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Käufer will vom Privatkauf zurücktreten

Themenstarteram 27. Dezember 2017 um 12:55

Hallo zusammen,

bin mir zwar nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber dennoch:

Ich habe aktuell folgendes Problem:

Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her. Das war dem Käufer bekannt und wurde auch so im Kaufvertrag (ADAC Vorlage) festgehalten. Außerdem habe ich den Käufer explizit darauf hingewiesen, dass er sich bitte über die bekannten Probleme der Baureihe informieren soll.

Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht, bei der ihm und mir nichts aufgefallen ist, sodass er das Auto dann gekauft hat. Noch am gleichen Tag ging es los, dass er Probleme mit dem Auto hatte (MKL). Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen (das wiederum wusste ich nicht und das ist garantiert nicht genau an dem Tag passiert, sondern damit werde ich vermutlich die letzten Monate, wenn nicht schon Jahre gefahren sein). Die Steuerkette wurde in meinem Besitz nie gewechselt, das wusste der Käufer (haben wir drüber geredet während der Probefahrt).

Jetzt ist der Käufer natürlich nicht so gut auf das Thema zu sprechen, was ich auch verstehen kann, aber er will jetzt, dass ich entweder das Auto zurücknehme oder für die Kosten der Reparatur aufkomme (für einen Kulanzantrag besteht ja sehr wenig bis gar keine Hoffnung, zumal er nicht darauf warten kann/will und von mir erwartet, dass ich für einen eventuellen Motorschaden aufkomme, wenn er jetzt weiterfährt).

Kann mir hier jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Ich habe wenig Lust auf Stress, aber genau so wenig habe ich Lust die Kosten zu übernehmen, die eigentlich BMW zahlen müsste, denn die haben das mit der Steuerkette schließlich auch verbockt...

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Bei der Sache kann ich an verschiedenen Stellen nur den Kopf schütteln.

 

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:

 

Ich habe meinen 1er BMW BJ 2008 privat verkauft. Das Auto hatte beim Verkauf keinen TÜV mehr und der letzte Service ist über 2 Jahre her.

[...]

...dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) ...

Wir wissen nun, dass der TE einen TÜV-fälligen Wagen mit Wartungsstau und gelängter Steuerkette verkauft hat. Wieviel er davon dem Käufer kommuniziert hat, kann dabei fast außen vor bleiben, denn alleine die bekannten Details "TÜV-fällig" und "seit zwei Jahren kein Service" deutet darauf hin, dass der Vorbesitzer den Wagen nur fahren und kein Geld reinstecken wollte und der Kirchturm voller Alarmglocken, der an dieser Stelle bei mir angeht, sagt mir dass mit der Karre vermutlich einiges im Argen liegt, weil der Käufer ihn wahrscheinlich deshalb loswerden will, weil es nun nicht mehr ohne Investitionen geht. Das gilt ganz besonders wenn es sich um einen älteren Einser-BMW handelt - ein Modell, das sich öfters in den Händen von sportlich fahrenden, jungen Männern mit klammer Geldbörse befindet.

Wer bitte, kauft sowas, wenn er kein ausgewiesener Selberbastler ist und die Karre zum Discountpreis bekommt?

Ich bin mir anhand der bisherigen Darstellung ziemlich sicher, dass der Verkäufer ein mittelgroßes Schlitzohr ist, dass den Zustand des Wagens keineswegs ungeschönt mitgeteilt hat. Die Sache mit dem "ist ja eigentlich BMW für zuständig" oder "wenn der Käufer sich schlau gemacht hätte, wüsste er was er bei dem Wagen für Probleme erwarten muss" ist ganz eindeutig der Versuch einer fragwürdigen Rechtfertigung für die eigene Unterlassung.

Andererseits ist der Käufer eines Wagen mit diesem Hintergrund auch eindeutig so fahrlässig, dass er sich über eine saftige Lehrgeldzahlung nicht beschweren dürfte. Manchmal wird Dummheit eben doch bestraft.

Wie ein Richter darüber entscheiden würde kann nicht vorhergesagt werden. Manche Details kennen wir nicht und bei anderen bin ich nicht sicher, ob der TE sie uns völlig objektiv mitgeteilt hat. Allerdings sehe auch ich hier die Beweisführung als schwierig an und damit den Vorteil beim Verkäufer.

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...warum soll BMW da was verbockt haben? Die Kiste ist aus 2008, wie du selbst schreibst, also 9 Jahre alt und damit schon 7 Jahre über die 2 Jahre der gesetzlichen Gewährleistung raus.

Das MHD ist längst abgelaufen, also schmeiß weg den Schrotthaufen... die Zeiten der Autos, die 10, 20 oder gar 30 Jahre laufen ist vorbei.

