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Kann ich mein Auto abmelden obwohl es noch der Bank gehört.

Themenstarteram 20. Oktober 2024 um 0:03

Folgendes: ich wollte mir ein neues Auto zulegen (günstiger).

Mein jetziges gehört noch der Bank und ich wollte es dementsprechend abmelden und auf einem privat Grundstück stehen lassen bis der Kredit abbezahlt ist.

Ist das möglich oder könnte es da Probleme geben?

Jemand hat mir eingeplaudert dass die Bank da hellhörig werden könnte wenn ich mir ein neues Auto zulege (selbst finanziert) obwohl ich ein anderes Fahrzeug von der Bank finanziert habe?

 

Danke im Voraus

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29 Antworten

M.E. ja, solange es versichert bleibt.

Die Ruheversicherung läuft max. 18 Monate. Ist das Fahrzeug kaskoversichersichert?

warum suchst du nicht nach einem Käufer, den Vertrag übernimmt oder dir einen angemessenen Preis bezahlt um den Kredit abzulösen.

Was hast du mit dem finanzierten Fahrzeug vor, wenn es abbezahlt ist und wie lange läuft die Finanzierung noch? Das Fahrzeug verliert auch in abgemeldetem Zustand und ohne Kilometer an Wert.

Bedenke außerdem: Du musst (theoretisch) mit dem abgemeldetem Fzg zum TÜV und ggf auch (zum Garantieerhalt) zur Durchsicht.

`jm2p`

wenn die Bank den Brief hat, kann das Auto nicht abgemeldet werden.

einen Kredit kann man vorzeitig zurückzahlen. Es macht keinen Sinn ein Auto abzustellen, damit ein Kredit zurückgezahlt werden kann.

"mein" Auto gehört der Bank ist ein Widerspruch.

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. Oktober 2024 um 09:56:55 Uhr:

. . . Das Fahrzeug verliert auch in abgemeldetem Zustand und ohne Kilometer an Wert.

Bedenke außerdem: Du musst (theoretisch) mit dem abgemeldetem Fzg zum TÜV und ggf auch (zum Garantieerhalt) zur Durchsicht.

`jm2p`

-

Eben.

Die Kosten laufen weiter bis auf Steuer und Sprit.

Das müsstest Du mit dem "günstigeren" Fahrzeug erstmal "rausfahren".

Die Anschaffung des Neuen kostet auch.

Zur Abmeldung reicht m.E. der Schein. ;)

Bei einigen Behörden gehts sogar schon online.

Zur Abmeldung eines Fahrzeugs reicht die ZB1.

 

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, enden auch die Beiträge zur Versicherung. Die Ruheversicherung ist kostenfrei.

Und wie kriegst du den Wagen da am Ende der Kreditlaufzeit zum Händler ?

 

Schon mal angefragt was es kostet wenn du das Fahrzeug vorzeitig zurück gibst?

 

Je nach Kredit kann es sich sogar lohnen das Fahrzeug auszulösen also den Kredit vollständig zu bezahlen und das Fahrzeug privat zu verkaufen.

Er könnte das Fahrzeug mit einem KZK zum Händler bringen, dazu braucht er aber auch die ZB2 und die HU darf nicht abgelaufen sein.

 

@carlover03 wie lange willst du das Auto eigentlich abgemeldet abstellen?

Für KZK wird keine ZB2 benötigt, einige Zulassungsstellen begnügen sich mit der ZB1 bzw Kopie der selbigen

Zitat:

@carlover03 schrieb am 20. Oktober 2024 um 02:03:04 Uhr:

...

Jemand hat mir eingeplaudert dass die Bank da hellhörig werden könnte wenn ich mir ein neues Auto zulege (selbst finanziert) obwohl ich ein anderes Fahrzeug von der Bank finanziert habe?

...

Der Bank ist das vollkommen egal, solange Du den Kredit pünktlich bedienst.

Themenstarteram 20. Oktober 2024 um 12:23

Würde sich nicht lohnen da dass Auto weniger wert ist, als noch zu zahlen bei der Bank.

 

Themenstarteram 20. Oktober 2024 um 12:24

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. Oktober 2024 um 09:56:55 Uhr:

warum suchst du nicht nach einem Käufer, den Vertrag übernimmt oder dir einen angemessenen Preis bezahlt um den Kredit abzulösen.

Was hast du mit dem finanzierten Fahrzeug vor, wenn es abbezahlt ist und wie lange läuft die Finanzierung noch? Das Fahrzeug verliert auch in abgemeldetem Zustand und ohne Kilometer an Wert.

Bedenke außerdem: Du musst (theoretisch) mit dem abgemeldetem Fzg zum TÜV und ggf auch (zum Garantieerhalt) zur Durchsicht.

`jm2p`

Würde sich nicht lohnen da dass Auto weniger wert ist, als noch zu zahlen bei der Bank.

Macht es dann nicht trotzdem Sinn, die Zahlungsverpflichtung zu beenden?

Wie lange willst den stehen lassen, bis der Kredit abbezahlt ist, der Wert wird dabei noch weiter fallen.

Versuche, das Alte beim Neukauf des "Günstigeren" in Zahlung zu geben.

Dann erledigt ggf. der Händler den Rest - er löst das Alte ab - und es wird ne neue Rate festgelegt.

Ich rate hier dann aber dringend dazu, die Rate in einer Höhe festzulegen, das der Fahrzeugwert denm Preisverfall weitgehend deckt. Dagegen kann man sich sogar versichern - kostet aber auch wieder paar Prozentpunkte.

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