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Käufer will nach Jahren Schaden gefunden haben?!

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 14:37

Hallo

Vor knapp vier Jahren habe ich als privat Verkäufer eine Mercedes B-Klasse Bj.2005 an einen privaten Käufer verkauft. Ich hatte den Benz 2005, mit knapp 6000km von Mercedes übernommen und war bis zum Verkauf unfallfrei.

Der Wagen hatte das typische Rostproblem an Türen und der Heckklappe. Alle vier Türen wurden ungefähr 2008 auf Kulanz von Mercedes getauscht. Leider waren von Anfang an leichte Farbunterschiede zu sehen. (Das Auto war Silber)

Als der Käufer dann im Jahr 2014 meinen Wagen kaufen wollte, sprach er mich gleich auf die Türen an. Natürlich erzählte ich ihm was los war. Er wusste über die Rostprobleme aber auch Bescheid. Er ließ den Wagen in einer freien Werkstatt nochmal durchchecken. Ich hatte ja nichts zu verbergen. Die Werkstatt bestätigte einen tadellosen Zustand. Er kaufte das Auto letztendlich auch.

Nun, fast vier Jahre später, bekomme ich von ihm eine Mail, dass festgestellt wurde, dass beide Seiten nachlackiert worden sind und ich dazu Stellung nehmen soll, da er sonst einem Anwalt hinzuziehen würde und Schadensersatz fordern wolle, da der Wagen ja scheinbar einen Schaden/Unfall gehabt haben muss. Weder bei Mercedes, noch bei mir, hatte der Wagen einen Unfall. Auch durch die Versicherung nachweisbar. Ebenso könnte ich mir vorstellen, dass der Türentausch bei Mercedes auch nachzuvollziehen ist.

Wie gehe ich jetzt vor? Habe ihm noch nicht auf sein schreiben geantwortet.

Soll ich mich still und wartend verhalten oder muss ich schon irgendwelche Schritte einleiten? Habe keine Lust auf irgendwelche Anwaltsbesuche oder sonstiges.

Freue mich über eure Hilfe und Antworten!

Gruß :)

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2018 um 16:20

Moment mal? Wie lange ist das Her? 4 Jahre? das der Käufer überhaubt deine Adrtesse noch hat. Noch nie etwas von Verjähtung gehört? Selbst wenn irgendwelche Gewährleistungsansprüch bestehen würden, wären die längt verjährt und somit hat sich das Thema von ganz allein erledigt. Verjährt ist verjährt.

wenn es anders wäre würde ich das auch machen wenn ich vor x jahren mal ne karre gekauft habe und wenn nach 150.000 km der Zahnriemen reißt heul ich dem Vorbesitzer eins vor und der muß haften?

Ich halte mir gerade den bauch vor lachen...

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Schreiben zum hoffentlich noch vorhanden Kaufvertrag abheften und garnichts tun. Idealerweise steht in diesem Kaufvertrag auch, das die Türen getauscht wurden.

Mit der Versicherung kannst du übrigens recht wenig nachweisen, denn du könntest den Wagen auch auf eigene Kosten oder die eines anderen Unfallbeteiligten lackiert haben können.

am 8. Juli 2018 um 16:20

Moment mal? Wie lange ist das Her? 4 Jahre? das der Käufer überhaubt deine Adrtesse noch hat. Noch nie etwas von Verjähtung gehört? Selbst wenn irgendwelche Gewährleistungsansprüch bestehen würden, wären die längt verjährt und somit hat sich das Thema von ganz allein erledigt. Verjährt ist verjährt.

wenn es anders wäre würde ich das auch machen wenn ich vor x jahren mal ne karre gekauft habe und wenn nach 150.000 km der Zahnriemen reißt heul ich dem Vorbesitzer eins vor und der muß haften?

Ich halte mir gerade den bauch vor lachen...

Zitat:

@StephanRE schrieb am 08. Jul 2018 um 17:20:04 Uhr:

Verjährt ist verjährt.

Achja? Und was ist verjährt? Wenn hier arglistige Täuschung vorgeworfen wird beginnt die Verjährungsfrist ab bekanntwerden des Mangels. Ist aber, so glaube ich zumindest, auf 10 Jahre gesamt gedeckelt. Von Gewährleistung spricht hier ja niemand...

am 9. Juli 2018 um 5:50

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 8. Juli 2018 um 20:53:13 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 08. Jul 2018 um 17:20:04 Uhr:

Verjährt ist verjährt.

