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kann die Werkstatt bei geringen mängeln die weiterfahrt verbieten

Themenstarteram 15. Mai 2014 um 4:28

Bei meinem golf 5 ist der Luftfilterkasten abgegangen und in der Werkstatt haben sie gemeint das ich so nicht weiter fahren kann und ich warte jetzt schon 1ne woche auf dass Ersatzteil.

Meine frage kann ich zur Werkstatt gehen und einfach wieder mitnehmen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.

- wie schaut es aus, wenn z. B. ein Bremsendefekt vorliegt? Dies ist ja tatsächlich ein sicherheitsrelevantes Teil. Aber der Händler ist mir ja in keinster Weise weisungsbefugt. Er könnte höchstens der Polizei einen kleinen Tip geben, wenn ich damit trotzdem wegfahre - oder irre ich mich?

Da würde ich dir als Händler den Schlüssel für deine Karre nicht mehr geben und sähe jedem Gerichtsverfahren gelassen entgegen.

Kenne einen Fall bei dem das eine Werkstatt auch so praktiziert hat.

Da waren die Bremsbeläge und Scheiben so runtergeschlurcht daß der Bremskolben nicht mehr weit genug ausgefahren ist um zu bremsen (was hat man gemacht? Holzklötze dazwischengelegt).

Werkstatt: "Das Auto fährt so nicht mehr vom Hof, zumindest nicht auf den eigenen Rädern"

Kunde: "Ich hol die Polizei"

Werkstatt: "Gerne"

Gruß Metalhead

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Hallo,

Natürlich kannst du du mit deinem Auto machen was du willst.

Ob es sinnvoll ist ohne Luftfilter zu fahen ist eine andere Sache.

Ich würde es nicht unbedingt machen.

Seelze01

Natürlich kannst du das. Ist ja dein Eigentum.

Eine Feinstrumpfhose mitnehmen, über den Ansaugschlauch stülpen und festmachen.

Mit diesem Provisorium kannst du beruhigt ein paar Tage rumfahren, bis du Ersatz besorgt hast.

HTC

am 15. Mai 2014 um 5:37

Problem ist, dass du dir hier den Motor schrotten kannst, recht einfach sogar.

Vielleicht wenn du der Werkstatt einen Schrieb unterschreibst, dass du auf eigene Gefahr fährst und sie bei Folgeschäden nicht in Haftung nimmst.

Wichtig wäre in dem Zusammenhang noch, ob der Luftfilterkasten dir abgefallen ist oder der Werkstatt, wegen eventuellem Schadensersatz/Nutzungsausfall.

Aber da bin ich der falsche Ansprechpartner...

am 15. Mai 2014 um 8:35

Wenn die Funktion der Kurbelwellengehäuseentlüftung nicht gegeben bzw. dadurch beeinträchtigt ist, kann man dir sehrwohl die weiterfahrt untersagen - allerdings ist dies nicht Sache der Werkstatt, sondern der Rennleitung!

über die Gefahr von Motorschäden wurde ja bereits alles gesagt...

...hinzu käme ggf. noch das wenn sich der Kasten löst (sofern der noch irgendwo rumbaumelt) und sich (oder Teile davon) selbstständig im Motorraum macht, das ebenfalls böse enden kann!

Ohne den Luftfilter erlischt die BE, allein schon wegen der Lautstärke. Mit einem Auto ohne BE darf Dich der Händler eigentlich nicht vom Hof fahren lassen. Wenn Du das Auto wieder haben willst, musst Du es mit einem Hänger holen.

am 15. Mai 2014 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Ohne den Luftfilter erlischt die BE, allein schon wegen der Lautstärke. Mit einem Auto ohne BE darf Dich der Händler eigentlich nicht vom Hof fahren lassen. Wenn Du das Auto wieder haben willst, musst Du es mit einem Hänger holen.

Wirklich?

