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Käufer macht Probleme nach Autokauf

Themenstarteram 27. September 2016 um 9:11

Hilfe , mein Name ist Marlene ich habe vor ca 7 Wochen meinen Renault Megane Tce 130 mit LPG Anlage Bj 2010 Verkauft vor dem Verkauf wurden Bremsen komplett gemacht Reifen erneuert und neue Zündkerzen hat er auch bekommen . Auf Wunsch des Käufers wurde der Tüv auch erneuert . Nun zu meinem Problem ca. 2 Wochen nach dem Verkauf habe ich einen Anruf vom Käufer bekommen das er ein Problem mit dem Wagen hat und auch schon in einer Werkstatt war und das Die Reparatur 896 € kosten würde und die gerne von mir Bezahlt hätte (Auto ruckelt ,Ventilspiel) ich habe im klar gesagt das ich das nicht bezahle da die Sachmängelhaftung Ausgeschlossen wurde (ADAC Vertrag) nun war er beim Anwalt und in 2 Werkstätten die bestätigen das der Mangel nicht von Heute auf Morgen Auftritt . Bei uns lagen keine Probleme vor !!! Nun war ich auch beim Anwalt der hat uns zu einem Vergleich geraten also habe ich angeboten 400 € der Reparaturkosten zu übernehmen damit die Sache schnell vom Tisch ist natürlich hat er abgelehnt entweder Rückabwicklung des Kaufvertrags oder komplette Übernahme der Reparaturkosten . Da er eine Rechtsschutzversicherung hat und ich nicht habe ich jetzt Angst das wenn ich nicht einlenke und die Kosten bezahle ich nachher auf den Gerichtskosten usw. sitzen bleibe !!! Ich habe echt keine Ahnung was ich machen soll da ich auch nicht gerade viel Geld habe komme ich wirklich in eine schwierige Lage !!!

Ich hoffe Ihr habt ein paar Tip ´s für mich und bedanke mich im voraus !

LG Marlene

Beste Antwort im Thema

Was ist das denn für ein Anwalt, der bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung (ADAC-Vertrag) einen Vergleich vorschlägt. Das kommt ja einer Schuldanerkennung gleich.

Mit dem Angebot hat der Käufer jetzt wohl leider Futter für seine unberechtigte Forderung bekommen.

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Was ist das denn für ein Anwalt, der bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung (ADAC-Vertrag) einen Vergleich vorschlägt. Das kommt ja einer Schuldanerkennung gleich.

Mit dem Angebot hat der Käufer jetzt wohl leider Futter für seine unberechtigte Forderung bekommen.

Themenstarteram 27. September 2016 um 9:26

Ja das habe ich mir auch gedacht und was soll ich deiner Meinung nach machen vor Gericht oder bezahlen weil er ja wohl ein Gutachten hat !

LG Marlene

Wir wissen nun alle nicht, was mit "Auto ruckelt, Ventilspiel" gemeint ist, aber wenn das Auto durch den TÜV gekommen und dort nichts aufgefallen ist, dann darf man ja zumindest die Papiere von den Werkstätten einsehen dürfen, welche diesen Mangel als "arglistig verschwiegen" festgestellt haben - das ist aber eigentlich Aufgabe des Anwalts. Alternativ würde ich eine zweite anwaltliche Meinung einholen.

Sofern zum Zeitpunkt des Vertrages keinerlei Auffälligkeiten in dieser Richtung verzeichnet sind, bin ich gespannt, was der Käufer nun wirklich im Schilde führt.

Der hat weder ein Gutachten, noch was anderes in der Hand. Jeder Fehler tritt irgendwann von heute auf morgen auf. Und solange man Dir nicht nachweisen kann, dass du vom Fehler wusstest, ist es Gebrauchtwagenkäufer Risiko!

Sehr gute Frage.

Ich habe keine Ahnung ob ein guter Anwalt (nicht deiner) die Karre noch aus dem Dreck ziehen kann. Ohne das Angebot hätte der Käufer auch 10 Gutachten bringen können.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 27. September 2016 um 11:18:45 Uhr:

Was ist das denn für ein Anwalt, der bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung (ADAC-Vertrag) einen Vergleich vorschlägt. Das kommt ja einer Schuldanerkennung gleich.

Vielleicht liegen den beiden Anwälten mehr Informationen vor als in diesem Forum hier bekannt sind?

Vielleicht wäre ein Vergleich in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände am Ende gar Schadensbegrenzung?

