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Käufer hat Auto nicht umgemeldet - jetzt will die Behörde 164,25 € Gebühren haben
Was soll ich tun?
Das Auto habe ich ordentlich mit Kaufvertrag verkauft, und diesen an die Behörde geschickt.
Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über 164,25 € erhalten
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154 Antworten
Toll, was willst du eigentlich wissen? Präzisiere deine Frage doch bitte mal:
1. was steht in der Zahlungsaufforderung denn drin, worauf begründet sich die Aufforderung..? Glaskugel...???
2. verkauft mit Vertrag und was ist dann passiert..?
3. wollte der Käfer z.B. ummelden, und ist ggfls. mit dem zugelassenen auf dich Auto weggefahren...?
Usw., usw.
Gruß
Schorsch
Warum schickt man den Kaufvertrag an "die Behörde" ?
Hallo,
was lernen wir daraus?
Das was immer gesagt wird,
vor dem Privatverkauf das Auto grundsätzlich
vorher selbst ABMELDEN !
Gruss
summercap
Zitat:
@ME1200 schrieb am 6. Dezember 2024 um 13:43:18 Uhr:
Warum schickt man den Kaufvertrag an " die Behörde " ?
Unsere Zulassungsstelle fordert bei der Veräußerungsanzeige den Kaufvertrag an.
Wann wurde das Fahrzeug verkauft? Anscheinend war das Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt nicht mehr Versichert. Und der Käufer ist ohne es zu versichern oder umzumelden damit weitergefahren.
Wenn der Käufer mit dem Fahrzeug wegfährt, muss es versichert sein. Die Versicherung geht mit dem Kaufzeitpunkt quasi auf den Käufer über.
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:00:04 Uhr:
Du hättest Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informieren müssen. Dann wärst du raus aus der Sache gewesen. Anscheinend ist der Käufer ohne das Fahrzeug umzumelden damit weitergefahren.
Genau das habe ich ja getan und die KFZ-Zulassungsstelle informiert und auch den Kaufvertrag übersandt.
Trotzdem kam nun dieses Schreiben
- siehe hochgeladene 2 Bilder im ersten Beitrag # 1
Zitat:
@8LKA5145 schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:05:18 Uhr:
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:00:04 Uhr:
Du hättest Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informieren müssen. Dann wärst du raus aus der Sache gewesen. Anscheinend ist der Käufer ohne das Fahrzeug umzumelden damit weitergefahren.
Genau das habe ich ja getan und die KFZ-Zulassungsstelle informiert und auch den Kaufvertrag übersandt.
Trotzdem kam nun dieses Schreiben
- siehe hochgeladene 2 Bilder im ersten Beitrag # 1
Ich hab meinem Beitrag korrigiert - sie oben.
Ich fasse noch einmal kurz zusammen:
Zum Zeitpunkt des Kaufes durch den Käufer, bzw. Verkauf durch mich war das Auto auch noch versichert.
Der Käufer ist damit auch nach Hause gefahren, hatte aber Schwierigkeiten mit Terminsvergabe zum Ummelden.
Ich hatte dann umgehend und sofort meine Versicherung und die KFZ-Zulassungsstelle informiert, und auch den kaufvertrag an beide Stellen übersandt.
Zitat:
@summercap schrieb am 6. Dezember 2024 um 13:54:33 Uhr:
Hallo,
was lernen wir daraus?
Das was immer gesagt wird,
vor dem Privatverkauf das Auto grundsätzlich
vorher selbst ABMELDEN !
Gruss
summercap
Das was ich seid eh und je rauf und runter predige.
Es ist einfach so, wenn man sich im Nachgang jeglichen Ärger ersparen will dann gibt man das Auto nur nur gegen guter Kaution angemeldet oder gleich abgemeldet ab.
Nützt dem TE jetzt nix.
Ich vermute das es hier ein typisches Kommunikationsproblem zwischen den Abteilungen gab oder einfach Schlamperei.
Ich würde noch mal bei der Behörde nachfassen und gegen den Bescheid Einspruch einlegen bis die Begründung der Zahlungsaufforderung geklärt oder sich das Problem aufgelöst hat.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:12:53 Uhr:
**********************************************************************************
Ich vermute das es hier ein typisches Kommunikationsproblem zwischen den Abteilungen gab oder einfach Schlamperei.
Ich würde noch mal bei der Behörde nachfassen und gegen den Bescheid Einspruch einlegen bis die Begründung der Zahlungsaufforderung geklärt oder sich das Problem aufgelöst hat.
Also Einspruch gegen den Bescheid einlegen!
Ja sicher, gegen was denn sonst?
Ich würde aber aktiv auf die Behörde zugehen und nicht abwarten.
Auch muss du den Einspruch bzw. Widerspruch begründen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:18:50 Uhr:
Ja sicher, gegen was denn sonst?
Ich würde aber aktiv auf die Behörde zugehen und nicht abwarten.
Auch muss du den Einspruch bzw. Widerspruch begründen.
Danke @KapitaenLueck
Werde ich tun, denn das Schreiben der Behörde ist nagelneu - erst heute erhalten
In dem Schreiben steht doch, dass seit dem 17.07.2024 kein Versicherungsschutz mehr bestand und eine Außerbetriebsetzung angeordnet wurde. Eine Entstempelung durch Volltugsbeamte konnte nicht erfolgen.
Das Fahrzeug wurde am 14.11.2024 in einem anderen Landkreis umgemeldet.
Was soll da ein Einspruch jetzt bringen, wenn die Karre vier Monate ohne Versicherungsschutz rumgefahren ist?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:34:07 Uhr:
In dem Schreiben steht doch, dass seit dem 17.07.2024 kein Versicherungsschutz mehr bestand und eine Außerbetriebsetzung angeordnet wurde. Eine Entstempelung durch Volltugsbeamte konnte nicht erfolgen.
Am , und auch nach dem 17.jULI 2024 hatte ich das Auto schon gar nicht mehr in meinem Besitz
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:34:07 Uhr:
Das Fahrzeug wurde am 14.11.2024 in einem anderen Landkreis umgemeldet.
auch im November 2024 war das Auto nicht mehr in meinem Besitz