen 70 bis90 EURO verlangen.
Er möchte das Auto nicht mehr, und will "seine" € 180 zurück und das Auto abmelden.
Dazu verlangt er die Aushändigung der Kennzeichen und auch den Fahrzeugbrief , da er den Fahrzeugbrief angeblich auch zur Abmeldung braucht.
Was meint ihr?
Wer ist im Recht?
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73 Antworten
Eine Anmerkung die ich mir bei der Geschichte leider nicht verkneifen kann:
Niemals ein Auto auf Ratenzahlung veräußern!
Meine Handlungsempfehlung:
Anwalt einschalten.
Entweder der Käufer begleicht den offenen Betrag zum vollen Kaufpreis oder er muss den Wagen instandsetzen lassen (damit er sich im selbigen Zustand wie bei Verkauf befindet) und kann ihn dann entsprechend zurück geben.
Da ich davon ausgehe, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt, würde ich persönlich die erste Variante forcieren.
Viel Erfolg und gute Nerven dabei!
Leider immer wieder erschreckend was für (Un-) Menschen es doch gibt…
Edit:
Rücktritt bereits schriftlich erklärt - leider überlesen. Eine Ankündigung des Rücktrittes könnte man noch rückgängig machen können.
Den Rücktritt hast du bereits erklärt. Die anfallenden Reparaturen muss der Käufer ersetzen, wird es aber nicht können. Vielleicht kann er es in deinem Steinbruch abarbeiten. Anders wirst du die Kohle vermutlich niemals sehen. Also günstig in Ordnung bringen und einen Käufer suchen der vollständig bezahlen kann.
Ja danke für die bisherigen 2 hilfreichen Antworten!
Ich möchte das Auto gerne abmelden, der Käufer verweigert aber die Herausgabe des Fahrzeugscheines, und fordert stattdessen die Anzahlung € 180 zurück und auch den Fahrzeugbrief, den er laut seiner eigenen Aussage (ebenfalls) zur Abmeldung braucht??
Er möchte ausserdem, dass ich ihm die KFZ Schilder aushändige, damit er das Auto abmelden kann.
Ich persönlich habe da so ein "ungutes Bauchgefühl", dass er sicherlich das Auto abmeldet, dann aber nach erfolgter Abmeldung auch weiterhin die € 180 fordert und den fahrzeugschein als "Pfand" behalten möchte.
(Nur so ein "Bauchgefühl" was ich habe)
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2024 um 13:57:11 Uhr:
Also günstig in Ordnung bringen und einen Käufer suchen der vollständig bezahlen kann.
Oder aber das Auto so verkaufen, wie es ist, also als Bastlerauto für einen Bastler oder Export.
Die Werkstatt sagte, dass neben dem kaputten Geberzylinder auch die ganze Kupplung kaputt sein kann, auch kann im Extemfall die Achse schief sein, je nachdem wie der VW-Polo auf dem Feldweg "ausgesessen" ist.
Geht doch gemeinsam zur (online)Abmeldung. Geben würde ich ihm nichts. Der Schaden liegt grob bei 500,- wenn man es günstig machen lässt. Je länger er die Abmeldung verzögert, desto weniger bekommt er von der Steuer und der Versicherung zurück. Das wird er schon begreifen.
Wenn du den Polo unrepariert anbietest, wird es auf Wegschenken hinauslaufen.
Zitat:
@Tobias1001 schrieb am 27. Dezember 2024 um 13:48:38 Uhr:
Eine Anmerkung die ich mir bei der Geschichte leider nicht verkneifen kann:
Niemals ein Auto auf Ratenzahlung veräußern!
Oh ja.... wie hast Du doch Recht damit!
Beim Käufer handelt es sich um eine jüngere Familie
(Der Käufer hatte am 19.November seinen 40.Geburtstag)
mit Kindern, absolut nett die beiden und total vertrauenswürdig
...... und dann dieser "Scheibenkleister"
Dein ungutes BauchGefühl hätte ich auch.
Geben würde ich ihm nichts.
Die ZB1 wird er als Pfand behalten.
Hättest mal lieber gleich mitgenommen, als Du den Wagen abgeholt hast.
Ist das ein bekannter von Dir, oder wie kommt man darauf, dem den Wagen abstottern zu lassen und dann auch noch die Steuerrückstände vorab zu begleichen, damit er den auf sich angemeldet bekommt?
