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Kann ich die 5 Bkf Module machen auch ohne Job als Kraftfahrer?

Themenstarteram 24. Mai 2022 um 21:05

Guten Abend alle zusammen,

Ich möchte mich seit längerem beruflich neu orientieren, leider sind die letzten Versuche daran gescheitert, das ich diese 5 Bkf module noch nicht habe, ebenso keine fahrerkarte. Nun möchte ich diese Module nebenbei zu meinem jetzigen Job machen, ohne das ich konkret eine neue Stelle habe. Ebenso schonmal eine fahrerkarte beantragen, damit ich bei künftigen Vorstellungsgesprächen schon alles parat zu haben und den neuen Arbeitgeber nicht sagen zu müssen das ich erst später anfangen kann weil ich das noch nicht habe.

Nun zur Frage; Kann ich diese Bkf Module und die fahrerkarte machen, bzw. beantragen, auch wenn ich keinen neuen Arbeitgeber nennen kann? Spielt das überhaupt eine Rolle ein Antrag?

Klasse C Führerschein ist vorhanden, Prüfung war am 5.8.2009.

Ich danke schonmal für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Abend.....

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20 Antworten

Ich wüsste keinen Grund, der dagegen spricht.

genau

wenn man selber zahlt kann man das in die hand nehmen

es gibt ja auch fälle wo das arbeitsamt die kosten übernimmt

da hat man auch keinen arbeitgeber

tüv ect fahrerkarte beantragen

fahrschule suchen die bkf macht

Natürlich kannst du sie machen bevor du als Kraftfahrer arbeitest, du musst es sogar, weil du ohne die Module gar nicht gewerblich fahren darfst.

Und bei Fahrzeugen über 3,5t darf man auch nicht ohne Fahrerkarte gewerblich fahren.

Es reicht aber nicht, nur die Bescheinigungen über die 5 Module zu haben. Mit diesen Bescheinigungen musst Du den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) beantragen, das ist so eine Karte, ähnlich Fahrerkarte oder Führerschein. Sie ersetzt seit Mai 2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.

Außerdem solltest Du in Deinem Führerschein kontrollieren, wie lange die Fahrerlaubnis für Klasse C noch gültig ist. Denn die muss auch alle 5 Jahre mit einem bestandenen Sehtest und ärztlicher Untersuchung erneuert werden.

Am besten, Du legst zeitlich alle erforderlichen Sachen zusammen: Fahrerkarte, FQN bzw. Module/95 , ärztliche Untersuchungen. Dann hast Du nur alle 5 Jahre Stress, an alles zu denken und zu erledigen.

Zitat:

@Kurpan schrieb am 25. Mai 2022 um 16:14:19 Uhr:

Und bei Fahrzeugen über 3,5t darf man auch nicht ohne Fahrerkarte gewerblich fahren.

Natürlich darf man auch ohne Karte gewerblich fahren, wenn das Fahrzeug noch Tachoscheibe hat benötigt man keine Fahrerkarte

am 25. Mai 2022 um 17:18

Zitat:

@Kurpan schrieb am 25. Mai 2022 um 16:14:19 Uhr:

...

Außerdem solltest Du in Deinem Führerschein kontrollieren, wie lange die Fahrerlaubnis für Klasse C noch gültig ist.

...

Wenn er 08.2009 die Prüfung gemacht hat, dann ist der Führerschein spätestens 2014 abgelaufen - wenn er den Führerschein zwischenzeitlich nicht mindestens einmal verlängert hat, dann kann er sich die Module erstmal sparen... und mit der Führerscheinstelle abklären, ob er die Pappe komplett neu machen muß oder ob ihnen eine theoretische / praktische Prüfung ausreicht um Klasse C neu erteilt zu bekommen.

Wenn du den Führerschein nicht spätestens innerhalb von 2 Jahren -bzw. manche Führerscheinstellen spielen auch noch bis 5 Jahre mit- nachdem er abgelaufen ist verlängerst bist du die Pappe los... / ist es Essig den mit einfach mit ärztlicher / augenärztlicher Untersuchung + ggf. Modulen verlängert zu bekommen.

PS:...nur mal so als Hinweis - bei einer der letzten Modulschulungen wurde erwähnt, dass die analogen Tachographen demnächst endgültig Geschichte sind und noc hvorhandene Fahrzeuge auf digital umgerüstet werden müssen.

Themenstarteram 26. Mai 2022 um 18:54

Hallo, und danke für eure Hilfe.