Wenn der gegnerische RA ein Vergleichsangebot ablehnt, scheint er sich seiner Sache recht sicher zu sein, nicht wahr?

Wäre vielleicht eine Möglichkeit über die man nachdenken könnte.

@Matsches dann müsste der Anwalt ja den geschlossenen Vertrag mit dem Ausschluss als unzureichend ansehen und das Gutachten (wenn überhaupt eins gemacht wurde) vernichtend ausfallen.

ich würde kaltlächelnd die Rücknahme anbieten. Für gefahrene km müsste der Käufer natürlich bezahlen. In der Regel hat sich das dann schnell erledigt, weil die Käufer das Auto gar nicht zurückgeben wollen.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 27. September 2016 um 11:34:18 Uhr:

@Matsches dann müsste der Anwalt ja den geschlossenen Vertrag mit dem Ausschluss als unzureichend ansehen und das Gutachten (wenn überhaupt eins gemacht wurde) vernichtend ausfallen.

Kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Ich unterstelle, dass auch Du das nicht kannst.

Somit finde ich die Unterstellung, der Anwalt der TE hätte mit seinem Vergleichsangebot falsch gehandelt etwas hühn, forsch, mutig...

Bist du im ADAC? Wenn ja Ruf da an und frag da mal nach ob ihr Vertrag nun rechtssicher ist... Mit dem Angebot von dir... Naja Kind ist im Brunnen.

 

Dir ist bewusst das der TCE als nicht Gasfest gilt? Wenn du dem jetzt den kleinen Finger reichst kann da noch viel mehr kommen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. September 2016 um 11:36:04 Uhr:

ich würde kaltlächelnd die Rücknahme anbieten. Für gefahrene km müsste der Käufer natürlich bezahlen. In der Regel hat sich das dann schnell erledigt, weil die Käufer das Auto gar nicht zurückgeben wollen.

Nun ja, der Käufer hat einen Vergleich abgelehnt, verlangt laut dert TE stattdessen die Reparaturkosten oder die Rückabwicklung.

Ich würde mich demnach nicht wirklich darauf verlassen, dass er diese nicht will.

Wobei das natürlich oft als Druckmittel genutzt wird.

Dem Allgemeinen nach ist der Versuch des Käufers eine bekannte Betrugsmasche.

Aber klar ist auch, je mehr Antworten hier kommen, desto mehr werden die Schuld beim Verkäufer finden. Natürlich genau so ohne Hand und Fuß.

Was wirklich ist, weiß ja keiner hier, eine Tendenz was Sache ist, habe ich und andere ja schon genannt.

Keiner sucht die Schuld bei der Verkäuferin.

Alles was bekannt ist ist, dass ein Rechtsanwalt des Käufers eine Reparatur von der Verkäuferin bezahlt haben möchte und der Rechtsbeistand der Verkäuferin als Entgegenkommen die Hälfte davon angeboten hat.

Klingt für mich nicht nach einer glasklar erwiesenen "Unschuld" der Verkäuferin.

Was noch bekannt ist ist, dass ein nach Aussage eines Forenmitglieds nicht für LPG geeignetes Fahrzeug der Schilderung nach einen typischen LPG Folgeschaden aufweist.

Mehr Fakteninfos gibts nicht.

Wäre ICH ein Käufer der ja nur auf eine wie Du sagst "bekannte Betrugsmasche" aus ist, dann hätte ich wohl die gebotenen 400€ breit grinsend eingesteckt, mein Ziel wäre erreicht.

Hat er aber nicht getan, somit scheint etwas anderes dahinter zu stecken.

Du weisst hoffentlich, dass dich dein ,,Anwalt,, richtig reingeritten hat ? Mit dem Angebot , einen Teil der Kosten zu übernehmen, hast eigentlich schon zugegeben, dass du von einem Fehler wusstest, was wiederum der Käufer als arglistige Täuschung für sich nutzen kann.

Als Erstes würde ich mal den Kostenvoranschlag der Werkstatt sehen wollen. Ist hier alles nachvollziehbar, bleibt dir entweder die Rückabwicklung oder eben die Begleichung der Kosten für die Reparatur. Wird die Rückabwicklung auch abgelehnt, darf man schon wieder annehmen, dass der Käufer auf Dummenfang aus war.

Kam der Widerspruch zur Teilübernahme eigentlich vom Käufer oder ,,seinem,, Anwalt ? Weil, behaupten kann ich auch viel bezüglich einer Rechtschutzversicherung.

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