Der Händler muss doch "eigentlich" nur darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist - und ggf. zu seiner eigenen Sicherheit die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses fordern, oder?

Kann mir die Werkstatt "vorschreiben", was ich mit meinem Eigentum mache? Was ich noch nachvollziehen könnte, dass die mir den Schlüssel erst gegen Unterschrift (s. o.) zurückgeben.

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Ohne den Luftfilter erlischt die BE, allein schon wegen der Lautstärke. Mit einem Auto ohne BE darf Dich der Händler eigentlich nicht vom Hof fahren lassen.

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen... sicher, auf den Mangel hinweisen muß der Händler, auch um sich selbst vor Folgeschäden zu schützen. Aber mir die Weiterfahrt verweigern? Da überschreitet er doch "ein wenig" seine Kompetenzen, oder?

Da wir grade dabei sind - wie schaut es aus, wenn z. B. ein Bremsendefekt vorliegt? Dies ist ja tatsächlich ein sicherheitsrelevantes Teil. Aber der Händler ist mir ja in keinster Weise weisungsbefugt. Er könnte höchstens der Polizei einen kleinen Tip geben, wenn ich damit trotzdem wegfahre - oder irre ich mich?

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.

- wie schaut es aus, wenn z. B. ein Bremsendefekt vorliegt? Dies ist ja tatsächlich ein sicherheitsrelevantes Teil. Aber der Händler ist mir ja in keinster Weise weisungsbefugt. Er könnte höchstens der Polizei einen kleinen Tip geben, wenn ich damit trotzdem wegfahre - oder irre ich mich?

Da würde ich dir als Händler den Schlüssel für deine Karre nicht mehr geben und sähe jedem Gerichtsverfahren gelassen entgegen.

Kenne einen Fall bei dem das eine Werkstatt auch so praktiziert hat.

Da waren die Bremsbeläge und Scheiben so runtergeschlurcht daß der Bremskolben nicht mehr weit genug ausgefahren ist um zu bremsen (was hat man gemacht? Holzklötze dazwischengelegt).

Werkstatt: "Das Auto fährt so nicht mehr vom Hof, zumindest nicht auf den eigenen Rädern"

Kunde: "Ich hol die Polizei"

Werkstatt: "Gerne"

Gruß Metalhead

Es ist gut und sinnvoll, wenn eine Werkstatt den Kunden nachdrücklich darauf hinweist, dass er mit einem technischen Mangel nicht mehr fahren sollte. Eine rechtliche Handhabe im Sinne einer Stilllegung hat sie jedoch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Eine rechtliche Handhabe im Sinne einer Stilllegung hat sie jedoch nicht.

Das nicht, das müsste die Polizei (bzw in deren Auftrag der TÜV machen).

Ob hier §27 relevant ist weiß ich nicht. Bei Lapalien sicher nicht, bei Bremsen aber möglicherweise schon. Das müsste ein Jurist beantworten.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Das nicht, das müsste die Polizei (bzw in deren Auftrag der TÜV machen).

Korrekt.

Zitat:

Ob hier §27 relevant ist weiß ich nicht.

Aus welchem Gesetzbuch?

Wenn die Werkstatt einen Auftrag hat oder ein Gespräch zur Durchführung eines Auftrages geführt wird, hat die Werkstatt die Nebenpflicht, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen und ggfs. von einer Weiterfahrt mit diesen Mängeln abzuraten.

Verletzung dieser Pflichen hat dieselben Folgen wie Verletzung der Hauptpflichten aus dem Auftrag.

Händler kann aber dem Kunden nicht die Weiterfahrt untersagen. Hierfür ist Polizei zuständig.

Auch TÜV kann Fahrzeuge sofort stilllegen.

 

O.

Natürlich vorausgesetzt eine seriöse Werstätte bin ich froh, wenn ich auf Mängel aufmerksam gemacht werde - diese auch beheben lasse - und mit einem "sicheren" Auto wieder am Verkehr teilnehmen kann.

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