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Käufer reklamiert mir unbekannten Unfallschaden?!
Hallo liebe Leute, ich hoffe ihr könnt mir verlässlich sagen, was auf mich zukommt oder -kommen kann...
Ich habe gestern mein Auto verkauft. Also von privat an privat. Als Kaufvertrag diente der Vordruck vom ADAC.
Soeben rief mich der Käufer an. Er hätte heute beim sauber machen gesehen, dass der Wagen einen Unfallschaden gehabt hat und „bei lackiert“ wurde. Mir ist das in fast zwei Jahren nicht aufgefallen.
In dem Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler damals steht ebenso: Unfallschaden - nicht bekannt
Ich habe ihm jetzt telefonisch zu verstehen gegeben, dass er seine Vermutungen erstmal prüfen lassen soll. Und zwar in einer fachgerechten Werkstatt/Prüforganisation.
Gesetz dem Fall, dass die einen Unfallschaden feststellen, wie geht es dann weiter? Muss ich das akzeptieren und den Wagen zurück nehmen? Denn das möchte ich eigentlich nicht...
Welche Möglichkeiten hat er und vor allem, welche Möglichkeiten hab ich?
Ich bin im ADAC und zusätzlich rechtsschutzversichert...
Ich hoffe, jemand kann mir helfen...ich hab eigentlich keine Lust auf solchen einen Zirkus -.-
Beste Antwort im Thema
Beim ADAC Muster-KV erklärst du lediglich, dass das Auto während deiner Zeit keine Unfallschäden hatte und dir aus der Zeit vor dir keine Schäden bekannt sind.
Und damit solltest du ihn höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass du von einem Vorschaden nichts wusstest und dafür, dass keine vorliegen, nicht haften würdest.
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48 Antworten
Beim ADAC Muster-KV erklärst du lediglich, dass das Auto während deiner Zeit keine Unfallschäden hatte und dir aus der Zeit vor dir keine Schäden bekannt sind.
Und damit solltest du ihn höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass du von einem Vorschaden nichts wusstest und dafür, dass keine vorliegen, nicht haften würdest.
Vielen Dank schon mal...selbst wie die einen reparierten Unfallschaden feststellen? Das ist ja nicht mein Problem oder? Ich habe es, wenn einer bestand, beim Kauf nicht gesehen und anhand der Angabe aus meinem Vertrag genauso weiterverkauft...
Genau so ist es.
Und beilackiert hast noch lange nicht, dass es ein Unfall war.
Du hast im Vertrag alles richtig angegeben, weiterhin ist es ein Privatverkauf...wobei du keine Gewährleistung geben musst. Auch das steht in dem Vertrag.... also bist Du mit Allem außen vor. Da kann dir keiner was. Bei Privatkauf - da hätte der Käufer mit deinem Auto zu einer Pfüfstelle fahren sollen um es auf alle "Warscheinlichkeiten" kontrollieren zu lassen. - So hat ER Pech. Ich gehe aber schon fast von einer Masche aus, nachträglich, evtl. unter Drohung mit Anwälten, den Kaufpreis zu drücken. Davon liest man hier fast wöchentlich.
Also zurücklehnen und entspannen. Außerdem "nachlackiert" heißt nicht gleich Unfallschaden, theoretisch kannst du das bei einem neuwertigen Auto auch haben. Da brauch doch nur mal einer mit einem Schlüssel am Lack vorbeigehen...dann ist das schließlich auch schon nachlackiert.
Ja eben...
Es ist jetzt auch nicht so, dass ich gleich nicht schlafen kann...ich sehe das auch entspannt, ich wollte halt nur gerne Erfahrungswerte oder fundiertes Wissen hören...
Zusätzlich bin ich ja für den Fall der Fälle abgesichert...
Naja, den Preis möchte er wohl nicht mindern...er sagte, dass er ein verunfalltes Auto nicht akzeptieren kann und ihn dann zurückgeben möchte...aber das möchte ich nicht...
Um ehrlich zu sein, ein V8 Benziner verkauft sich nicht so schnell...ich habe es ewig versucht und jetzt endlich jemanden gefunden, der so einen gesucht hat...und ihn dann auch noch viel zu günstig abgegeben...
"Zusätzlich bin ich ja für den Fall der Fälle abgesichert..." - nein, du bist nur gegen Kosten eines Rechtsstreites abgesichert.
Vielleicht hat er jetzt tanken müssen und stellt fest, dass ein V8 Benziner (was für einer war es denn) nur schwer mit 6 l/100 km zu fahren ist.
Naja, das meinte ich ja...also kann ich ganz entspannt, einen Anwalt mit der Klärung beauftragen...
Es war ein wunderschöner Mercedes-Benz ML500 mit allem SchnickSchnack...
Danke für eure Hilfe.
Der Käufer hat sich vielleicht erkundigt was so ein Fahrzeug in der Unterhaltung (Versicherung, Steuer, usw.) kostet. Das wird ihm jetzt Zuviel und er sucht nach einem Rückgabegrund.
Wenn der Vorbesitzer von Dir/ Verkäufer an Dich in Eurem Kaufvertrag UNFALLFREI versichert hat, man Dir gleichzeitig kein fundiertes Fachwissen andichten kann und vielleicht dein Verkäufer sogar noch ein Gewerblicher war, kannst Du Dich ruhig auf die gemachten und Dir bekannten Angaben stützen. Alles easy...
Ja klar, ich hab ihn im Juli 2017 bei einem Händler in Troisdorf gekauft...er hat zu mir gesagt, dass der Wagen unfallfrei sei...im Kaufvertrag steht aber „unbekannt“...
In meinem jetzigen ADAC Kaufvertrag gibt es ja die zwei Absätze
1) in meinem Besitz unfallfrei
2) vor meinem Besitz - soweit mir bekannt
ich hoffe, Dir liegt der damalige KV noch im Original vor... das könnte ein wichtiges Dokument werden.
Ja, den Kaufvertrag hab ich natürlich noch...
Er war heute beim TÜV und es wurde an mehreren Bauteilen „erhöhte Lackwerte“ festgestellt...
Ein aussagekräftiges Indiz für einen Unfallschaden ist das in meinen Augen auch nicht...
Ich wollte eigentlich den Beleg hier hochladen, aber es kommt immer ein Fehler
Naja, er will dann wohl am Montag zum Anwalt gehen...
hi
es könnte nur, was kommen, wenn der Käufer dir Nachweisen könnte, dass in der Zeit wo du den Wagen gefahren hast ein Unfallschaden entstanden ist.
Könnte über Gutachten gemacht werden oder halt Rechnungen die Auftauchen oder wenn es schlecht läuft, sind dort Teile verbaut, wo Daten drauf stehen . Dann müsstest du, das Erklären wenn ZB an einem Scheinwerfer oder Kotflügel Hersteller Datum .. wäre und du sagst ist mir aber nicht bekannt , dass er einen Unfall hatte.
Aber das wäre alles sehr Teuer und ob
sowas ein Käufer macht sehr fraglich.