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Kann ein Auto mit "korrosionsgeschwächten tragenden Teilen" durch den Tüv. Ja!

VW
Themenstarteram 9. September 2017 um 17:02

Hallo,

ein Kollege hat sich heute ein Auto angesehen bei dem im Tüv Bericht steht "tragende Teile korrosionsgeschwächt" und der hat trotzdem Tüv bekommen.

Kommt es also auf den Prüfer an ob der Wagen letztendlich durchkommt?

Das wäre doch normal ein gravierender Mangel oder?

Beste Antwort im Thema

Mit einem ordentlichen Hammer klopf ich auch deine E-Klasse durch.

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Und wie siehts tatsächlich am Wagen aus?

Durchgerostet oder angerostet? Das macht schon einen Unterschied aus. Mit angerosteten Schwellern kommste durch, ist dann aber auch "korrosionsgeschwächt".

Zur Beurteilung wären Bilder hilfreich, so kann man nur spekulieren.

Spätestens wenn der Schraubendreher durch die tragenden Teile durchkommt, sollte man sich so langsam verabschieden. Wenn die TÜV Plakette noch drauf ist, dann nach einem Jahr von unten noch mal alles durchklopfen und das mit einem ordentlichen Hammer.

Mit einem ordentlichen Hammer klopf ich auch deine E-Klasse durch.

Glaube ich kaum.

Aber ja einige sachen liegen in ermessen des Prüfers.

ja es gibt "Zauberhämmer" haut man da irgendwo drauf ist ein Loch drin...:-)

Zitat:

@Turok210 schrieb am 9. September 2017 um 19:02:07 Uhr:

ein Kollege hat sich heute ein Auto angesehen bei dem im Tüv Bericht steht "tragende Teile korrosionsgeschwächt" und der hat trotzdem Tüv bekommen.

Was genau steht im HU-Bericht, kannst du ein anonymisiertes Bild davon einstellen?

Zitat:

Kommt es also auf den Prüfer an ob der Wagen letztendlich durchkommt?

Das wäre doch normal ein gravierender Mangel oder?

Es gibt keine Einstufung "gravierender Mangel"...

Zitat:

@SS. schrieb am 9. September 2017 um 21:15:31 Uhr:

Mit einem ordentlichen Hammer klopf ich auch deine E-Klasse durch.

Meine 11 Jahre alte E Klasse hat aber keinen Rost, nicht mal einen Millimeter :p

Es geht hier um Sicherheit. Wenn tragende Teile durch sind, dann ist die Ziege tot.

Zitat:

@Otako schrieb am 10. September 2017 um 01:19:01 Uhr:

Zitat:

@SS. schrieb am 9. September 2017 um 21:15:31 Uhr:

Mit einem ordentlichen Hammer klopf ich auch deine E-Klasse durch.

Meine 11 Jahre alte E Klasse hat aber keinen Rost, nicht mal einen Millimeter :p

Wär ja schlimm.;)

.... der Vorgänger w210 hat ja gegammelt, MB hat viel daraus gelernt.

Ich denke das viele Hersteller aus den Rostproblemen gelernt haben.

Siehe Opel Ford VW ... ect...

...das ist immer eine Ermessensfrage. Genau so gut könnte man fragen warum ältere Konstruktionen, die aufgrund des technischen Fortschritts nicht mehr up to date sind nicht aus dem Verkehr gezogen werden.

Es hat aber auch schon tote Insassen gebenen, die Opfer ihrer eigenen zu steifen Fahrzeugkonstruktion geworden sind... das ist z.B. ein großes Thema bei Geländewägen mit Leiterrahmen.

Ich könnte mir daher sogar Crashsituationen vorstellen, wo es für die Insassen sogar günstiger ist, wenn die tragende Konstruktion geschwächt also weicher als im Original ist.

Oder, weils in gewisser Weise zum Thema paßt - hier (klick) noch eine sehr interessante Sache... demnach ist jedes Fahrzeug, das bei einem Unfall einen Schaden an tragenden Teilen erlitten hat praktisch ein irreparabler Totalschaden.

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. September 2017 um 08:34:40 Uhr:

...

Oder, weils in gewisser Weise zum Thema paßt - hier (klick) noch eine sehr interessante Sache... demnach ist jedes Fahrzeug, das bei einem Unfall einen Schaden an tragenden Teilen erlitten hat praktisch ein irreparabler Totalschaden.

Meine Einschätzung als Hobbyjurist :)

Zitat:

Bei Haftpflichtschäden besteht Anspruch auf Herstellung des Zustandes vor dem Unfall.

Ja! "Normal" schon! Wenn das alles stimmt (weiß ich nich, war beim Crash nich dabei), hat man einen Anspruch auf Neuteile. Punkt.

Problem ist halt nur den durchzusetzen, wenn die Versicherung einfach "NÖ" sagt!!!;)

Denn

Zitat:

...bisher von der Rechtsprechung noch nicht aufgegriffen...

...

Zitat:

Wußten Versicherer etwa schon vor 15 Jahren, vielleicht sogar durch eigene Versuchsreihen, daß Richtarbeiten am Rahmen statt Ersatz von Rahmenteilen zwar billiger sind, aber Leib und Leben der Autofahrer vermeidbar in Gefahr bringen?

Das könnte neben zivilrechtlicher auch strafrechtliche Relevanz haben! Ganz trocken und nüchtern.

Weiß ich nicht, ob die das wussten! Meint hier jemand die Versicherungen sagen einem das, wenn man die fragt? Der Richter der zu entscheiden hätte, wüsste das auch nicht! Da müsste man dann also eine Art Beweis führen wer wann was gewusst haben muss! Wünsche viel Spaß und einen langen Atem...Und da gehts (leider!) los...Money talks!

MfG

 

 

am 13. September 2017 um 17:52

Na klar kommt es auf den Prüfer an.

Man kann sogar bei Kauf eines solchen Wagens den TÜV ranziehen und diesen zur Reperatur bewegen.

 

Ich habe schon einige Autos mit gravierenden Schäden durch bekommen...

Der TÜV repariert dein Auto?

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