1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Käufer stellt Anzeige wegen Betrug.Bitte um eure Meinung

Käufer stellt Anzeige wegen Betrug.Bitte um eure Meinung

Themenstarteram 2. Oktober 2020 um 17:55

Privatverkäufer verkauft Auto mit Hinweis (folgenden Beschädigung )Motorkontrolleute leutet auf,Lackfehler Heckklappe.Optischer Zustand sichtbar in Anzeige Mobile.

Fahrzeug ist 15 Jahre alt und hat fast 143000 Km auf der Uhr.

Kein TÜV und Stand ca. 1.Jahr was in Mobile angeben war.Käufer bekam Auto geschenkt und konnte dem Verkäufer vor Ort nicht bestätigen ob und was tatsächlich repariert wurde bzw. was noch kaputt ist.

Käufer hat diese akzeptiert (Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auto war für 2500VHB angegeben und wurde für 1300€ verkauft da man nicht bestätigen konnte was das Auto alles hat, ausser das die Motorkontrolleuchte leuchtet und der Lackfehler den man vermerkt hat ansonsten hat man sich auf den günstigen Preis geeinigt weil man nicht garantieren bzw. sagen kann was das Auto noch hat.

Jetzt ruft Käufer an und sagt Betrug.Turbo geht nicht richtig, Elektronik Probleme .

Jetzt versteht Verkäufer die Welt nicht .Muss Verkäufer sich sorgen machen oder warum ist man so ?

Erst fast erst 1200€ nachlassen weil man Mängel nicht bestätigen kann und jetzt sowas?

 

Bitte um eure Meinung:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lattementa schrieb am 3. Oktober 2020 um 18:19:35 Uhr:

Hat er doch klar und deutlich geschrieben.

Nein hat er nicht.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Meiner Meinung nach kann der gar nichts machen.

Betrug schon gleich überhaupt nicht, er hat gewusst was los ist und dass der Verkäufer selbst nicht viel über das Auto weiß. Der blufft und hofft auf weiteren Nachlass.

Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, leuchtende MKL im Kaufvertrag angegeben----> alles Safe. Ignorier den Käufer.

am 3. Oktober 2020 um 12:12

Wer kann hier wem nix bestätigen und wer verschenkt was? Verschenkt, verkauft? Käufer nix Beweise garnix? Oder Beschenkte wollte nix wissen.

Der Verkäufer hat das Auto geschenkt bekommen und dann verkauft.

 

Wenn der Vertrag sauber ist kann er sich entspannt zurücklehnen. Solche Typen versuchen es halt immer..

Was will der TE denn überhaupt wissen. Ob er ins Gefängnis kommt oder ob er dem Käufer (oder Beschenkten?) gegenüber haftet?

Und wer hat jetzt wem was geschenkt und wer hat wem was verkauft und dabei was gesagt und was unterschrieben?

Hat er doch klar und deutlich geschrieben. Er hat den Wagen geschenkt bekommen und dann verkauft. Wo ist euer Problem? Die Frage ist ja auch schon geklärt.

Wer zahlt denn noch soviel Geld für so ne alte Kiste ohne TÜV?

Hat er sich halt nachträglich geärgert?

Aber warum ist mann so?

Kriegt die Karre selber geschenkt und vergoldet die dann?

Gib ihm halt die Hälfte vom Geld zurück, haste immer noch nen guten Schnitt gemacht. :)

@Kornpeter also irgendwas rückerstatten würde ich in dem Fall absolut nicht, schon aus Prinzip.

Es ist doch egal, ob ich selbst was geschenkt bekommen habe und es dann verkaufe, oder nicht, spielt doch absolut keine Rolle.

Aber Typen wie der Käufer, wissen genau was sie da kaufen, wurde ja auch gründlich erklärt. Die wollen dann hinterher immer nachpokern, vielleicht weil sie sich das „Schnäppchen” dann doch anders vorgestellt haben, aber er hat es gewusst und wurde nicht getäuscht, darauf kommt es an.

Nichts, keinen Cent würde ich dem nachlassen, einfach ignorieren.

Mir hat mal einer einen beschädigten Wohnwagen abgekauft, ich hab ihm alle Schäden genau beschrieben und er wollte, dass ich ihn unbedingt an ihn abgebe, ja nicht vorher verkaufen, er zahlt den Preis ungesehen, egal was fehlt.

Ich hätte ihn noch 3 x verkaufen können, habe aber gewartet bis er kam. Dann fing er plötzlich an zu verhandeln. Kurz bevor ich ihn vom Hof gejagt habe, hat er dann doch bezahlt und ihn mitgenommen.

3 Tage später hat er angerufen und gemeckert, dass der Schaden wohl doch größer wäre und er noch was erstattet haben will, ich habe gleich aufgelegt und fertig. Kam nie mehr was.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 3. Oktober 2020 um 18:19:35 Uhr:

Hat er doch klar und deutlich geschrieben.

Nein hat er nicht.

Du musst mal an deinem Leseverständnis arbeiten :p

Zitat:

@Lattementa schrieb am 4. Oktober 2020 um 13:00:41 Uhr:

Du musst mal an deinem Leseverständnis arbeiten :p

Ohje. :rolleyes:

Oder einfach mal eine andere Interpretationen "versuchen" und erkennen, dass das vom TE Geschriebene vieles bedeuten kann.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 3. Oktober 2020 um 15:19:59 Uhr:

Wenn der Vertrag sauber ist kann er sich entspannt zurücklehnen. Solche Typen versuchen es halt immer..

Und damit ist die Frage des TE dann geklärt. :D

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 2. Oktober 2020 um 20:04:15 Uhr:

Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, leuchtende MKL im Kaufvertrag angegeben UND Hinweis, dass die Kiste 1 Jahr rumgestanden ist (womit irgendwelche Stecker währenddessen korrodiert oder andere Standschäden aufgetreten sein könnten) UND explizit mit "kein TÜV" verkauft----> alles Safe. Ignorier den Käufer.

Du hast noch ein paar Sachen vergessen

(in Rot eingefügt)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:33:30 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 2. Oktober 2020 um 20:04:15 Uhr:

Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, leuchtende MKL im Kaufvertrag angegeben UND Hinweis, dass die Kiste 1 Jahr rumgestanden ist (womit irgendwelche Stecker währenddessen korrodiert oder andere Standschäden aufgetreten sein könnten) UND explizit mit "kein TÜV" verkauft----> alles Safe. Ignorier den Käufer.

Du hast noch ein paar Sachen vergessen

(in Rot eingefügt)

Nein habe ich nicht!

Wenn der TE keine Märchen erzählt hat, ist der Kaufvertrag solide und nicht anfechtbar.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 4. Oktober 2020 um 21:17:38 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 4. Oktober 2020 um 18:33:30 Uhr:

 

Du hast noch ein paar Sachen vergessen

(in Rot eingefügt)

Nein habe ich nicht!

Wenn der TE keine Märchen erzählt hat, ist der Kaufvertrag solide und nicht anfechtbar.

richtig - der Kaufvertrag ist (wohl) solide und nicht anfechtbar

nur mit "ohne HU" und in Kenntnis des einen Jahres Standzeit hatte der Käufer über den üblichen Gewährleistungsausschluss hinaus deutliche Hinweise auf eine hohe Wahrscheinlichkeit unerkannter - dem Verkäufer nicht im Detail bekannter - Mängel!

anders als bei einem Privatverkäufer, der ein Auto bis zum Verkauf jeden Tag gefahren ist ...

also braucht der Käufer ERST RECHT nicht rumzutun!

Deine Antwort
Ähnliche Themen