In wieviel Monden sollte der denn abbezahlt sein?
In welcher Preiskategorie bewegt sich der Wagen denn?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Dezember 2024 um 14:10:13 Uhr:
Geht doch gemeinsam zur (online)Abmeldung. Geben würde ich ihm nichts. Der Schaden liegt grob bei 500,- wenn man es günstig machen lässt. Je länger er die Abmeldung verzögert, desto weniger bekommt er von der Steuer und der Versicherung zurück. Das wird er schon begreifen.
Er hat noch den Zweitschlüssel und nagelneue Bremsbacken für die Bremse hinten,
diese Sachen möchte ich auch gerne zurückhaben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Dezember 2024 um 14:17:23 Uhr:
In wieviel Monden sollte der denn abbezahlt sein?
In welcher Preiskategorie bewegt sich der Wagen denn?
€ 950
Bei DER Preisklasse: entweder sofort Barzahlung, oder - auf Nimmerwiedersehen.
Da hätten bei mir schon die Alarmglocken geschrillt, wenn er noch nicht mal 30 Euro Steuerrückstände begleichen kann.
Anwalt - oder kennst Du jemanden, der, nun ja, sehr resolut auftreten kann (und auch entsprechend aussieht)? Damit Du wenigstens das Auto wiederbekommst...
Nicht, daß das auf einmal bei einem Bekannten ist, der das reparieren will, und der dann nicht auffindbar ist...
Auf den ganzen Kosten bleibst Du vermutlich sitzen; der Typ hat vielleicht schon mal "zwei Finger gehoben" (Offenbarungseid - also nichts zu holen/pfänden).
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 27. Dezember 2024 um 14:55:42 Uhr:
Damit Du wenigstens das Auto wiederbekommst...
Das Auto habe ich schon wieder (abgeholt), und es steht bei einem Bekannten in seiner Werkstatt in Lengede.
Es geht jetzt nur noch um die Abmeldung des Autos, dabei verweigert der Käufer den Fahrzeugschein auszuhändigen.
Die Werkstatt hat sich eher bedeckt mit den Reparaturkosten geäußert, so dass ich wohl beacbsichtige, das Auto als Bastlerauto oder in Export zu verkaufen!
Bei dem Preis sind die Nerven, die Du Dir jetzt machst mehr Wert.
Geld siehst eh keins mehr.
Der hat für die Instandsetzung eh keine Kohle
Versuch möglichst Kosten neutral die ZB1 und den zweiten Schlüssel zu bekommen, und dann ab in den Export mit dem Teil.
Hast keinen Kumpel bei den Harley Fahrer, vielleicht kann der Dich ja zum abholen des Schlüssels und der ZB 1 begleiten.
Wenn der Wagen bei Deiner Werkstatt nicht im Wege steht, wird der sich schon irgendwann melden, den abmelden zu wollen.
Die Steuer wird vermutlich eh bald offen sein, und wenn er die Versicherung nicht gerade ein Jahr im voraus bezahlt hat, was ich nicht glaube, bekommt er eh bald post und will selbst, dass das Fahrzeug abgemeldet wird.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Dezember 2024 um 15:19:00 Uhr:
Bei dem Preis sind die Nerven, die Du Dir jetzt machst mehr Wert.
Geld siehst eh keins mehr.
Der hat für die Instandsetzung eh keine Kohle
Versuch möglichst Kosten neutral die ZB1 und den zweiten Schlüssel zu bekommen, und dann ab in den Export mit dem Teil.
Hast keinen Kumpel bei den Harley Fahrer, vielleicht kann der Dich ja zum abholen des Schlüssels und der ZB 1 begleiten.
Wenn der Wagen bei Deiner Werkstatt nicht im Wege steht, wird der sich schon irgendwann melden, den abmelden zu wollen.
Die Steuer wird vermutlich eh bald offen sein, und wenn er die Versicherung nicht gerade ein Jahr im voraus bezahlt hat, was ich nicht glaube, bekommt er eh bald post und will selbst, dass das Fahrzeug abgemeldet wird.
Ja danke, ich denke, so werde ich das machen!
Werde Euch allen ein "Update" schicken, was weiter passiert....