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Käufer hat Fahrzeug nicht abgemeldet
hallo,
ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.
Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.
Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.
Jetzt habe ich aber einen Bußgeldbescheid bekommen.
Der Käufer fährt immer noch mit meinen Schildern und Auto rum.
Den Angaben auf den Kaufvertrag vertrau ich auch nicht wirklich.
Unter der Telefonnummer habe ich einen Unbekannten erreicht.
Die Polizei meinte ich soll zur KFZ-Zulassung und dass Auto zwangsabmelden lassen.
Hat aber die alte KFZ-Versicherung nicht schon die Behörde benachrichtigt?
Das Bußgeld muss ich ja nicht zahlen, weil auf dem Foto ja ein anderer drauf ist.
Meine frage ist kommen auf mich noch kosten zu?
Oder muss ich bei der KFZ-Stelle nur 15€ oder so für die Zwangsabmeldung bezahlen und das Thema ist erledigt?
Wenn er einen Unfall baut und von dem Fahrer werden die Personalien aufgenommen bin ich ja auch raus aus der Sache?
Ich würde auch gerne zum Käufer fahren der wohnt angeblich 50km von mir entfernt und die Schilder abnehmen.
Aber ich glaube die Fahrt wäre umsonst weil ich mein Auto nicht finden werde...
Ich weiß habe Fehler gemacht.
Hätte die Schilder behalten sollen und Ausweis abgleichen sollen.
Die Schilder hatten die schon abgenommen und mir gegeben.
Nachher meinten die wenn die abmelden kommen keine Kosten auf mich zu und ich spare mir den Weg habe sie deßhalb mitgegeben :-(
Naja, fürs nächste mal bin ich schlauer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
dass ist immer ein Problem, wenn das KFZ angemeldet verkauft wird.
Sei froh, dass es nicht zu eine Staftat verwendet wurde.
Nein, es ist sicher nicht immer ein Problem. Eigentlich ist es gar kein Problem ein Auto angemeldet zu Verkaufen wenn man zumindest die Identität des Käufers prüft und einen schriftlichen Vertrag mit Zeitpunkt der Übergabe verwendet.
Was der Satz mit der Straftat soll kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.... Auch dabei gilt der Zeitpunkt des Verkaufs bzw der Übergabe.
Grüße
Steini
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93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nexia driver
hallo,
ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.
Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.
Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.
Und warum nicht gleich an die Zulassungsstelle?
Vertrag kopieren und an Zulassungsstelle schicken. Oder vorbeibringen. Die geben dem Käufer eine kurze Frist zur Ummeldung, informieren das Finanzamt wegen der Steuer und machen, falls keine Ummeldung erfolgt eine Zwangsabmeldung.
okay, ob da kosten auf mich zukommen muss ich dann dort bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Das kann mir wohl keiner sagen.
Habe da zig mal angerufen und dort ist keiner ans Telefon gegangen.
Werd dann morgen mal mit Kopie vom Kaufvertrag hin.
Zitat:
Original geschrieben von nexia driver
ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.
Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.
Warum hast du nicht schon nach dieser Info durch die KFZ-Versicherung weitere Schritte unternommen, sondern erst 2 Monate (!) verstreichen lassen?
ich hab ja ab und zu beim Amt angerufen.
nur ist da nie einer ans telefon gegangen.
Und weil die Versicherung ja aufgelöst wurde, dachte ich thema ist erledigt.
Moin,
dass ist immer ein Problem, wenn das KFZ angemeldet verkauft wird.
Sei froh, dass es nicht zu eine Staftat verwendet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
dass ist immer ein Problem, wenn das KFZ angemeldet verkauft wird.
Sei froh, dass es nicht zu eine Staftat verwendet wurde.
Nein, es ist sicher nicht immer ein Problem. Eigentlich ist es gar kein Problem ein Auto angemeldet zu Verkaufen wenn man zumindest die Identität des Käufers prüft und einen schriftlichen Vertrag mit Zeitpunkt der Übergabe verwendet.
Was der Satz mit der Straftat soll kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.... Auch dabei gilt der Zeitpunkt des Verkaufs bzw der Übergabe.
Grüße
Steini
@ Steini
Mir egal was Du denkst, ich habe bisher und werde auch in Zukunft kein angemeldetes KFZ verkaufen.
Und mit Straftat meinte ich Banküberfall oder Verkehrunfall mit Fahrerflucht usw. I.d.R. kenne ich die Leute nicht, denen ich ein Auto verkaufe und wenn sie auch noch so seriös aussehen, kann man leider nichts ausschließen.
Du kannst ja gerne machen was du willst, aber hier die Leute nervös machen mit halbwissen.... das ist nicht nur deine Sache.
Grüße
Steini
Der Polizist meinte auch "Man verkauft nur abgemeldete Autos"
aber hab auch schon von leuten gehört die so ihr fahrzeug verkauft haben und dann hat der neue besitzer es wirklich umgehend umgemeldet....
Wenn ich so ein Fall heutzutage hätte (und ich hatte mal so ein Fall), dann würde ich bestimmt nicht erstmal ein Thread in einem Forum eröffnen.
Damals ging ich nach 1 Woche sofort zur Behörde und zur Polizei und habe eine Anzeige erstattet.
Hört sich nicht sehr glaubwürdig an deine Geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von nexia driver
Der Polizist meinte auch "Man verkauft nur abgemeldete Autos"
aber hab auch schon von leuten gehört die so ihr fahrzeug verkauft haben und dann hat der neue besitzer es wirklich umgehend umgemeldet....
Die Polizei und die Foren kennen eben nur die Problemfälle. Weder hier noch bei der Polizei meldet einer dass er sein Auto ohne Probleme verkauft hat
Grüße
Steini
Ich habe 2009 meinen alten Micra an einen dieser Händler verkauft, die einem die Kärtchen ans Auto stecken.
Auto blieb angemeldet und wurde auch tatsächlich vom Käufer abgemeldet. Ich hatte aber auch einen ADAC-Kaufvertrag abgeschlossen, auf dem die vom Ausweis stammenden Personalien des Käufers vermerkt waren.
Die Versicherung wusste auf Grund des neuen Autos eh Bescheid ... .
Wenns Ärger gegeben hätte, wäre ich halt zur Behörde gegangen und hätte den KV vorgelegt.
So ich war beim KFZ Amt und hab den Kaufvertrag eingereicht.
Die werden jetzt was in die wege leiten und den Käufer anschreiben.
Hab auch noch mal der alten KFZ-Versicherung mitgeteilt, dass der Wagen vom Käufer noch nicht abgemeldet wurde.
Ich glaub die wussten das nicht und dachten der ist bereits stillgelegt
Soll ich auch zur Polizei?
Nimmt die Polizei eine Anzeige auf wegen Betrug oder Verleudmung?
Letztes mal haben die mich ja abgewimmelt und gesagt ich soll zum Amt da war ich ja jetzt schon.
Kenn mich mit den rechtlichen dingen nicht aus...
Zitat:
Original geschrieben von nexia driver
Nimmt die Polizei eine Anzeige auf wegen Betrug oder Verleudmung?
Wer wurde betrogen oder verleumdet?
Die Zulassungsstelle ist informiert, die unternimmt das weitere.