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Kann eine vernünftige Reparatur auch durch einen Laien "fachgerecht" sein?

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 17:22

Hallo!

Ich habe einen Einbruchschaden an meinem Fahrzeug.

In den AKB's meiner Versicherung heißt es:

"Lassen Sie den Pkw nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts". Da ich davon ausgehe, dass der WBW und der RW meines Autos sich aufgrund des Alters kaum unterscheiden werden, stelle ich die Frage hier, da ich sonst damit rechnen muss, rein gar nichts von meiner Versicherung zu bekommen (SB 300,-).

 

Fraglich ist, ob ich als Laie (der aber schonmal haltbare Karosserie-Abreiten getätigt hat) eine als fachgerecht geltende Reparatur machen kann.

Da bei der Geschichte aber auch Lackierabreiten vonnöten sind, weiß ich eben nicht, ob man von fachgerecht sprechen kann, wenn es nachher zwar hält und alles okay ist/bleibt, die ausgebesserten Stellen jedoch nicht so aussehen, als hätte sie ein Lackierer lackiert.

 

Es wäre schön, wenn Ihr mir Auskunft geben könntet.

Beste Grüße!

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9 Antworten
am 16. Juni 2011 um 17:29

Unter "fachgerechter Reparatur" versteht man die Instandsetzung in einem Fachbetrieb (Markenwerkstatt oder Karosseriebetrieb).

Das Ganze muss durch Vorlage der entsprechenden Rechnung nachgewiesen werden.

 

Dass RW und WBW gleich sind, ist mir zumindest bislang noch nicht untergekommen - in diesem Falle läge ja (theoretisch) gar kein Schaden am Fahrzeug vor.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 17:35

das kommt eben darauf an, wie der WBW und wie der RW berechnet werden.

in meinem bsp:

man schaut also, was auf dem markt ein 90er gti mit 230tkm kostet, der karosserietechnisch nicht wirklich im topzustand ist (wie meiner, seit ich ihn habe).

sagen wir mal 1.800,-

wird der restwert nun ermittelt, indem man sich auf restwertbörsen gebote einholt, so sieht das ganz bitter aus, da der schlachtwert meines golfs eh über dem marktwert des kompletten autos liegt. daher ist dem bietern auf diesen börsen ein (weiterer) lackschaden und ein paar dellen am türgriff völlig schnuppe..lass das im endeffekt nen hunderter ausmachen.

das ist eben der punkt.:(

 

dass die reparatur des neuen schadens in einer werkstatt tierisch teuer wäre, ist klar..ich tippe auf einen betrag zwischen 1.000 und 1.500,- euro..aber mein auto ist durch den schaden reell keinesfalls um einen solchen betrag im wert gesunken.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 18:08

ist es auch ohne vorweisen einer rechnung eine fachgerechte reparatur, wenn ich den wagen komplett lackieren lassen würde..natürlich inkl. der ausbesserung der beschädigten stellen?

:D

am 16. Juni 2011 um 18:21

kann man nicht auch durch einen gutachter bestaetigen lassen, dass die reparatur fachgerecht (nach gutachtervorgaben) durchgefuehrt wurde?

also auch ohne rechnung; bzw nur rechnungen ueber benoetigtes material.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 18:26

sowas wäre zb interessant, da es in meinem fall sonst bestimmt darauf hinausläuft, dass ich entweder nix bekomme und das auf eigene kosten ausbessere oder es auf rechnung in einer fachwerkstatt beheben lasse und dabei 300,- SB zuzahlen muss.

beides ist in meiner finanziellen situation nicht grad schön.:(

 

edit:

zumal es zu zeiten des wasserlack-zwangs und in meinem fall (fzg durch vor-vor-besitzer in einer unbekannten farbe nachlackiert worden) auch für einen lackierer eh nahezu unmöglich ist, die tür so zu lacken, dass es hinterher auch gleichmäßig (in bezug auf den rest des fahrzeugs) ausschaut.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

kann man nicht auch durch einen gutachter bestaetigen lassen, dass die reparatur fachgerecht (nach gutachtervorgaben) durchgefuehrt wurde?

also auch ohne rechnung; bzw nur rechnungen ueber benoetigtes material.

Kann man. Einfach mal bei GTÜ / TüV / Dekra - was halt grad in der Nähe ist - anrufen, ob die es auch vorher sehen wollen. Die können auf jeden Fall die fachgerechte Schadenbeseitung bestätigen. Fachgerecht instandsetzen heißt ja nicht, dass es ein Fachbetrieb machen muss, sondern dass es wie im Fachbetrieb "gemacht" sein muss.

Edit: Natürlich bei Kaskoschaden Blödsinn, was ich schreibe. Siehe Kommentar Twelferider unten.

@ Twelferider: Danke für den Hinweis.

am 16. Juni 2011 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

 

Kann man. Einfach mal bei GTÜ / TüV / Dekra - was halt grad in der Nähe ist - anrufen, ob die es auch vorher sehen wollen.

Die können auf jeden Fall die fachgerechte Schadenbeseitung bestätigen.

Und wer bezahlt die Kosten hierfür?

Du?

Es geht hier um einen Kaskoschaden!

Da hat der Versicherer das Weisungsrecht (wie oft denn eigentlich noch hier??).

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

 

Fachgerecht instandsetzen heißt ja nicht, dass es ein Fachbetrieb machen muss, sondern dass es wie im Fachbetrieb "gemacht" sein muss.

Oha!

Na hoffentlich sieht das der (weisungsberechtigte) Kaskoversicherer des TE ebenfalls so.

am 16. Juni 2011 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

 

@ Twelferider: Danke für den Hinweis.

Kein Ding;)

Die Reparaturbestätigung durch den Gutachter gibt es schon - nur lässt man sich eine solche Bescheinigung im Haftpflichtschadenfall ausstellen, zur Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung z.B..

am 16. Juni 2011 um 20:18

Oberstes Gebot bei einem Kaskoschaden: die eigenen Versicherungsbedingungen vollständig lesen !

 

Hier hatte ich es vor kurzem schon einmal erwähnt: www.motor-talk.de/forum/fiktiv-abgerechneter-wildschaden-instandsetzung-in-eigenleistung-muss-ich-zurueckzahlen-t3297454.html

 

 

 

Zitat:

 

Zum besseren Verständnis ein Auszug einer AKB-Empfehlung:

 

 

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

 

 

a. Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach ...., wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend b.

 

 

 

b. Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

 

 

So oder ähnlich steht es in den meisten AKB´s deutscher Versicherer.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht überschreiten, lass es in einer Werkstatt reparieren und sende deinem Kaskoversicherer die Rechnung zu. Du musst nur die von dir freiwillig gewählte Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro tragen.

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