Ausschlaggebend ist das was im Kaufvetrag steht. Und, wenn in diesem Kaufvertrag alles steht was du oben geschrieben hast, ist der Vertrag rechtsgültig und du aus dem schneider.

MfG kheinz

Kommt wahrscheinlich auch immer auf den Verkaufspreis an. Wenn das Fahrzeug vergleichsmäßig billig verkauft wird, hat man als Verkäufer sicher bessere Karten.

Auf jeden Fall wichtig einen Mustervertrag mit explizitem aussluß von Gewährleistung zu verwenden.

Weil du wusstest, dass die Steuerkette gelängt ist, steht das ja auch selbstverständlich als bekannter Mangel im Kaufvetrag. No swet.

sicherlich steht in dem vertrag auch: "unter ausschluss der Gewährleistung". bei verträgen von privat an privat ist dem normalerweise so. gekauft wie gesehen.

notfalls rechtsberatung beim adac

"Gekauft wie gesehen" ist rechtlich völlig unbedeutend. Er schrieb, er habe den ADAC Vertrag verwendet - damit auch die rechtswirksamen Formulierungen. Die Sachmängelhaftung für bekannte, aber verschwiegene Mängel, lässt sich nicht ausschließen. Eine Frage der Beweisführung.

Zitat:

@M-Power86 schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:55:52 Uhr:

Er war in der Werkstatt und das Ergebnis ist, dass die Steuerkette gelängt ist (das wusste ich) und an zwei Stellen wohl auch schon übergesprungen

Wenn eine Steuerkette zweimal überspringt, dann rappet der Motor entweder wie ein alter Traktor, oder die Steuerzeiten sind so verstellt, daß die Ventile krumm oder ganz kaputt sind.

Und damit läuft kein Motor mehr.

Jup, genau so ist es!

An dieser Geschichte ist wie so oft was faul........ wenn dir bekannt war, dass die Steuerkette sich gelängt hat, dann hättest du diesen Mangel angeben müssen.

Zitat:

@augenauf schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:12:32 Uhr:

Jup, genau so ist es!

An dieser Geschichte ist wie so oft was faul........ wenn dir bekannt war, dass die Steuerkette sich gelängt hat, dann hättest du diesen Mangel angeben müssen.

Was der TE aber anscheinend nicht gemacht und damit dann einen Mangel wissentlich verschwiegen hat. Ganz krass nennt man das Betrug.

TE wenn dem so ist nimm lieber das Auto schnell zurück und gib dem Käufer sein Geld wieder - es könnte sonst noch viel teurer werden.

...wäre ich der Verkäufer- müßte mir der Käufer erst einmal nachweisen, dass ich überhaupt irgendetwas von Autos weiß... dabei würde er sich die Zähne ausbeißen.

 

Als Verkäufer wäre ich totaler Autolaie. Steuerkette...wasn das? Komisches Ding?

...und alles andere, wie heißts so schön die Gedanken sind frei...

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:20:13 Uhr:

...wäre ich der Verkäufer- müßte mir der Käufer erst einmal nachweisen, dass ich überhaupt irgendetwas von Autos weiß... dabei würde er sich die Zähne ausbeißen.

Die Gedanken sind frei... ich als Verkäufer wäre totaler Autolaie. Steuerkette...wasn das? Komisches Ding?

Ja kann man natürlich so durchziehen. Nur der Käufer darf dann nicht die Werkstatt des Verkäufers herausbekommen und dort mal Nachfragen.

Der Satz des TE im Eröffnungsbeitrag sagt schon viel aus: " Außerdem habe ich den Käufer explizit darauf hingewiesen, dass er sich bitte über die bekannten Probleme der Baureihe informieren soll."

Die Werkstatt darf aus datenschutzrechtlichen Gründen gar keine Auskünfte über das Fahrzeug erteilen, zumindest nicht ohne Zustimmung des damaligen Besitzers.

Das ist ja wohl das kleinste Problem eine Info unter der Hand zu bekommen. Vor Gericht als Zeuge können die dann die Aussage auch nicht verweigern.

...wäre in meinem Fall sowieso zwecklos, da ich bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Schraubarbeiten selbst erledige... und die Werkstatt, selbst wenn sie doch mal was für mich geschraubt haben nirgends in der Fahrzeughistorie auftaucht.

Rechnungen / evtl. Kostenvoranschläge bekommt sowieso niemand zu sehen und evtl. Hinweise auf entsprechende Defekte gibt normalerweise keine Werkstatt schriftlich raus... das gibts maximal mündlich z.B. bei der Abholung vom Werkstattmeister... ala hey, da ist uns was aufgefallen, müßte man mal drübergucken.

Wobei mit Sicherheit auch kein Werkstattmeister so blöd ist wegen einem dahergelaufenem Käufer mit irgendwelchen abstrusen Vermutungen einem Stammkunden ein Messer in den Rücken zu hauen.

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