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Käufer will Auto zurückgeben

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 23:05

Hallöchen und zwar habe ich gestern meinen Golf 4er verkauft. Der wagen hatte vor ca 400km neuen TÜV bekommen.

Ein paar Stunden nach dem Verkauf meldete sich der Käufer (leider erstmal nur auf der Mailbox da ich auf der Arbeit war),dass der Wagen komische Geräusche beim Rückwärts fahren machen würde.

Ich frage mich ehrlich gesagt welce Geräusche er meint, der Wagen hat sich immer einwandfrei fahren lassen, bei der Probefahrt schien für ihn auch alles in Ordnung zu sein. Dies wurde auch im kaufvertrag vermerkt, dass der käufer das auto besichtigt und probe gefahren ist. Jetzt wird er mir drohen und sicherlich wird er jetzt mir das auto zurück geben wollen.

Muss ich mir sowas gefallen lassen? Desweiteren kam er nicht aus der Umgebung , er ist noch ca. 300km den Wagen gefahrn und mich erst kontaktiert.

Beste Antwort im Thema

auweia, dass könnte ein ellenlanger Thread werden.

guggst Du Google , hast Du im Kaufvertrag den schönen Zusatz wie Privatverkauf - keine Garantie bzw Rücknahme, gekauft wie gesehen.

 

Und ein Auto im Rückwärtsgang hört sich immer anders an

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auweia, dass könnte ein ellenlanger Thread werden.

guggst Du Google , hast Du im Kaufvertrag den schönen Zusatz wie Privatverkauf - keine Garantie bzw Rücknahme, gekauft wie gesehen.

 

Und ein Auto im Rückwärtsgang hört sich immer anders an

am 6. Oktober 2013 um 4:46

Zitat:

Original geschrieben von klaralang

auweia, dass könnte ein ellenlanger Thread werden.

Braucht es nicht, weil Du die Antwort schon gegeben hast.

Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 22:00

So der käufer meinte jetzt er gibt die sache seinem rechtsanwalt weiter. Was soll ich jetzt machen?

Laut seinen angaben, hat die werkstatt einen getriebeschaden festgestellt. Der wagen fuhr sich aber ganz normal. Er hat eine probefahrt gemacht, den wagen besichtigt und auch es akzeptiert dass ich keine gewährleistung übernehme (im vertrag vereinbart).

am 7. Oktober 2013 um 22:28

Soll er die Sache doch einem Anwalt übergeben... sollte tatsächlich etwas kommen, DANN solltest du auch einen Anwalt einschalten. Vorher würde ich da noch nichts tun, vermutlich nur ein Einschüchterungsversuch des Käufers...

am 8. Oktober 2013 um 7:20

Abwarten und Tee trinken... und hier weiter berichten was so kommt.

Der kann dir nix, da du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Ich möchte nur einen klitzekleinen Halbsatz als Korrektur anbringen:

 

Abwarten und Tee trinken... und hier weiter berichten was so kommt.

Der kann dir nix sofern er nicht nachweisen kann, dass dir der Schaden bekannt war, da du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

 

P.S.:

Hat er gefragt, warum Du den Golf nur 5 Monate gefahren bist?

 

am 8. Oktober 2013 um 12:50

Danke für die Ergänzung, hätte ich noch erwähnen sollen.

Aber der TE wusste ja von dem vermeintlichen Schaden nichts.

Und zu beweisen, dass er etwas wusste ist wohl nahezu unmöglich.

Also erstmal kein Grund zur Sorge

Ist für den Käufer nachvollziehbar......Scheiße! Aber für den Verkäufer, sagen wir mal, top gelaufen. Ich gehe ja natürlich von Unkenntnis des sich anbahnenden Schadens aus. Intuitiv den richtigen Verkaufszeitpunkt getroffen , Probefahrt überstanden, Vertrag mit richtiger Klausel unterschreiben lassen Geld gekriegt.:cool: Keine Bange der kann dir nix. Wie soll er dir den Arglist nachweisen? Mußt du jetzt stark sein. Kannst ja jetzt kaum den Trümmer zurücknehmen und den auszahlen. Das Leben ist kein Ponyhof. Das muß der jetztmal lernen.

am 8. Oktober 2013 um 15:58

Hast du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ?

Wenn ja bleib ruig - Er hat ja Scheinbar für eine Probefahrt Unterschrieben!

Dies ist ein Altes Auto - solange es Rückwärts fährt- was soll das bitte für ein Schaden sein?

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