- Startseite
- Forum
- Auto
- Ford
- B-Max, Fiesta, Fusion, Puma
- Mk7 & B-Max
- Käufer will Auto nach Privatverkauf zurückgeben
Käufer will Auto nach Privatverkauf zurückgeben
Hallo liebe MT-ler,
ich habe folgendes Problem: Ich habe heute den Ford Fiesta meiner Verlobten privat verkauft. Das Auto hatte einen Hagelschaden, was ich dem Käufer bereits direkt zum Anfang der Besichtigung gesagt habe. Der Schaden ist kaum zu sehen, es sind ein paar Dellen auf Dach und Motorhaube. Da heute aber eine kleine Eisschicht auf dem Auto war, war es überhaupt nicht zu sehen - trotzdem habe ich den Käufer darauf hingewiesen, und es schien ihn nicht weiter zu stören. Ich habe den Hagelschaden im Kaufvertrag unter "sonstige Beschädigungen" aufgeführt.
Nun ruft mich der Käufer ein paar Stunden später an und meint, dass der Hagelschaden ja viel größer sei als ich es ihm beschrieben hatte, und er wolle das Fahrzeug zurückgeben. Ich habe ihm daraufhin gesagt dass ich das Fahrzeug nicht zurücknehmen will, dass der Vertrag unterzeichnet und der Kauf abgewickelt sei - er hat sich das Fahrzeug angesehen und hat es "wie gesehen" gekauft, und zwar ohne Rücknahme. Daraufhin wurde er sauer und meinte, dass er das nicht einsieht und sich wieder melden will.
Nun das Problem: das Fahrzeug wurde mit den Schildern verkauft, ist also noch angemeldet. Ich denke mal dass ich das Fahrzeug wohl kaum zurücknehmen muss, oder? Wie sieht es dann aber mit dem Abmelden des Fahrzeugs aus? Der Käufer hat im Kaufvertrag unterschrieben, dass er sich verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche abzumelden - was passiert, wenn nicht? Ich habe bereits der Zulassungsstelle geschrieben, dass das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat, das gleiche werde ich auch (mit Kopie des Kaufvertrags) der Versicherung melden. Kann ich jetzt noch irgendwelche Probleme bekommen? Bestehen für mich Risiken irgendeiner Art?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Beste Antwort im Thema
Wenn die zulassung bescheit weis wegen dem besitzer wechsel ist eig alles gut aber mann verkauft kein auto im zugelassenen zustand und da du ja im kaufvertrag eingetragen hast das es ein fahrzeug ist mit hargelschaden und sich jetzt beschwert ist er selber schuld rechtliche hand habe sind da ausgeschlossen
Ähnliche Themen
10 Antworten
Wenn die zulassung bescheit weis wegen dem besitzer wechsel ist eig alles gut aber mann verkauft kein auto im zugelassenen zustand und da du ja im kaufvertrag eingetragen hast das es ein fahrzeug ist mit hargelschaden und sich jetzt beschwert ist er selber schuld rechtliche hand habe sind da ausgeschlossen
Zitat:
@MX_96 schrieb am 22. Januar 2017 um 16:21:32 Uhr:
Ich habe den Hagelschaden im Kaufvertrag unter "sonstige Beschädigungen" aufgeführt.
Nun ruft mich der Käufer ein paar Stunden später an und meint, dass der Hagelschaden ja viel größer sei als ich es ihm beschrieben hatte, und er wolle das Fahrzeug zurückgeben. Ich habe ihm daraufhin gesagt dass ich das Fahrzeug nicht zurücknehmen will, dass der Vertrag unterzeichnet und der Kauf abgewickelt sei - er hat sich das Fahrzeug angesehen und hat es "wie gesehen" gekauft, und zwar ohne Rücknahme. Daraufhin wurde er sauer und meinte, dass er das nicht einsieht und sich wieder melden will.
Wie sieht es dann aber mit dem Abmelden des Fahrzeugs aus? Der Käufer hat im Kaufvertrag unterschrieben, dass er sich verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche abzumelden - was passiert, wenn nicht? Ich habe bereits der Zulassungsstelle geschrieben, dass das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat, das gleiche werde ich auch (mit Kopie des Kaufvertrags) der Versicherung melden. Kann ich jetzt noch irgendwelche Probleme bekommen? Bestehen für mich Risiken irgendeiner Art?
Der Kaufvertrag hat Geltung, da beide Parteien im gegenseitigen Einverständnis den Vertrag schriftlich abgeschlossen haben. Insofern der Schaden im Vertrag aufgeführt ist und der Wagen gekauft wie gesehen wurde, brauchst du keine weiteren Bedenken zu haben. Der Käufer hätte vor Unterzeichnung auf die Enteisung des Fahrzeugs bestehen können, um sich einen Überblick der Beschädigung zu verschaffen. Insofern er darauf verzichtet hat, kauft er wie gesehen und verzichtet auf spätere Ansprüche (außerdem wurde im Vertrag auf den Schaden hingewiesen).
Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet die Ummeldung des Fahrzeugs umgehend vorzunehmen - hier ist eine Frist von max. 1 Woche gegeben! Kommt er dieser Pflicht nicht nach, hast du die Möglichkeit polizeiliche Maßnahmen vornehmen zu lassen. Die Zulassungsstelle kann man ebenfalls informieren, diese handelt jedoch nicht. Auch der Versicherer beendet den Vertrag erst dann, wenn eine Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung vorliegt.
Also setze dem Käufer max. 1 Woche Frist zur Ummeldung des KFZ. Komm er seiner Pflicht in dieser Frist nicht nach, dann mit Kaufvertrag ab zur Polizei!
Wo wurde der Wagen verkauft? In Metzingen?
Das ist Sache für einen Anwalt und nix fürs Forum.
Zumal MT in seinen NUB vorsieht, das hier keine Rechtsberatung ERLAUBT ist.
Evtl. hast du eine Verkehrsrechtschutz, die dir beisteht.
Du hast den Hagelschaden im Kaufvertrag aufgenommen - der Käufer hat den Wagen gesehen. Es besteht kein Recht das er du das Auto zurücknehmen musst.
Da das auto aber noch angemeldet ist, kann es jetzt sein das er es nicht abmeldet, und damit schundluder treibt.
Du musst wenn nicht schon geschenen sofort, bei deiner Versicherung und dem Zoll anrufen, das dein Auto mit schildern verkauft wurde.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe heute noch einmal bei der Zulassungsstelle nachgefragt, und das Auto wurde mittlerweile tatsächlich abgemeldet. Gemeldet hat sich der Käufer übrigens auch nicht mehr. Was der Käufer sich dabei gedacht hat kann ich nicht sagen, da er aber relativ unseriös wirkte hat er sich vielleicht einfach gedacht "man kann's ja mal versuchen", da er - da bin ich mir ziemlich sicher - den Preis im Nachhinein drücken wollte. Meiner Meinung nach ebenso dreist wie auch dumm.
@PIPD black Das war mir bisher nicht bekannt. Dass ich hier im Forum nicht von einer verbindlichen Rechtsberatung ausgehen darf ist mir schon klar, aber mal eben so zu einem Anwalt zu gehen ist etwas hochgestochen wenn ich nicht gerade eine privatrechtliche Klage vollziehen will - davon war meine Situation ja noch weit entfernt. Ich habe im Thread in erster Linie erfahren wollen, ob ich richtig gehandelt habe und die korrekten Anlaufstellen gewählt habe. Dass das bereits die Art von Rechtsberatung ist, die hier im Forum unerwünscht ist, hätte ich nicht geglaubt und das wäre mir ehrlich gesagt auch nicht ganz verständlich. Trotzdem Danke für Deinen Verweis auf die Nutzungsbestimmungen.
Das "Problem" ist nicht deine Frage an sich. Die ist nachvollziehbar und verständlich. Aber 1. bekommst du hier keine rechtlich verbindlichen Aussagen, sondern nur Meinungen (viele Köche verderben den Brei ), 2. ist dies ein TECHNIK-Forum und 3. muss sich der Betreiber am Ende mit evtl. Klägern, Anspruchstellern und ABMAHNVEREINEN rumplagen.
Wie gesagt, die Frage ist grds. nachvollziehbar nur eben nicht mit dem MT-NUB konform. In anderen MT-Foren wäre der Thread gesperrt oder gelöscht worden. Warum er hier noch steht, wissen sicherlich die zuständigen Mods.
@PIPD black Nun ja, inwiefern mein Thread nun jemanden veranlassen sollte die MT-Betreiber zu verklagen oder Ansprüche zu stellen ist mir jetzt nicht so ganz klar. Dass der Einzelfall hier wohl weniger schwerwiegend ist wird vermutlich auch der Grund sein, wieso kein Mod einen Kommentar dazu abgegeben hat. Aber ich verstehe dass es hier um das Prinzip geht.
Hallo,
Ihr habt beide Recht.
Wie PIPD black schrieb, darf hier keine professionelle Rechtsberatung betreiben werden.
Im vorliegenden Fall sehen wir das aber locker. Es wurde eine Frage gestellt, zu der verschiedene Meinungen kundgetan wurden. Ich denke, keiner der Antwortenden ist in diesem Fall offen als Rechtsberater aufgetreten.
Viele Grüße aus der Werkstatt!
genau so ist es... und gleich rumposaunen "Das ist Sache für den Anwalt"
ist mal wieder typisch Deutsch, kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind !
Zumal ja , wenn überhaupt,der Käufer sich einen nehmen müsste, der allerdings
von vornherein garantiert abgewunken hätte nach der Rechtslage.