Meine Klasse C Fahrerlaubnis gilt bis Mai 2024 noch, die lasse ich alle 5 Jahre verlängern, da ich als freiwilliger Feuerwehrmann regelmässig lkw fahre. Bloss dafür brauche ich ja keine Module etc..

@kurpan; kannst du mir das bitte genauer erklären mit dem Fahrerqualifikationsnachweis? Also mit den 5 Modulen ist es immer noch nicht getan? Wie verfahren ich da weiter, bzw. wo beantragen ich diesen denn?

am 26. Mai 2022 um 19:17

...das mit dem "Fahrerqualifikationsnachweis" ist nur wieder ein neuer formaler Quatsch, den sich die Sesselpfurzer ausgedacht haben um damit ihr Dasein zu legitimitieren.

Großes Getöse nix dahinter... bisher gab eine Fahrerkarte mit dem Chip drauf zur Bedienung des Tachographen und dazu einen Führerschein in Kartenformat, wo all die Führerscheinklassen eingetragen waren... und dazu entsprechende Schlüsselzahlen z.B. wenn du die Grundqualifikation und dazu die nötigen Modulschulungen absolviert hast wurde da diese ominöse "95" eingetragen, die bestätigt hat, dass du im gewerblichen Güterverkehr fahren darfst.

Jetzt sind irgendwelche Helden -warum auch immer- auf den Trichter gekommen, man müsse das Ganze formal noch mehr aufblasen und noch mehr Plastik verschwenden... jetzt gibts neben dem Führerschein, der ja wohl wegen dem eingetragenen Ablaufdatum trotzdem erneuert werden muß noch eine weitere Karte, wo diese "95" drauf eingetragen ist.

Zusätzliche Erfordernisse hast du nicht, nur fährst du zukünftig mit 3 Plastikarten (Führerschein, Fahrerkarte, Qualifikationskarte) in der Tasch rum.

PS: ...vor einigen Jahren hatte ich um dieses Kartenchaos einzudämmen z.B. beim Bundestag eine Petition mit dem Inhalt eingereicht, den Chip von der Fahrerkarte auf den Führerschein zu kleben und damit die Fahrerkarte abzuschaffen ( https://up.picr.de/33662668wy.jpg ). Letztendlich ist dabei raus gekommen, dass das ne gute unterstützenswerte Idee wäre, man (Politik / Deutschland) das sogar selbst schon versucht hat, man aber an den übrigen europäischen Ländern gescheitert ist - hier die Bergündung (klick, PDF).

Und jetzt habe die Bürokraten nochmal zugeschlagen und uns sinnloser Weise die 3. Plastikkarte auf Auge gedrückt...

PPS: ...wenn du vor dem Erwerb der Klasse C nur einen B-Führerschein hattest, dann bist du ein Glückspilz. Wenn du den C nur wenige Tage später gemacht / erteilt bekommen hättest, bräuchtest du zu den Modulen erst noch die Grundqualifikation (=140 Stunden Unterricht + ne Prüfung bei der IHK), da du den C aber scheinbar vor dem 09.09.2009 (=wichtiges Stichtagsdatum) erworben hast bist du automatisch grundqualifiziert und brauchst nur die 5 Module... vgl. https://www.flvbw.de/.../...ifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html ((mindestens )"BE erworben vor dem 09.09.2009 = Grundqualifikation")

Themenstarteram 26. Mai 2022 um 21:48

Guten Abend Mtec, ich habe klasse B seit 1999, meine Klasse C Prüfung war am 5.8.2009, aus einem anderen Thread vom mir weiss ich, das ich dadurch nur die 5 Module brauche.

 

Also dieser Fahrer Qualifikationsnachweis ist nicht noch ein neuer Lehrgang, sondern bloss noch eine Karte mehr, die man mitnimmt? Das bekomme ich ich dann nach den 5 Modulen auch von der Führerscheinstelle? Irgendwie wird das ja echt immer schwieriger.....

 

Die fahrerkarte, kann ich die auch schon beantragen, bevor ich die Module fertig habe?

 

Gute Nacht

Zitat:

@blackhawk168 schrieb am 26. Mai 2022 um 23:48:17 Uhr:

Also dieser Fahrer Qualifikationsnachweis ist nicht noch ein neuer Lehrgang, sondern bloss noch eine Karte mehr, die man mitnimmt? ....

Die fahrerkarte, kann ich die auch schon beantragen, bevor ich die Module fertig habe?

