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Käufer (Händler) macht Druck wegen der Verschwiegenheit als Mietauto

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 11:15

Hallo

ich habe letztes Jahr im September eine A-Klasse verkauft, welches ca. 120.000 runter hat und EZ 11/2011 hat.

Das Auto habe ich selber Anfang 2017 selber privat aus 3. Hand gekauft. Von Autos habe ich nicht sonderlich Ahnung, sodass ich mich nie darum gekümmert habe und mich einfach auf das Auto gefreut habe.

Jedoch habe ich gerade eine Nachricht vom Händler auf meiner Mailbox erhalten, ich solle mich zeitnah melden, da dieser sonst gezwungen ist rechtliche Schritte einzuleiten. Es sei ein Unding, dass ich die Mietwageneigenschaft arglistig verschwiegen hätte, um einen höheren Preis für den Wagen zu verlangen (den ich laut Mobile.de sowieso schon 2k unter Wert verkauft habe).

Nachdem ich den Händler angerufen habe und ihm den Sachverhalt geschildert habe, hat er mir die Bestätigung der Firma zukommen lassen und ich musste feststellen, dass der Wagen 11/11 -> 02/13 auf diese zugelassen war. (Wovon ich bis dato nichts gewusst hatte)

Was kann ich jetzt tun? Im Internet lese ich alles mögliche, von Sachmangel bis hin zu "solange nicht mehr als 2 Jahre gefahren (bzw. länger als 2 Jahre her) muss dies nicht angegeben werden".

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11 Antworten

Was verlangt den der Händler jetzt von dir?

 

Was steht in deinem Kaufvertrag wo du das Auto gekauft hast über Mietwagen bzw. Gewerbliche Nutzung? Hast du damals die erste Seite der ZB 2 (Fahrzeugbrief) nicht mitbekommen so das du die vorherigen Halter nicht einsehen konntest?

Wenn du es definitiv nicht nachweisbar gewusst hast und die Vorgeschichte als Mietwagen auch nicht aus deinen "Papieren" hervorgeht, ist der Vorwurf der arglistigen Täuschung mMn vom Tisch.

 

Und selbst wenn?

Welcher " finanzielle Schaden" ist denn tatsächlich entstanden bei einem Fahrzeug das nun in die fünfte Hand geht.

Liest sich eher wieder wie die typische Masche im Nachhinein noch abzuzocken.

 

Auch dass der Verkauf schon über ein Jahr her ist, deutet eher auf versuchte Abzocke hin.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 11:53

@smartdriver35, ich habe lediglich den einen Fahrzeugbrief erhalten, wo der Halter vor mir drauf war.

Also Quasi Nr. 3 und 4 (ich)

@gummikuh72, Ich habe mir noch mal eine Rechnungskopie gemacht, bevor ich die abgegeben habe. Und auch auf der Rechnung des Mercedes Autohauses (von dem der Vorbesitzer es hat) steht nichts von Mietwagen drinnen.

Einfach ignorieren, du als 4. Halter musst davon nichts gewusst haben und hast auch nicht die Möglichkeiten den Haltern nachzuforschen.

Dazu kommt das bei einem Auto aus 4. Hand der Ersthalter wohl kaum noch Wertentscheidend ist.

Ein weiterer Umstand könnte sein das die Zulassung als Mietwagen auch eine Verkaufspraxis ist, ein Kollege ist auch ein halbes Jahr Mietwagen gefahren bevor er das Auto auf sich angemeldet hat. Die Neuwagen wurden schlicht auf eine Mietwagenfirma angemeldet aber gefahren ist ausschliesslich der Kunde, der einzige Kontakt der Mietwagenfirma mit dem Auto war das es auf deren Namen zugelassen wurde und das erledigte eine Zulassungagentur. Ergo hat der Eintrag einer Mietwagenfirma erst mal nichts zu sagen.

Auch kann es einfach das Auto eines Verkäufers oder eines leitenden Angestellten des Autohauses gewesen sein, das wird offiziell als Mietwagen angemeldet aber nur von dieser Person gefahren.