Achja? Und was ist verjährt? Wenn hier arglistige Täuschung vorgeworfen wird beginnt die Verjährungsfrist ab bekanntwerden des Mangels. Ist aber, so glaube ich zumindest, auf 10 Jahre gesamt gedeckelt. Von Gewährleistung spricht hier ja niemand...

Arglistige Täuschung muß der Käufer nachweisen. Und das ist fast unmöglich. Und warum geht man immer vom Schlimmsten aus? Das würde ja bedeuten das der TE ein potenzieller "Verbrecher" ist. In Deutschland gilt noch immer das Unschuldsprinziep. jemand ist so lange Unschuldig bis Ihm das Gegenteil bewiesen wird.

Also: Der TE ist erstmal kein Verbrecher, also hat er auch nicht Betrogen, Also kann keine Arglistige Täuschung vorliegen.

Siollte es anders sein, muß das der Käufer nachweisen. In sofern ist das mit der Verjähtung nicht so weit her geholt. Magelhaftung verjährt nach maximal 4 Jahren, Verjährung von Straftaten ist was Anderes, aber die Straftat muß ja erstmal nachgewiesen werden.

Wo hab ich den geschrieben, dass es der TE ein Verbrecher ist, oder ihm der vermeindliche Schaden bekannt war? :confused:

Ich habe doch ausdruecklich geschrieben:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 8. Juli 2018 um 20:53:13 Uhr:

Wenn hier arglistige Täuschung vorgeworfen wird

Natuerlich muss alles erst nachgewiesen werden. Und wie will man etwas nachweisen, was nicht war, bzw ist? Genau...

Aber deswegen waere die arglistige Tauschung trotzdem nicht verjaehrt. Da es hier um zivilrechtliche Ansprueche gegen den TE geht braucht es auch keinen Staatsanwalt der evtl auf den Trichter kommt, dass die Anschuldigungen gegen den TE voellig haltlos sind und die Ermittlungen einstellt. Deswegen ist hier Schuld und Unschuld auch erst mal voellig fehl am Platz.

Einfach zu rufen, ist schon vier Jahre her, ist eh alles verjaehrt, ist halt schlichtweg falsch.

Man muss doch kein Hellseher sein, um zu wissen worum es geht.

Der damalige Käufer hat den Wagen jetzt selbst veräußert, und dem neuen Käufer ist das jetzt aufgefallen. Nun machen die das, was jeder machen würde, nämlich den Vorbesitzer fragen. Selbst wenn 4 Jahre vergangen sind.

Da antwortet der TE eben freundlich, dass eine Rostbeseitigung eben kein Unfallschaden ist.

Man gibt das so an den neuen Käufer weiter, und alle sind zufrieden.

Der Käufer klopft hier gleich aus mehreren Gründen ganz schön auf den Busch:

a) Die Beweislast liegt hier eindeutig beim Käufer, dass das Auto einen Unfallschaden hatte. Wie schon gesagt wurde, ist eine Nachlackierung noch kein Beweis für einen Unfall. Kann auch bei der Rostbeseitigung passiert sein.

b) Bei Privatverkäufen haftet der Verkäufer nicht unbedingt für ihn unbekannte Mängel.

c) Zivilrechtlich sind die Ansprüche wie Minderung oder Schadenersatz längst verjährt.

d) Ein "Problem" für den TE gäbe es nur dann, wenn der TE vorsätzlich einen Mangel verschwiegen hätte. Das ist hier nicht der Fall. Selbst wenn, wäre das für den Käufer so gut wie unmöglich, das nachzuweisen.

Also, ruhig bleiben und dem Käufer freundlich antworten, dass das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs nach besten Wissen und Gewissen unfallfrei war und zusätzlich sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz längst verjährt sind. Mit 99%iger Sicherheit wird kein Schreiben vom Anwalt des Käufers kommen.

sehe ich auch so:

wenn der Käufer höflich gefragt hat, sollte man höflich antworten.

Sollte er bereits unhöflich gefragt haben, kann man ihn auch erstmal ignorieren...

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