Ja

Ja

Das würde ich aber nicht tun. Es macht ja Sinn, das Führerschein, Fahrerkarte und Quali gleichzeitig auslaufen, dann ist es nur ein Weg zum Amt. Zumindest bei der Fahrerkarte und der Quali würde ich das hetzt erstmal anstreben.

Blackhawk, früher musste man den Führerschein "umtauschen", wenn man die 5 Module gemacht bzw. die Berufsqualifizierung erlangt hatte. Das bedeutete bei der zuständigen Behörde ( z.B. Führerscheinstelle) einen Antrag stellen mit Foto, alten Führerschein, den Modulen bzw. Qualifikationszertifikat, Ausweis usw. Dann, in Berlin zB. 6-7 Wochen Bearbeitungszeit, konnte man sich den neuen Führerschein abholen. In diesem Schein war dann neben der Fahrerlaubnisklasse (in Deinem Fall C) die Schlüsselzahl 95 mit dem Datum der Gültigkeit eingetragen. Jetzt, seit Mai 2021, beantragt man nicht mehr den Eintrag der 95 mit neuem Datum auf dem Führerschein, sondern beantragt eine neue Karte, nämlich den sogenannten Fahrerqualifikationsnachweis (FQN). Mtec hat recht, für Fahrer mit deutschem Führerschein und in Deutschland erworbenen Modulen ist das eine unnötige, zusätzliche Karte. Nur für Fahrer mit einem Führerschein aus einem anderen Land macht das ein wenig Sinn. Sie können hier die Module machen und brauchen dann nicht mehr ihren griechischen, spanischen, französischen Führerschein in einen deutschen umzutauschen, sondern können ihren jeweiligen Schein behalten. Außerdem soll die Bearbeitung des FQNs angeblich schneller gehen als beim Umtausch.

Fakt ist aber: die Papiere von der Fahrschule (oder einer anderen zertifizierten Stelle), die die Teilnahme an den 35 Stunden Fortbildung belegen, reichen in Kombination mit der Fahrerlaubnis nicht aus, um gewerblich LKW zu fahren. Nur eine gültige Schlüsselzahl oder FQN-Karte werden anerkannt. Die 5 Urkunden der Fahrschule kannst Du Dir nach Vorlage bei der Behörde einrahmen und an die Wand hängen, sie sind dann nicht mehr weiter wichtig.

Und zu Mtec: es liegt im Ermessen der Behörde, wie lange ein abgelaufener Führerschein ohne Brimborium seine Gültigkeit behält. Es gibt da keine gesetzliche Vorgabe. In Berlin z.B. bekommt man auch nach 10 Jahren die Fahrerlaubnis wieder aktiviert. Wenn also eine Behörde sagt: "nee ist nicht. Machen Sie eine neue Fahrprüfung!", würde ich mich wehren.

DB NG-80,

Seit 2006 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge/Gespanne über 3,5t einen digitalen Tachographen haben. So viele Fahrzeuge im gewerblichen Transport mit dem stolzen Alter von 16 Jahren oder älter und dem analogen Fahrtenschreiber gibt es nicht mehr. Auch können sie wegen der Umweltzonen immer weniger sinnvoll eingesetzt werden, die hohen Mautgebühren bei deren Emissionsklassen tun ihr Übriges. Aber Du hast natürlich recht: auch hier gilt der Bestandsschutz. Und somit braucht man nicht bei ALLEN Fahrzeugen über 3,5t gewerblich eine Fahrerkarte...

am 27. Mai 2022 um 15:57

Zitat:

@Kurpan schrieb am 27. Mai 2022 um 14:36:39 Uhr:

...Nur für Fahrer mit einem Führerschein aus einem anderen Land macht das ein wenig Sinn. Sie können hier die Module machen und brauchen dann nicht mehr ihren griechischen, spanischen, französischen Führerschein in einen deutschen umzutauschen, sondern können ihren jeweiligen Schein behalten.

...

...also wieder eine "zwielichtige Verbesserung" um das Dumping mit zu Niedrigstlöhnen fahrenden Ausländern zu erleichtern - perfekt!

Die Politik will einfach nicht, dass sich in dieser Branche wirklich etwas ändert... das Verbot die Wochenendruhezeit nicht in der Fahrerkabine zu verbringen ist nichts als eine Farce, wenn die ausländischen Fahrer ihre Wochenenden jetzt in versifften Container-Wohnlagern in D verbringen... statt wie jeder zivilisierte mitteleuropäische Bürger, der seine Freizeit möglichst zu Hause zusammen mit Frau & Kindern verbringt.

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