Kann der Händler meine Gebrauchtwagengarantie für eine Gewährleistungsreparatur in Anspruch nehmen?
Guten Morgen liebe Community,
ich habe schon nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, allerdings leider nichts finden können, deswegen wende ich mich nun an Euch: Ich habe vor ca. 2 Monaten ein E-Klasse Coupé beim Gebrauchtwagenhändler gekauft, da ich erst nachher beim Fahren Unregelmäßigkeiten bemerkte, ließ ich den Wagen von der Werkstatt meines Vertrauens durchchecken, diese attestierten eine gelängte Steuerkette und verschlissene Kettenräder. Als ich den Händler daraufhin kontaktierte, verwies er mich zunächst auf meine abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie. Ich wies ihn darauf hin, dass durch diese Garantie ja trotzdem nicht meine Gewährleistungsansprüche erlischen, bot ihm an den Schaden über die Garantie abzuwickeln, jedoch sollte er dann die noch anfallenden Kosten übernehmen. Nun habe ich ihm den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt vorgelegt. Diese Kosten erschienen ihm sehr hoch und er will nun die Reparatur über eine ihm bekannte Werkstatt abwickeln lassen.
Meine Frage nun: Kann er eigenhändig bei einem Nachbesserungsversuch meine Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen, oder kann nur ich, als Besitzer des KfZ diese einschalten?
So könnte ich nämlich darauf bestehen, die Reparatur in meiner Werkstatt durchführen zu lassen, wenn ich ihm sage, dass ich für eine Reparatur in seiner Werkstatt nicht die Garantie einschalten würde, sodass er dann die kompletten Reparaturkosten zahlen müsste und nicht nur die anfallenden Materialkosten, welche die Garantie nicht deckt.
Ich habe schlechte Erfahrungen mit Nachbesserungen von Autohändlern gemacht, bei meinem letzten Auto war nach jeder Nachbesserung mehr kaputt als vorher, deswegen würde ich gerne darauf bestehen die Reparatur in der Werkstatt meiner Wahl durchzuführen und mir mit dem Einschalten der Garantie eine bessere Verhandlungsposition verschaffen.
Viele Grüße und vielen Dank schonmal!
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10 Antworten
Fahr zu MB leg denen die Garantieunterlagen auf die Theke und lass die das mit der Versicherung klären.
So ist es bei mir gelaufen, allerdings hatte ich vorher das OK vom Verkäufer, da der unzumutbar ( 250km ) weit weg war. Hatte ich hier irgendwo auch letztens erst alles in einem Post beschrieben, nur wo? Das Alter.
Zitat:
@zandi1 schrieb am 9. Februar 2021 um 12:36:56 Uhr:
Fahr zu MB leg denen die Garantieunterlagen auf die Theke und lass die das mit der Versicherung klären.
So ist es bei mir gelaufen, allerdings hatte ich vorher das OK vom Verkäufer, da der unzumutbar ( 250km ) weit weg war. Hatte ich hier irgendwo auch letztens erst alles in einem Post beschrieben, nur wo? Das Alter.
Danke schonmal für die Antwort. Meine Frage war allerdings ob der Händler auch auf eigene Faust meine Garantie in Anspruch nehmen kann wenn er den Wagen reparieren lässt, da er bisher ja nicht einer Reparatur in der Werkstatt meiner Wahl zugestimmt hat. Das würde ich gerne umgehen mithilfe des Argumentes, dass bei meiner Werkstatt zwar höhere Reparaturkosten anfallen, er davon aber nur den Teil zahlen muss der von der Garantie nicht übernommen wird und ihm sagen, dass falls er den Wagen in seine Werkstatt bringen will, er nicht mit meiner Garantie rechnen könne, da ich sie in diesem Fall nicht einschalten werde.
Die Frage ist also ob nur ich die Garantie auslösen kann oder ob er auch das Recht dazu hat.
Ich hoffe die Frage ist so verständlich.
Du bist der Versicherungsnehmer, oder wer steht in der Police? Nur derjenige kann die Versicherung in Anspruch nehmen. Der Händler sollte also die Garantie nicht in Anspruch nehmen dürfen (und auch nicht können), solange Du die Ansprüche nicht schriftlich(!) an ihn abtrittst.
Alles klar, vielen Dank für eure Antworten!
Treffe mich morgen mit dem Händler um das weitere Vorgehen zu besprechen, dann sage ich nochmal was dabei raus gekommen ist!
Also du musst dem Händler die Möglichkeit einer Reparatur geben. Oft ist es so das der eine eigene Werkstatt hat und das selber machen kann. Die Kosten kann er mit der Garantie abrechnen.
Lass dir alle getauschten Teile zeigen und genau erklären was gemacht wurde
So wie es aussieht hast du nicht bei MB gekauft? Die geben die Reparatur oft bei der ortsansässigen Werkstatt frei.
Zitat:
@ipthom schrieb am 9. Februar 2021 um 12:53:01 Uhr:
Du bist der Versicherungsnehmer, oder wer steht in der Police? Nur derjenige kann die Versicherung in Anspruch nehmen. Der Händler sollte also die Garantie nicht in Anspruch nehmen dürfen (und auch nicht können), solange Du die Ansprüche nicht schriftlich(!) an ihn abtrittst.
Die Werkstatt muss das ganze mit der Garantie regeln. Das wird immer vor Beginn der Reparatur gemacht. Garantie ist immer Fahrzeugbezogen und nicht Personenbezogen. Der Kunde muss sich um nichts kümmern.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 9. Februar 2021 um 17:30:08 Uhr:
...
Garantie ist immer Fahrzeugbezogen und nicht Personenbezogen. Der Kunde muss sich um nichts kümmern.
OK, ist das keine Versicherung? Dann wäre das wohl was anderes und ich liege falsch. Danke für die Aufklärung!
Puh, eine unübersichtliche Rechtslage, zumindestens für mich.
Kannst den Verkäufer ja mal vor die Wahl stellen, entweder a) Gewährleistungsfall auf seine Kosten bei seinem Kumpel oder b) Garantiefall in Werkstatt deines Vertrauens und Restkosten durch Verkäufer, aber nicht c) Garantiefall auf seine Kosten bei seinem Kumpel.
Wenn er a) und du c) ablehnst, bleibt ja nur noch b) übrig...aber ich denke nicht, das er sich darauf einlässt, die Garantieversicherung, die im Verkaufspreis eingepreist ist und vom Käufer getragen wird, will er natürlich in 1. Linie zu seiner Risikominimierung aus der Gewährleistung nutzen...ob er das auch darf, was ja deine Frage hier ist, kann ich nicht beantworten...aus dem Bauch raus, würde ich mich als Garantiegeber dagegen wehren, zb. in deren "Kleingedrucktem", sonst frag doch mal bei denen nach, wie die das sehen.
Du musst schauen v was im Kaufvertrag steht. Grundsätzlich hast du Gewährleistung und das bedeutet das der Händler in der Pflicht steht. Hast du eine zusätzliche Garantie auf deinen Namen dann ist es, wenn nichts anderes im Kaufvertrag vereinbart wurde, deine Versicherung und nicht dem Verkäufer seine
Also wagen hinstellen und sagen Gewährleistungsfall und gut. Guck mal im Kaufvertrag was da so steht. Wäre ja noch schöner wenn der Händler sein Risiko auf die Versicherung abdrückt und du Monate später die Versicherung nicht mehr hast, da bereits ein Großteil vom Geld abgerufen wurde ????????