Ergo den Käufer ignorieren bis was vom Gericht kommt, was eher Unwahrscheinlich ist. Denn dann müsste er einen Schaden nachweisen können.

Zitat:

@Badmenz schrieb am 20. Oktober 2019 um 13:53:13 Uhr:

@smartdriver35, ich habe lediglich den einen Fahrzeugbrief erhalten, wo der Halter vor mir drauf war.

Also Quasi Nr. 3 und 4 (ich)

@gummikuh72, Ich habe mir noch mal eine Rechnungskopie gemacht, bevor ich die abgegeben habe. Und auch auf der Rechnung des Mercedes Autohauses (von dem der Vorbesitzer es hat) steht nichts von Mietwagen drinnen.

1. Du hast keine wissentlichen Falschangaben gemacht. Dir war nachweislich nicht bekannt, das es ein Mietwagen war. Noch dazu bist Du Laie. Somit ist die atglistige Täuschung komplett vom Tisch. dazu müßtest Du WISSENTLICH und in BETRÜGERISCXHER Absicht falschen Angaben gemacht haben. das kann er zwar behaubten, es aber nicht beweisen. Und da bei betrugsvorwurf der alte Spruch gilt: im zweifel für den angeklagten. ist das somit nicht relevant.

2. Wieso hat das Auto nach über einem jahr noch immer nicht vom Hof? Selbst wenn er noch Gewährleistungsansprüche gehabt hätte, nach 12 Monaten hat er Die eh nicht mehr. Nennt man verjährung.

Was will der Händler also außer Dich im nachhinein abzocken?

Was ich nicht verstehe: wenn du es nicht wusstest, woher weiß es der Händler dann? Was ist das für eine „Bestätigung“? Um eine solche anzufordern musste er ja auch wissen, wo er nachzufragen hat.

Moin,

Stimmt nicht Stephan - und das weißt du auch. Eine Täuschung hängt nicht mit der Gewährleistung zusammen, es gelten ganz andere Fristen. Vielleicht wird der Händler auch grade angegangen, weil sein Käufer das herausgefunden hat.

Die entscheidende Infi stimmt aber - nur wenn der Sachverhalt dem TE als Verkäufer überhaupt bekannt war oder bekannt hätte sein können (z.B. wegen eines Mietwagenaufklebers usw.) hätte er etwas angeben müssen oder sich erkundigen müssen. Kann er belegen keine Pflichtverletzung begangen zu haben und der Händler kann das Gegenteil nicht beweisen - sollte der TE als Verkäufer im weitesten Sinne Safe sein.

LG Kester

... anders bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

Moin,

Gehen wir erstmal davon aus, dass die Story des TE stimmt und wir uns nicht mit den Untiefen böser Fallen auseinander setzen müssen.

LG Kester

Zitat:

Moin,

 

Stimmt nicht Stephan - und das weißt du auch. Eine Täuschung hängt nicht mit der Gewährleistung zusammen, es gelten ganz andere Fristen. Vielleicht wird der Händler auch grade angegangen, weil sein Käufer das herausgefunden hat.

 

Die entscheidende Infi stimmt aber - nur wenn der Sachverhalt dem TE als Verkäufer überhaupt bekannt war oder bekannt hätte sein können (z.B. wegen eines Mietwagenaufklebers usw.) hätte er etwas angeben müssen oder sich erkundigen müssen. Kann er belegen keine Pflichtverletzung begangen zu haben und der Händler kann das Gegenteil nicht beweisen - sollte der TE als Verkäufer im weitesten Sinne Safe sein.

 

LG Kester

Genau deswegen habe ich ja daraus 2 Punkte gemacht.

 

1. die arglistige Täuschung und 2. die gewährleistung. beides habe ich ja getrennt behandelt

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 19:10

Hallo,

ich war heute bei einem befreundeten Anwalt, er meinte auch, solang nichts amtliches kommt einfach ignorieren.

Danke für euren Beistand, ich hatte echt Panik :)

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