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Käufer will nach Kauf 500 Euro für Reparatur des Klimakondensators - Was soll ich machen?

Themenstarteram 7. März 2020 um 15:57

Hallo Foristi seid gegrüßt!

Habe mich heute extra hier bei Euch angemeldet, weil ich mir ein wenig Hilfe von Euch erhoffe.

Ich hoffe, ich bin im richtigen Teil des Forums gelandet um meine Frage zu stellen.

Wenn dem nicht so ist, seht es mir bitte nach und verschiebt das Thema wenn möglich in die richtige Rubrik.

So, nun zu meinem Anliegen.

Habe vor zwei Tagen meinen sehr gepflegten Gebrauchtwagen von Privat an Privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.

Das Fahrzeug wurde durch den Käufer beim ersten Treffen besichtigt, Probe gefahren und für gut befunden.

Ein Preis wurde verhandelt und das Fahrzeug sollte dann nach drei Tagen beim zweiten Treffen nach Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abgeholt werden.

Bei der ersten Besichtigung und Begutachtung habe ich den Käufer von mir aus auf einen "Mangel" am Fahrzeug hingewiesen: die funktionsuntüchtige Klimaanlage.

Sie wurde vor zwei Jahren während einer Reparatur an der Kopfdichtung entleert und danach nicht mehr befüllt worden.

Ich werde von Klimaanlagen leider immer krank daher habe ich sie auch nicht gebraucht.

Dies wurde auch von meiner Seite dem Käufer so kommuniziert und im Vertrag festgehalten: Klimaanlage funktionstüchtig muss aber neu befüllt werden.

Jetzt ist der Käufer mit dem Auto in die Werkstatt und wollte neben Ölwechsel etc. auch die Klimaanlage neu befüllen lassen.

Es stellte sich heraus, zumindest sagt er das, dass der Kondensator defekt sei.

Er lies einen Kostenvoranschlag erstellen in dem die Reparatur mit fast 600 Euro angegeben ist.

Knapp 500 Euro für Material und Arbeit zum Tausch des Kondensators.

Weitere 100 Euro für die Dichtigkeitsprüfung und das neue Befüllen was im Normalfall sowieso geschehen wäre.

Der Käufer will nun von mir die knapp 500 Euro für die Reparatur haben.

Er argumentiert, dass der Kauf nur erfolgt sei, weil ich ihm zugesichert hätte, dass die Klimaanlage funktionstüchtig sei.

Der Meister aus einer befreundeten Werkstatt meint, dass mich keine Schuld trifft, da ich das als Laie garnicht erkennen kann, ob der Kondensator defekt sei.

Dies kann man nur in einer Werkstatt feststellen, wie jetzt geschehen.

Desweiteren hätte ich mit Ausschluss der Haftung gute Karten.

Ich will aber kein Unmensch sein und als Geste des guten Willens dem Käufer zumindest die Hälfte der Reparaturkosten erstatten.

Was meint Ihr?

Wie sieht nach Eurer Einschätzung der Sachlage die Situation aus?

Muss ich die Reparaturkosten komplett oder teilweise übernehmen?

Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten und Mühen.

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. März 2020 um 10:03

Hallo an alle.

Hab mit Euren sehr wertvollen Tips argumentiert und der Verkäufer hat netterweise eingesehen, dass es auch für ihn nur unnötigen Stress bedeuten kann, auf seiner Meinung zu beharren.

Ich habe ihm 200 Euro überwiesen und wir haben schriftlich festgehalten, dass die Sache somit beendet ist und keinerlei weitere Forderungen auf mich zukommen.

Ihr seid echt spitze, danke!!!

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am 7. März 2020 um 16:04

Das war nicht schlau von dir.

Du hast ihm zugesichert das die Anlage funktioniert.

Da bringt weder der Sachmängel Ausschluss noch

der Privatverkauf etwas.

Einige dich mit den Käufer, vielleicht kommt ihr

mit halbe, halbe Kosten auf einen Nenner.

Themenstarteram 7. März 2020 um 16:18

Ich habe das Fahrzeug in bestem Wissen und Gewissen beschrieben.

Da die Klimaanlage vor Entleerung noch funktioniert hat, bin ich als Laie davon ausgegangen, dass sie weiterhin funktioniert.

Ich habe das mit der Befüllung der Klimaanlage ja selbst angesprochen, so ehrlich wie ich bin.

Kosten des Kondensators (rund 100,-) und Arbeitskosten für den Aus- und Einbau (ca. 0,5h) wirst du tragen müssen. Also rund 150,-/180,- € dürften angemessen sein.

Themenstarteram 7. März 2020 um 16:24

Das würde ich ja sogar.

Er will aber die volle Summe.

Themenstarteram 7. März 2020 um 16:33

Laut Kostenvoranschlag (Beträge aufgerundet):

Kondensator aus- und einbauen 153 Euro

Auffangbehälter/Trockner aus- und einbauen 175 Euro

Kondensator 88 Euro

Trockner 46 Euro

Du schuldest nur oben genannten Betrag.

Themenstarteram 7. März 2020 um 16:37

Folgende Positionen also garnicht beachten:

Auffangbehälter/Trockner aus- und einbauen 175 Euro

Trockner 46 Euro

???

Genau. Der Trockner sollte ohnehin neu wenn da jahrelang Luft drin war. Der hängt für gewöhnlich direkt neben dem Kondensator.

Themenstarteram 7. März 2020 um 16:47

Was tun, wenn der Käufer auf volle Erstattung beharrt?

Wie stehen meine Chancen allgemein rein rechtlich gesehen?

Wenn der Kondensator wirklich undicht sein sollte, dann musst du nur diesbezügliche Kosten tragen. Dazu bist du ja bereit. Mit dem Rest geht der Käufer baden. Der Trockner ist verschlissen wegen der Nichtfüllung. Das wusste der Käufer und müsste er sowieso ersetzen. Die Füllung und Druckprüfung hätte er auch ohnehin zu tragen.

Themenstarteram 7. März 2020 um 18:26

Ok, vielen Dank an alle für die Antworten bisher.

Macht es Sinn zu einem Anwalt zu gehen, wenn der Käufer sich sträubt oder ratet Ihr mir davon ab?

Der Käufer will doch etwas von Dir. Da würde ich erst einen Termin ihnen RA einschalten, wenn er gerichtlich gegen Dich vorgehen sollte.

 

Ansonsten, mein Rat: 200 € zur gütlichen Einigung gegen einen Verzicht des Käufers auf weitergehende Ansprüche anbieten und wenn er damit nicht einverstanden sein sollte, zunächst sein weiteres Vorgehen abwarten.

am 7. März 2020 um 18:46

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2020 um 19:34:05 Uhr:

 

Ansonsten, mein Rat: 200 € zur gütlichen Einigung gegen einen Verzicht des Käufers auf weitergehende Ansprüche anbieten und wenn er damit nicht einverstanden sein sollte, zunächst sein weiteres Vorgehen abwarten.

So würde ich es auch machen.

am 7. März 2020 um 18:49

Zitat:

@architekt77 schrieb am 7. März 2020 um 19:26:57 Uhr:

Ok, vielen Dank an alle für die Antworten bisher.

Macht es Sinn zu einem Anwalt zu gehen, wenn der Käufer sich sträubt oder ratet Ihr mir davon ab?

Guck was er sagt, ich bin der Meinung Berlin Paul ist Anwalt oder?

So wie er das schildert finde ich das auch logisch, du hast ja nichts verschwiegen und bist bereit die undichtigkeitsbeseitigung zu bezahlen.

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